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Donnerstag, 29. Mai 2008
Entwurf eines Musterbibliotheksgesetzes durch den DBV
https://chaoslinie.blogger.de/stories/1137410/
Bibliothekarisches tene, 15:36h
Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Kultur in Deutschland" spricht den Ländern folgende Empfehlung aus:
Der DBV veröffentlichte sein "Musterbibliotheksgesetz des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. vom 9. April 2008" im - und -Format.
Der Entwurf wurde in enger Anlehnung an den Entwurf des Thüringischen Bibliotheksgesetzes entwickelt.
Man fordert für auch künftig leistungsstarke und innovative ÖBs, dass folgende Regelungen Eingang in die Bibliotheksgesetzgebung der Ländern finden müssen:
DBV: Musterbibliotheksgesetz veröffentlicht via Nachrichten für öffentliche Bibliotheken in NRW
Quelle:
Der Weg zu einem Bibliotheksgesetz in Deutschland auf den Seiten des DBV
"Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen zu regeln. Öffentliche Bibliotheken sollen keine freiwillige Aufgabe sein, sondern eine Pflichtaufgabe werden." (BT Drs 16/7000, S. 132)Augenscheinlich tun sich die Länder aber mit einer Umsetzung recht schwer.
Der DBV veröffentlichte sein "Musterbibliotheksgesetz des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. vom 9. April 2008" im - und -Format.
Der Entwurf wurde in enger Anlehnung an den Entwurf des Thüringischen Bibliotheksgesetzes entwickelt.
Man fordert für auch künftig leistungsstarke und innovative ÖBs, dass folgende Regelungen Eingang in die Bibliotheksgesetzgebung der Ländern finden müssen:
1. Pflicht der Kommune zum Angebot und zur Unterhaltung einer Bibliothek mit für die Weiterentwicklung notwendigen materiellen und finanziellen Ausstattungen und fachlich ausgebildetem Personal.Aufmerksam geworden:
2. Definition der Bibliothek als eigenständige und kooperierende Bildungseinrichtung.
3. Pflicht zum Angebote von Dienstleistungen und Bestandserweiterung unter Berücksichtigung aller neuen Entwicklungen auf dem Medien- und Informationsmarkt.
4. Entwicklung eines auch örtlich definierten Netzes von Bibliotheken unter Einbeziehung aller Bibliothekstypen, so auch der Schul- und Spezialbibliotheken sowie kirchlichen Bibliotheken, im gesamten Territorium des Landes Thüringen, einschließlich der gesetzlich geregelten Trägerschaft der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken.
5. Pflicht des Landes zur Förderung sowie eine klare Regelung der finanziellen Beteiligung des Landes an der Aufrechterhaltung eines flächendeckenden Netzes Öffentlicher Bibliotheken sowie die Einstellung entsprechender Mittel in den Etat des zuständigen Fachministeriums.
6. Maßnahmen zur Bewahrung des kulturellen Erbes und zur Bestandserhaltung sind einer besonderen Wertung zu unterziehen und durch Landesmittel ausdrücklich sicherzustellen und zu fördern.
DBV: Musterbibliotheksgesetz veröffentlicht via Nachrichten für öffentliche Bibliotheken in NRW
Quelle:
Der Weg zu einem Bibliotheksgesetz in Deutschland auf den Seiten des DBV
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