Montag, 29. Oktober 2007
Verbraucherleitfaden: Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie
https://chaoslinie.blogger.de/stories/952700/
Intellectual Property tene, 15:04h
Was kann alles mit gefälschten Produkten passieren? Welche Gefahren entstehen für Verbraucher? Und warum findet sich das in diesem Block?
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und das Institut ASER e.V. an der Bergischen Universität Wuppertal haben einen Verbraucherleitfaden zum Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie herausgegeben, der einerseits vor den Gefahren warnt, andererseits aber auch dem Verbraucher Verhaltensregeln mitgibt, die er ohne große Probleme umsetzen kann, wenn er auf Produkt- und Markenpiraterie aufmerksam geworden ist. Einfach gestaltet, gut verständlich und klar gegliedert kann er helfen, wirksam über die Problematik aufzuklären.
Hinter dem Verbrechen der Produktpiraterie versteckt sich der Kampf ums "intellectual property", das geistige Eigentum. Die Fälle der Produkt- und Markenpiraterie dienen immer wieder als Begründung für die Verschärfung von Rechten des geistigen Eigentums. An dieser Stelle mag die Begründung berechtigt sein, aber sie darf nicht als Begründung für die Verschärfung des Urheberrechts dienen, da hier eben auch der freie Zugang zu Information geschützt werden muss. Die Monopolrechte sind in dem Sinne stark genug ausgebaut. Das Problem ist hier nicht das Recht, sondern die Schwierigkeiten bei der Verfolgung der Urheberrechtsverletzungen.
Verbraucherleitfaden Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie
Dortmund, 2007.
ISBN: 978-3-88261-577-7, 20 Seiten, Projektnummer: F 1903
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und das Institut ASER e.V. an der Bergischen Universität Wuppertal haben einen Verbraucherleitfaden zum Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie herausgegeben, der einerseits vor den Gefahren warnt, andererseits aber auch dem Verbraucher Verhaltensregeln mitgibt, die er ohne große Probleme umsetzen kann, wenn er auf Produkt- und Markenpiraterie aufmerksam geworden ist. Einfach gestaltet, gut verständlich und klar gegliedert kann er helfen, wirksam über die Problematik aufzuklären.
Hinter dem Verbrechen der Produktpiraterie versteckt sich der Kampf ums "intellectual property", das geistige Eigentum. Die Fälle der Produkt- und Markenpiraterie dienen immer wieder als Begründung für die Verschärfung von Rechten des geistigen Eigentums. An dieser Stelle mag die Begründung berechtigt sein, aber sie darf nicht als Begründung für die Verschärfung des Urheberrechts dienen, da hier eben auch der freie Zugang zu Information geschützt werden muss. Die Monopolrechte sind in dem Sinne stark genug ausgebaut. Das Problem ist hier nicht das Recht, sondern die Schwierigkeiten bei der Verfolgung der Urheberrechtsverletzungen.
Verbraucherleitfaden Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie
Dortmund, 2007.
ISBN: 978-3-88261-577-7, 20 Seiten, Projektnummer: F 1903
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Donnerstag, 2. August 2007
EU-Engagement für die Stärkung des Geistigen Eigentums
https://chaoslinie.blogger.de/stories/871202/
Intellectual Property tene, 19:15h
Die EU hat spezielle Dialoge über Urheber-, Patent- und Markenrechte mit China, Russland und lateinamerikanischen Ländern aufgenommen und will nun unter anderem auch im Rahmen der UN die internationale Durchsetzbarkeit geistigen Eigentums verbessern. Die EU will damit die Bekämpfung der Produktpiraterie stärken und eine stärkere Achtung von Immaterialgüterrechten erreichen. Die Lobbyarbeit für geistige Eigentumsrechte setzt dabei auf Maßnahmen innerhalb der EU genauso wie auf bilaterale Handelsgespräche sowie Initiativen auf der Ebene multinationaler Organisationen wie der UN, der Welthandelsorganisation (WTO) oder im Kreis der G8-Staaten.
Pedro Velasco Martins von der Handelsabteilung der Brüsseler Behörde lobte dazu die Liste mit Zielen rund um den besseren Schutz geistigen Eigentums, welche auf dem jüngsten G8-Gipfel in Heiligendamm erstellt worden war.
Im Rahmen der UN waren die Bemühungen der EU-Kommission und der US-Regierung auch bereits erfolgreich.
Diese Einstellung wird kritisiert, da der volkswirtschaftliche Nutzen beispielsweise des Patentwesens zweifelhaft sei, zumal aus einem System zum Schutz geistigen Eigentums nicht jeder Einzelne oder jedes Land automatisch einen Nutzen ziehen könne. Es bedarf einer Berücksichtigung der besonderen Bedingungen in den einzelnen Staaten.
Die Interessen der Entwicklungsländer stehen dabei im Hintergrund, da nur etwa ein Pronzent der vom Patentkooperationsvertrag ihrer Organisation erfassten gewerblichen Schutzrechte auf das Konto der 46 am wenigsten entwickelten Länder ginge. Was passiert da eigentlich mit den restlichen kreativen Ideen von Erfindern und Forschungseinrichtungen? Sind die weniger schützenswert oder werden sie einfach aufgekauft durch finanzstarke Firmen aus den Industriestaaten?
Quelle:
Krempl, Stefan: EU kämpft für Stärkung des geistigen Eigentums auf allen politischen Ebenen via heise online
Gerade im internationalen Bereich wird Europa noch vor den USA inzwischen als führend bei der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten angesehen. So hat die EU-Kommission etwa bei der WTO eine entsprechende Debatte in der Arbeitsgruppe zur Fortschreibung des umstrittenen TRIPS-Abkommens (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) entfacht und damit Streit ausgelöst.Viele Entwicklungsländer vertreten die Ansicht, dass eine Durchsetzung der Immaterialgüterrechte außerhalb des Mandats der WTO stehen sollte. In der EU selber ist das TRIPS-Abkommen ebenfalls umstritten und hat deshalb, trotz erheblicher Bedenken von vielen Seiten, eine inzwischen im EU-Parlament und vom EU-Rat behandelte Ergänzungsdirektive für Strafvorschriften auf den Weg gebracht.
Pedro Velasco Martins von der Handelsabteilung der Brüsseler Behörde lobte dazu die Liste mit Zielen rund um den besseren Schutz geistigen Eigentums, welche auf dem jüngsten G8-Gipfel in Heiligendamm erstellt worden war.
Besonders hob Velasco dabei die geplante ein Richtung einer Zolldatenbank im Kampf gegen Produktpiraten hervor. Auch bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wolle man das Thema forcieren. Darüber hinaus böte man einzelnen Entwicklungsländern technische Unterstützung beim Aufbau von Systemen rund um Immaterialgüterrechte an.Jetzt würden noch Sanktionsmöglichkeiten benötigt, um Druck auf nachlässige Länder in diesem Sektor ausüben zu können, was derzeit nur innerhalb der WTO möglich ist.
Im Rahmen der UN waren die Bemühungen der EU-Kommission und der US-Regierung auch bereits erfolgreich.
"Wir achten sowohl auf Aspekte der Kommerzialisierung als auch auf solche der Durchsetzung bei Angelegenheiten rund ums geistige Eigentum im Rahmen allgemeiner wirtschaftlicher Strategien für die innovative Entwicklung und die Stärkung des Wettbewerbs in unseren Mitgliedsstaaten", zitiert IP Watch Andrey Vasilyev, den Direktor der Abteilung für Kooperation und Integration beim UNECE.Es geht vor allem um die Darstellung , dass ein starkes System etwa rund um Urheber- oder Patentrechte vorteilhaft sei für die nationalen Volkswirtschaften und diese im ersten Schritt überhaupt schutzwürdiges Wissen produzieren und entsprechende Ideen haben.
Diese Einstellung wird kritisiert, da der volkswirtschaftliche Nutzen beispielsweise des Patentwesens zweifelhaft sei, zumal aus einem System zum Schutz geistigen Eigentums nicht jeder Einzelne oder jedes Land automatisch einen Nutzen ziehen könne. Es bedarf einer Berücksichtigung der besonderen Bedingungen in den einzelnen Staaten.
Das beste System für Immaterialgüterrechte "ist nicht notwendigerweise auf die erdenklich breiteste Definition oder die weitest mögliche Erteilung von Schutzrechten ausgelegt".Ziel müsse ein Ausgleich zwischen den Bedürfnissen zur Vergabe temporärer Ausschlussrechte für die Erfinder und denen der Allgemeinheit zur Verbreitung neuen Wissens auch im Interesse künftiger erfinderischer Geister gefunden sein.
Die Interessen der Entwicklungsländer stehen dabei im Hintergrund, da nur etwa ein Pronzent der vom Patentkooperationsvertrag ihrer Organisation erfassten gewerblichen Schutzrechte auf das Konto der 46 am wenigsten entwickelten Länder ginge. Was passiert da eigentlich mit den restlichen kreativen Ideen von Erfindern und Forschungseinrichtungen? Sind die weniger schützenswert oder werden sie einfach aufgekauft durch finanzstarke Firmen aus den Industriestaaten?
Quelle:
Krempl, Stefan: EU kämpft für Stärkung des geistigen Eigentums auf allen politischen Ebenen via heise online
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Samstag, 14. Juli 2007
Strafrecht und Verbraucherrecht beim Urheberrecht
https://chaoslinie.blogger.de/stories/854096/
Intellectual Property tene, 15:28h
Durch den monopolistischen Charakter des Urheberrechtes müssen auf der anderen Seite auch die Verbraucher Rechte eingeräumt werden. Die strafrechtliche Verfolgung kostet jedoch ebenfalls.
Die Durchsetzung von Urheberrechten und der Schutz der Verbraucher gehen nicht immer Hand in Hand. Gleichzeitig ist die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht umsonst zu haben. Wie kriegt man hier eine Balance hin, mit der jeder leben kann. Dieser Frage gingen Experten auf dem Jahreskongress der Society for Economic Research on Copyright Issues (SERCI) in Berlin nach.
Eigentlich ist das Problem mit dem Urheberrecht ein internationales Problem, dennoch gehen die USA und die EU in der Frage des damit verbundenen Verbraucherschutzes unterschiedliche Wege. Der Einsatz von DRM verschärft dieses Problem zusätzlich.
Sony hatte von 2003 bis 2005 in den USA CDs mit neuen Verfahren des DRM versehen, ohne davon die Verbraucher in Kenntnis zu setzen. Die in größeren Umfang in den Handel gebrachten Datenträger waren mit dem Rootkit XCP und Medimax versehen.
Ende 2005 entdeckte der Sicherheitsexperte und Windows-Spezialist Mark Russinovich XCP auf seinem Computer nach dem Abspielen einer geschützten CD.
Die EU scheiterte jedoch. Sie konnte die Verbraucherinteressen gegen Sony nicht durchzusetzen. In Europa waren die CDs über diverse Importkanäle wie beispielsweise Online-Versandunternehmen nach Europa gelangt und somit die auch die Rootkit-DRM-Probleme. Einzene Verbraucher hatten Antzeigen gestellt, deren Verfahren im Sande verlaufen sind.
Wie sieht das nun aber aus, wenn es um die Durchsetzung der Urheberrechte geht. Wahrzunehmen ist eine weltweit zunehmende Einführung strafrechtlicher Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen seit Mitte der 90er Jahre. Beispiele dafür sind die WIPO-Verträge zum geistigen Eigentum von 1996 und das TRIPS-Abkommen von 1994. Unklar ist, wie stark die Durchsetzung dieser Vorschriften in den verschiedenen Ländern wohl sein wird.
Sinnvoller wäre es, nach konstruktiven Lösungen zu suchen, als nur das Strafrecht zu verschärfen. Ein Vorschlag der Experten ist:
Gehring, Robert A.: Interessenkonflikte bei der Durchsetzung von Urheberrechten via golem.de
Die Durchsetzung von Urheberrechten und der Schutz der Verbraucher gehen nicht immer Hand in Hand. Gleichzeitig ist die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht umsonst zu haben. Wie kriegt man hier eine Balance hin, mit der jeder leben kann. Dieser Frage gingen Experten auf dem Jahreskongress der Society for Economic Research on Copyright Issues (SERCI) in Berlin nach.
Eigentlich ist das Problem mit dem Urheberrecht ein internationales Problem, dennoch gehen die USA und die EU in der Frage des damit verbundenen Verbraucherschutzes unterschiedliche Wege. Der Einsatz von DRM verschärft dieses Problem zusätzlich.
Sony hatte von 2003 bis 2005 in den USA CDs mit neuen Verfahren des DRM versehen, ohne davon die Verbraucher in Kenntnis zu setzen. Die in größeren Umfang in den Handel gebrachten Datenträger waren mit dem Rootkit XCP und Medimax versehen.
Ende 2005 entdeckte der Sicherheitsexperte und Windows-Spezialist Mark Russinovich XCP auf seinem Computer nach dem Abspielen einer geschützten CD.
Er analysierte die Software und stellte fest, dass es sich im Grunde um ein so genanntes Rootkit handelt, wie es auch Computer-Kriminelle benutzen, um Spuren auf einem PC zu verwischen. Russinovitch veröffentlichte seine Erkenntnisse.Sony konnte nach anfänglichen Leugnen die Probleme zuletzt doch nur eingestehen, auch da Microsoft XCP als Schadsoftware einstufte. Schon kurze Zeit später kam es zu ersten Sammelklagen gegen Sony und einer Klage wegen der Verbreitung illegaler "Spyware" der Generalstaatsanwalt von Texas.
Es dauerte nicht sehr lange und Sony lenkte in der Rootkit-Affäre ein. Das Unternehmen rief alle betroffenen CDs aus den Geschäften zurück, zahlte den Betroffenen Schadensersatz und verpflichtete sich gegenüber der FTC, den Einsatz von Kopierschutzverfahren nur noch unter strengen Auflagen vorzunehmen. So werden alle geschützten CDs deutlich gekennzeichnet und es erfolgt keine Software-Installation mehr ohne Einwilligung der Nutzer. Dem Verbraucherschutz war aktiv Geltung verschafft worden.Für Sony waren neben dem wirtschaftlichen Schaden der Imageschaden riesig. Der Konzern versucht einen Teil des Schadens seit dieser Woche vom Hersteller der Kopierschutzsoftware zurückzubekommen.
Die EU scheiterte jedoch. Sie konnte die Verbraucherinteressen gegen Sony nicht durchzusetzen. In Europa waren die CDs über diverse Importkanäle wie beispielsweise Online-Versandunternehmen nach Europa gelangt und somit die auch die Rootkit-DRM-Probleme. Einzene Verbraucher hatten Antzeigen gestellt, deren Verfahren im Sande verlaufen sind.
Die für den Verbraucherschutz zuständigen Behörden waren entweder desinteressiert oder verfügten nicht über ausreichendes und qualifiziertes Personal, um aktiv zu werden.Erfolgreicher war das Vorgehen der skandinavischen Verbraucherschützer gegen Apple und die Lizenzbedingungen für die Nutzung des iTunes-Portals, wo sich zeigte, dass die Behörden bei Verletzungen des Verbraucherschutzes durchaus über geeignete Instrumente verfügen.
Wie sieht das nun aber aus, wenn es um die Durchsetzung der Urheberrechte geht. Wahrzunehmen ist eine weltweit zunehmende Einführung strafrechtlicher Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen seit Mitte der 90er Jahre. Beispiele dafür sind die WIPO-Verträge zum geistigen Eigentum von 1996 und das TRIPS-Abkommen von 1994. Unklar ist, wie stark die Durchsetzung dieser Vorschriften in den verschiedenen Ländern wohl sein wird.
Strafrechtliche Maßnahmen sind für ein Land nicht kostenlos zu haben. Es sind nicht unerhebliche Mittel erforderlich, um Straftaten zu ermitteln, die Täter zu verurteilen und für die Umsetzung der Strafen zu sorgen. Ökonomisch betrachtet, lässt sich eine Abwägung vornehmen: Wieviel Durchsetzung von Strafrecht ist sinnvoll, und ab wann wird es zu teuer, Rechte an geistigem Eigentum mittels Strafrecht durchzusetzen. Die Antworten fallen differenziert aus.Je abhängiger Länder von Produkten sind, für die ein hoher Schutz des geistigen Eigentums notwendig ist, können sich die höheren Investitionen in die strafrechtliche Verfolgung von Verletzungshandlungen schon. Bei Ländern, wo dies nicht der Fall ist, würde eine Verfolgung nur einen Verlustbedeuten, wenn es zwecks strafrechtlicher Durchsetzung ausländischer Rechte hohe Investitionen in die Strafverfolgung vornimmt.
Sinnvoller wäre es, nach konstruktiven Lösungen zu suchen, als nur das Strafrecht zu verschärfen. Ein Vorschlag der Experten ist:
"Nationen mit Unternehmen, die zu den führenden Produzenten urheberrechtlich geschützter Werke gehören, und solche Unternehmen selbst, könnten mit Hilfsprogrammen [für Länder mit weniger Urheberrechtsschutz] die dortige Produktion und somit die Durchsetzung [von Urheberrechten] stärken."Quelle:
Gehring, Robert A.: Interessenkonflikte bei der Durchsetzung von Urheberrechten via golem.de
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Mittwoch, 11. Juli 2007
Fair Use Day
https://chaoslinie.blogger.de/stories/850707/
Intellectual Property tene, 17:05h
Heute ist der Fair Use Day.
Well it’s that time of the year again so get out and celebrate your rights.
Quellen:
Happy Fair Use Day! via Gulli
It’s Fairuseday! auf Fair Use Day
Well it’s that time of the year again so get out and celebrate your rights.
Fair Use ist ein US-amerikanisches Prinzip, in Deutschland sind die passendsten Gegenstücke die Privatkopie, das Recht zu Text- und Bildzitat sowie die Freiheit der Kunst zu abgeleiteten Werken, Persiflagen, Satiren und ähnlichem. Der Geist: auch urheberrechtlich geschützte Werke sind unter bestimmten Bedingungen ohne Einverständnis der Rechteinhaber in Grenzen nutzbar. Nachdem die UN ihren Tag des geistigen Eigentums regelmäßig feiert, ist ein Tag der Würdigung dieser Rechte mehr als notwendig.Gerade in Anbetracht des verabschiedeten 2. Korb des Urheberrechts in Deutschland wird es Zeit, sich als Nutzer, als derjenige, der letztendlich die Information, benötigt, Gehör zu verschaffen.
Quellen:
Happy Fair Use Day! via Gulli
It’s Fairuseday! auf Fair Use Day
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Freitag, 8. Juni 2007
G8 - Patente, Piraterie und wo bleiben die Nutzer?
https://chaoslinie.blogger.de/stories/817150/
Intellectual Property tene, 15:52h
Neben der Entwicklungshilfe und dem vieldiskutierten Klimawandel stand auch das geistige Eigentum auf der Tagesordnung des G8-Gipfels in Heiligendamm. Für die ersten Themen interessierten sich die Gipfelgegner und die Medien sehr, aber weniger öffentliche Aufmerksamkeit gab fürs Gipfelthema geistiges Eigentum. Bei diesem Thema konnten sich die Staatschefs auf den verstärkten Kampf gegen die Piraterie einigen und darauf, das Patentsystem "zu straffen und zu harmonisieren, um den Erwerb und Schutz von Patentrechten weltweit zu verbessern". Dafür soll eine "Task Force für geistige Eigentumsrechte" geschaffen werden. Gegen die Piraterie soll ein stärkerer Informationsaustausch der Zollbehörden und "einschlägigen Vollzugsbehörden" stattfinden und zudem soll es "Pilotpläne der technischen Hilfe zum Aufbau der zur Bekämpfung des Handels mit gefälschten und nachgemachten Gütern erforderlichen Kapazitäten" geben.
Emert, Monika: G8: Weiche Ziele beim Klima, aber starke Rechte fürs geistige Eigentum via heise online
"Der Nutzen der Innovation für das wirtschaftliche Wachstum und die wirtschaftliche Entwicklung wird immer mehr durch Verstöße gegen die Rechte des geistigen Eigentums weltweit bedroht. Wir bekräftigen daher nachdrücklich unser Bekenntnis zur Bekämpfung der Piraterie und Fälschung." heißt es allgemein in der Erklärung der G8-Teilnehmer . Der Handel mit nachgemachten und gefälschten Gütern bedrohe die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern weltweit, insbesondere in ärmeren Ländern. Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), die Welthandelsorganisation (WTO), die Weltzollorganisation (WCO), Interpol, die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), APEC und der Europarat sollen ihre Maßnahmen dagegen intensivieren.Die G8-Staaten wollen nach ihrem Papier in einen "Dialog zu Innovation und den Schutz des geistigen Eigentums" mit den Schwellenländern im Rahmen der OECD treten. Ergebnisse sollen dazu auf dem nächsten G8-Gipfel vorgestellt und diskutiert werden.
In dem Dialog könnten auch "Initiativen zur Stärkung des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums ermittelt werden, die dann in den entsprechenden internationalen Gremien behandelt werden sollten." Gestartet werden soll der Dialog wohl am heutigen Gipfeltag in den Diskussionen mit China, Indien, Brasilien, Süd Afrika und Mexiko.Insgesamt ist hier wieder eine rein wirtschaftliche Ausrichtung zu sehen. Wen wundert da die Kritik der Ärzte ohne Grenzen:
"Die G8 kündigen Initiativen an, die Regeln geistigen Eigentums wie das internationale Patentrecht zu verschärfen. Aus Sicht von Ärzte ohne Grenzen stellt dies eine Gefahr für die Versorgung von Menschen in ärmeren Ländern mit Medikamenten dar".Quelle:
Emert, Monika: G8: Weiche Ziele beim Klima, aber starke Rechte fürs geistige Eigentum via heise online
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