Mittwoch, 27. Juni 2007
Begründung des Urteils vom LG Berlin zu MyProf.de
https://chaoslinie.blogger.de/stories/837322/
Online-Recht tene, 15:16h
Endlich ist die Urteilsbegründung zum Urteil des Berliner Landgerichtes vom 31. Mai 2007 (Az. 27 S 2/07) in Sachen des Bewertunsforums Mein Prof.de da.
Eine Revision wurde vom Gericht abgelehnt, da es sich mit diesem Urteil im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung sieht.
Quellen:
Heidrich, Joerg: LG Berlin: Keine Überwachungspflichten für Forenbetreiber via heise online
LG Berlin, Urteil vom 31.05.2007 - Az. 27 S 2/07 via Medien, Internet und Recht
Die Annahme einer (generellen) Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung aller eingestellten Beiträge - unabhängig der Kenntnis konkreter rechtswidriger Beiträge Dritter - scheidet für den Betreiber eines Onlineportals aus.Grund ist, dass man eine Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung aller eingestellten Beiträge für den Betreiber eines Onlineportals nicht annehmen kann, da diese wegen der großen Menge an Beiträgen praktisch nicht durchführbar wäre. Eine Prüfungspflicht allerdings bestände in dem Fall, dass der Betreiber auf einen Verstoß hingewiesen wird.
Eine Revision wurde vom Gericht abgelehnt, da es sich mit diesem Urteil im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung sieht.
Quellen:
Heidrich, Joerg: LG Berlin: Keine Überwachungspflichten für Forenbetreiber via heise online
LG Berlin, Urteil vom 31.05.2007 - Az. 27 S 2/07 via Medien, Internet und Recht
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Montag, 4. Juni 2007
Chaos im Forenrecht - Wer haftet wann?
https://chaoslinie.blogger.de/stories/812137/
Online-Recht tene, 16:09h
Das Bewertungsforum MeinProf.de hat sich in zweiter Instanz in Sachen Forenhaftung beim Berliner Landgericht durchgesetzt. Anders als das Hamburger Landgericht mit seinem Urteil vom 27. April 2007 entschied das Gericht hier, dass die Betreiber Beleidigungen erst nach Kenntnisnahme löschen müssen und nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet sind.
MeinProf.de setzt sich in Sachen Forenhaftung durch via golem.de
Auf MeinProf.de wurde ein Professor einer brandenburgischen Fachhochschule von Studenten im Zuge der Lehrveranstaltungsbewertung als "Psychopath" und "echt das Letzte" bezeichnet. Obwohl die beanstandeten Bewertungen umgehend nach Kenntnisnahme entfernt wurden, forderte der Professor den Betreiber zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf. In dieser wurden für jede weitere unzulässige Äußerung 3.000 Euro von MeinProf.de verlangt.Das Gericht gelangte am 31.05.2007 zu der Auffassung, dass eine pauschale Unterlassungserklärung nicht eingesetzt werden könne, um vorab kritische Kommentare zu verhindern. Dies ist auch nicht der Sinn einer solchen Bewertungsplattform, wo kritische Äußerungen eher erwünscht sind.
Aufbauend auf der Rechtsprechung des BGH könne dem Betreiber auch keine Vorab-Prüfungspflicht zugemutet werden.Quelle:
MeinProf.de setzt sich in Sachen Forenhaftung durch via golem.de
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Sonntag, 6. Mai 2007
Uneingeschränkte Haftung von Forenbetreibern
https://chaoslinie.blogger.de/stories/779600/
Online-Recht tene, 20:24h
In einer weiteren höchst umstrittenen Entscheidung hat die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg bestätigt: Der Betreiber eines Forums haftet grundsätzlich und auch ohne Kenntnis aller dort eingestellten Beiträge.
Das Verfahren am Landgericht Hamburg endete nun ohne die erwünschte Rechtssicherheit. Angestrengt wurde es vom Betreiber des "Supernature"-Forums", Martin Geuß, um Rechtssicherheit für Forenbetreiber zu erreichen.
Das Urteil vom 27. April 2007 (Az. 324 O 600/06) liegt im Volltext vor.
Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber via heise online
Das Verfahren am Landgericht Hamburg endete nun ohne die erwünschte Rechtssicherheit. Angestrengt wurde es vom Betreiber des "Supernature"-Forums", Martin Geuß, um Rechtssicherheit für Forenbetreiber zu erreichen.
Das Urteil vom 27. April 2007 (Az. 324 O 600/06) liegt im Volltext vor.
Dieselbe Kammer des LG Hamburg hatte bereits mit der erstinstanzlichen Entscheidung im Rahmen des heise-Foren-Urteils für erhebliche Rechtsunsicherheit im Netz gesorgt.Mehr dazu
Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber via heise online
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Dienstag, 24. April 2007
[Kurz] Aufsätze zum Telemediengesetz
https://chaoslinie.blogger.de/stories/766651/
Online-Recht tene, 12:18h
Via Bibliotheksrecht: Herr Steinhauer listet eine ganze Reihe aktueller Aufsätze zu dem geänderten Telemediengesetz auf. Ein Blick auf die Liste und in die Aufsätze lohnt sich.
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Freitag, 20. April 2007
Die Privatkopie - Betrachtungsweisen
https://chaoslinie.blogger.de/stories/762912/
Online-Recht tene, 17:28h
Frank Fechner gibt eine neue Schriftenreihe "Medienrechtliche Schriften" heraus. Gerade ist der erste Sammelband zu aktuellen Fragestellungen des Urheberrechts erschienen. Das Recht auf Privatkopie wird im Rahmen der Korb 2 Diskussion immer wieder in Frage gestellt und ist daher zentrales Thema in diesem Band 1.
Rezension:
Steinhauer, Eric: Sammelband zum Urheberrecht in Bibliotheksrecht
Rezension:
Steinhauer, Eric: Sammelband zum Urheberrecht in Bibliotheksrecht
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Freitag, 2. März 2007
Hoeren: Script zum Internetrecht März 2007
https://chaoslinie.blogger.de/stories/714105/
Online-Recht tene, 01:09h
Thomas Hoeren hat wiedereinmal eines seiner Bücher online gestellt. Unter der CC-Lizenz kann sein Script zum Internetrecht genutzt werden.
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Montag, 26. Februar 2007
Impressumspflichten ab 1.3.2007
https://chaoslinie.blogger.de/stories/709925/
Online-Recht tene, 13:59h
Die Impressumspflicht wird zum 1.3.2007 neu geregelt. Die Regelungen dazu sind im Telemediengesetz und Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) zu finden. Eine knappe Zusammenfassung der wichtigsten Punkte für Blogbetreiber finden Sie bei Links & Law.
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