Montag, 18. Februar 2008
IPRED2: Zielsetzungen
https://chaoslinie.blogger.de/stories/1050608/
Urheberrecht, EU.-Richtlinie tene, 17:49h
April 2007 hieß es noch aus dem EU-Berichterstatterumfeld zur die geplante EU-Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums (IPRED2):
Woher plötzlich dieser Sinneswandel, da Juni 2007 noch die verschiedensten Vorbehalte gegen die Richtlinie hatten?
Zingaretti fragte den Rat :
Quellen:
Krempl, Stefan: EU-weite Strafvorschriften auch gegen Filesharer? via heise online
Die Kriminalisierung von Filesharing durch die EU via netzpolitik.org
Europe to send downloaders in jail without any public attention? via Digital Majority
"Kinder, die Musik aus dem Internet laden, sollen nicht ins Gefängnis wandern."Nun scheint sich das Ziel zu ändern. Aus "Mafia-ähnlich organisierte Kriminelle" sind jetzt "zunehmende systematische Verletzungen von Urheberrechten durch einige Internetnutzer". Damit richtet sich die IPRED2 auch verstärkt gegen Filesharer.
Woher plötzlich dieser Sinneswandel, da Juni 2007 noch die verschiedensten Vorbehalte gegen die Richtlinie hatten?
Zingaretti fragte den Rat :
Given the need for urgent action by the EU in response to the increasingly systematic violation of copyright by some Internet users, can the Council provide a time frame for discussion of the directive of the European Parliament and of the Council on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights?In dieser Frage sieht der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) den Beweis, dass die Strafvorschriften doch Filesharer treffen und eine Inhaftierung dieser möglich machen könnten. Sie befürchten, dass die Öffentlichkeit dabei nicht genug Aufmerksamkeit diesem wichtigen Punkt zollt, da die Debatte um IPRED2 ein wenig eingeschlafen wirkt.
Quellen:
Krempl, Stefan: EU-weite Strafvorschriften auch gegen Filesharer? via heise online
Die Kriminalisierung von Filesharing durch die EU via netzpolitik.org
Europe to send downloaders in jail without any public attention? via Digital Majority
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Freitag, 8. Juni 2007
IPRED 2 - strafrechtliche Unklarheiten
https://chaoslinie.blogger.de/stories/817283/
Urheberrecht, EU.-Richtlinie tene, 17:11h
Strafrechtsexperten sehen im EU-Rat große Probleme mit der Rechtsgrundlage, dem Ausmaß und zahlreichen Einzelbestimmungen der geplanten Richtlinie zur besseren strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED2). So steht es in einem Vermerk nahmen (IPRED1) der deutschen Ratspräsidentschaft für die Arbeitsgruppe "Materielles Strafrecht" des Gremiums der Regierungsvertreter aus den Mitgliedstaaten.
Die Direktive sieht vor, dass jede vorsätzliche Verletzung ein Rechts des geistigen Eigentums strafrechtlich geahndet werden soll, sofern die Verletzung gewerbsmäßigen Umfangs ist. Es geht dabei nicht nur um Urheberrechtsverletzungen sondern auch um Verstöße gegen das Marken- und Gebrauchsmusterrecht und das Halbleiterschutzgesetz. Patente werden anders als bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen (IPRED1) nicht erfasst.
Nicht kriminalisiert werden dabei Urheberrechtsverletzungen im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich.
Krempl, Stefan: Offene Fragen zu geplanten Strafvorschriften beim geistigen Eigentum via heise online
Moechel, Erich: EU-Strafrecht gegen Tauschbörsennutzer auf futurezone.ORF.at
"Gerade die Einschränkung des Anwendungsbereiches der Richtlinie und die qualitative Einschränkung der Tatbestände sind weiterhin wichtige Diskussionspunkte", bestätigte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums die Bedenken gegenüber den im Raum stehenden Strafvorschriften.Die Beratungen im Rat befindenn sich auch nach der jüngsten Sitzung der Arbeitsgruppe Anfang der Woche noch in einem Anfangsstadium.
Die Direktive sieht vor, dass jede vorsätzliche Verletzung ein Rechts des geistigen Eigentums strafrechtlich geahndet werden soll, sofern die Verletzung gewerbsmäßigen Umfangs ist. Es geht dabei nicht nur um Urheberrechtsverletzungen sondern auch um Verstöße gegen das Marken- und Gebrauchsmusterrecht und das Halbleiterschutzgesetz. Patente werden anders als bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen (IPRED1) nicht erfasst.
Nicht kriminalisiert werden dabei Urheberrechtsverletzungen im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich.
Der Tatbestand des Vorsatzes wird ferner neu beschrieben mit der "bewussten Verletzung des betroffenen Rechtes mit dem Ziel, einen wirtschaftlichen Vorteil im gewerbsmäßigen Umfang zu erlangen".Die Strafrechtler im Rat halten viele der Definitionen, ob alt oder neu, für zu ungenau. Zweifel sind ihrer Meinung nach auch bei den vorgeschlagenen Strafen für natürliche sowie für die Haftungsauflagen für juristische Personen angebracht. Ziemlich unklar sind ihnen die Tatbeständen Beihilfe und Anstiftung, die ausgeweiteten Beschlagnahmerechte sowie die gemeinsamen Ermittlungsteams von Strafverfolgern mit Vertretern der Rechtehalter.
Die weiteren Beratungen über Sinn und Zweck der Richtlinien sollen nun unter der portugiesischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr fortgesetzt werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen haben dazu bereits eine umfassende Vorschlagsliste erarbeitet.Quellen:
Krempl, Stefan: Offene Fragen zu geplanten Strafvorschriften beim geistigen Eigentum via heise online
Moechel, Erich: EU-Strafrecht gegen Tauschbörsennutzer auf futurezone.ORF.at
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Donnerstag, 3. Mai 2007
IPRED 2 - ein paar provokative Fragen zum "geistigen Eigentum"
https://chaoslinie.blogger.de/stories/776265/
Urheberrecht, EU.-Richtlinie tene, 19:15h
Joachim Jakobs von der FSFE (Free Software Foundation Europe) findet die Begriffe "Geistiges Eigentum" und "Produktpiraterie" problematisch und vertritt daher die Meinung, dass die Ende April dazu verabschiedete "EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung von geistigem Eigentum" (IPRED2) überarbeitet werden muss.
Softwarekonzerne gehen mit den Begriffen wie "geistiges Eigentum" sehr großzügig um. iese Forderung wurde kürzlich auf einer Konferenz des Verbraucherschutzministeriums erhoben. Sie gilt insbesondere für "Pr
Warum soll dann aber §1 des Produkthaftungsgesetzes für ihre "Produkte" nicht gelten?
Für "geistiges Eigentum" müsste auch der Art. 14 GG gelten:
Art. 14 GG: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Wenn DRM aber gerade erschwert, dass die Allgemeinheit Zugang zu diesem "geistigen Eigentum" erhält, wo ist dann die Verpflichtung des Eigentümers, dieses Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit zu gebrauchen?
Mehr dazu:
Jakobs, Joachim: IPRED 2 - Haftbefehl für Apples CEO Steven Jobs? (Polixea Portal)
Softwarekonzerne gehen mit den Begriffen wie "geistiges Eigentum" sehr großzügig um. iese Forderung wurde kürzlich auf einer Konferenz des Verbraucherschutzministeriums erhoben. Sie gilt insbesondere für "Pr
Sie behaupten, Software sei ein "Produkt" und diffamieren Menschen, die ihre Software illegal kopieren als "Produktpiraten".Sollten sie das wirklich ernsthaft meinen, so müssen sie sich auch folgende Fragen gefallen lassen:
Warum soll dann aber §1 des Produkthaftungsgesetzes für ihre "Produkte" nicht gelten?
„Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“Dies ist eine Forderung des Verbraucherschutzministeriums, insbesondere für "Produkte mit DRM.
Für "geistiges Eigentum" müsste auch der Art. 14 GG gelten:
Art. 14 GG: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Wenn DRM aber gerade erschwert, dass die Allgemeinheit Zugang zu diesem "geistigen Eigentum" erhält, wo ist dann die Verpflichtung des Eigentümers, dieses Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit zu gebrauchen?
Mehr dazu:
Jakobs, Joachim: IPRED 2 - Haftbefehl für Apples CEO Steven Jobs? (Polixea Portal)
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Mittwoch, 25. April 2007
IPRED2 ist durch
https://chaoslinie.blogger.de/stories/768193/
Urheberrecht, EU.-Richtlinie tene, 18:32h
Das EU-Parlament hat sich heute in erster Lesung mit der Mehrheit für die EU-Richtlinie zu strafrechtlichen Sanktionen zum Schutz geistigen Eigentums (IPRED2) entschieden. Die Proteste im Umfeld haben jedoch erreicht, dass der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag in mehreren Punkten zurückgestutzt wurde.
Allerdings wurde auch sofort wieder Kritik an dem Beschluss laut.
EU-Parlament schränkt Strafrechtssanktionen zum Schutz geistigen Eigentums ein via heise online
Urheberrechtsverletzungen, die im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich vorkommen, wurden beispielsweise von Strafrechtssanktionen ausgeschlossen.In den Positivkatalog der von den Strafrechtsmaßnahmen erfassten geistigen Eigentumsrechte ist neben dem klassischen Urheberrecht auch der Schutz von Datenbanken, Halbleitertopographien, Markenrechten- und Geschmacksmusterrechten, geographischen Herkunftsbezeichnungen und Firmennamen eingeschlossen, jedoch nicht wie bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen (IPRED1) die Patente.
Allerdings wurde auch sofort wieder Kritik an dem Beschluss laut.
"In der vorliegenden Form nach wie vor eine Katastrophe" ist das Gesetz nach Ansicht von Julian Finn vom Netzwerk Freies Wissen/Fairsharing Network. "Begriffe wie 'Piraterie' und 'gewerbliche Nutzung' sind nach wie vor nicht ausreichend definiert," kritisierte Finn.Quelle:
EU-Parlament schränkt Strafrechtssanktionen zum Schutz geistigen Eigentums ein via heise online
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Montag, 23. April 2007
Proteste gegen gegen EU-Richtlinie zum geistigen Eigentum weiter nötig
https://chaoslinie.blogger.de/stories/766032/
Urheberrecht, EU.-Richtlinie tene, 22:07h
Heute traf sich das EU-Parlament zu Beratung der Frage zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Diese Vorbereitung dient der Abstimmung über den von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienentwurf "COM(2005)276 final" (Proposal for a
European Parliament and Council Directive on
criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights), die am 25. April 2007 stattfinden soll.
Gerechtfertigt wird dieser Richtlinienentwurf neben dem Kampf gegen Priatierie und Organisiertes Verbrechen, dem Schutz der Verbraucher vor gefälschten Produkten auch mit der Notwendigkeit der Harmonisierung von nationalen Strafrechtsvorschriften auf Artikel 17 (2) der EU-Grundrechtecharta, der den Schutz des geistigen Eigentums zum Inhalt hat.
Würde die Richtlinie in der vorliegenden Fassung, die bereits mehrfach stark in die Kritik gekommen ist, verabschiedet, wären bisher im privaten Rahmen verankerte Rechte, wie die Privatkopie, ein Verbrechen.
Die EFF Europe ruft mit dem Motto "Copy Crime" zu Protestaktionen in letzter Minute auf.
Die Bürger Europas sollen sich dabei an ihre Abgeordneten im EU-Parlament wenden und diese auffordern, dem Richtlinien-Entwurf eine Abfuhr zu erteilen. Eine weitere Möglichkeit, Stellung zu beziehen, soll eine Online-Petition bieten, mit dem Ziel den
Protest wirksam zu kanalisieren.
Ein Bündnis aus dem Förderverein für eine freie Informationelle Infrastruktur (FFII), der EFF, dem Europäischen Verbraucherverband und dem Europäischen Bibliothekenverband hat konkrete Vorschläge zur Überarbeitung des Richtlinien-Entwurfs unterbreitet. Die Vorschläge können auf der Copy-Crime-Website eingesehen werden können.
Quelle:
Gehring, Robert A.: EU-Parlament: Tauschbörsen-Nutzern drohen Haftstrafen via golem.de
European Parliament and Council Directive on
criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights), die am 25. April 2007 stattfinden soll.
Gerechtfertigt wird dieser Richtlinienentwurf neben dem Kampf gegen Priatierie und Organisiertes Verbrechen, dem Schutz der Verbraucher vor gefälschten Produkten auch mit der Notwendigkeit der Harmonisierung von nationalen Strafrechtsvorschriften auf Artikel 17 (2) der EU-Grundrechtecharta, der den Schutz des geistigen Eigentums zum Inhalt hat.
Würde die Richtlinie in der vorliegenden Fassung, die bereits mehrfach stark in die Kritik gekommen ist, verabschiedet, wären bisher im privaten Rahmen verankerte Rechte, wie die Privatkopie, ein Verbrechen.
Darüber hinaus ist in Artikel 3 des Richtlinien-Entwurfs vorgesehen, "den Versuch, die Beihilfe, die Aufforderung oder Verleitung zu solchen Verletzungshandlungen" unter Strafe zu stellen.Das Abgrenzungskriterium zu nicht strafwürdigen Handlungen, sprich die Formulierung "in gewerbsmäßigem Umfang" ("on a commercial scale"), ist so schwammig, dass es hier nicht mehr auf eine Gewinnerzielungsabsicht ankäme, um eine Verletzung des Urheberrechts zur Straftat werden zu lassen.
Kritiker wie der britische Wissenschaftler Ross Anderson weisen daraufWas kann man gegen diese EU-Richtlinie machen?
hin, dass durch solche vagen Formulierungen der Wettbewerb geschädigt, das Wirtschaftswachstum behindert und der Zensur Vorschub geleistet werden wird.
Die EFF Europe ruft mit dem Motto "Copy Crime" zu Protestaktionen in letzter Minute auf.
Die Bürger Europas sollen sich dabei an ihre Abgeordneten im EU-Parlament wenden und diese auffordern, dem Richtlinien-Entwurf eine Abfuhr zu erteilen. Eine weitere Möglichkeit, Stellung zu beziehen, soll eine Online-Petition bieten, mit dem Ziel den
Protest wirksam zu kanalisieren.
Ein Bündnis aus dem Förderverein für eine freie Informationelle Infrastruktur (FFII), der EFF, dem Europäischen Verbraucherverband und dem Europäischen Bibliothekenverband hat konkrete Vorschläge zur Überarbeitung des Richtlinien-Entwurfs unterbreitet. Die Vorschläge können auf der Copy-Crime-Website eingesehen werden können.
Quelle:
Gehring, Robert A.: EU-Parlament: Tauschbörsen-Nutzern drohen Haftstrafen via golem.de
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Freitag, 20. April 2007
Mehr Kritik an der IPRED2
https://chaoslinie.blogger.de/stories/762885/
Urheberrecht, EU.-Richtlinie tene, 17:00h
Verschiedene Organisationen haben eine Reihe von Änderungsvorschlägen für die geplante EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte aufgeschrieben. Sie wollen damite eine weitgehende Kriminalisierung von Nutzern und die Schaffung "vager neuer Urheberrechtsverbrechen" möglichst verhindern. Gerade Verbände aus den Bereichen Verbraucherschutz, Bibliotheken und Hightech-Wirtschaft kritisieren den schlechten Entwurf in einem gleichzeitig an die Abgeordneten des EU-Parlaments versandten offenen Brief . Das Gesetzes vorhaben richte sich hauptsächlich gegen die jungen Europäer, zumal die Definitionen für neue Straftaten sehr weit gefasst seien. Sie würden damit ganz allgemein "eine Bedrohung für die Bürgerrechte" sein.
Weiter werden die Änderungsanträge zur zweiten Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED2) von der der EFF unterstützt, die bereits deutlich die Gesetzesinitiative kritisiert hat. Weiter dabei sind der Verbraucherschutz-Dachverband BEUC , der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII ), die Free Software Foundation Europe (FSFE ) sowie die Bibliothekenvereinigung EBLIDA .
Krempl, Stefan: Zivilgesellschaft will Strafvorschriften zum Schutz geistigen Eigentums entschärfen via heise online
"Strafrecht muss klar sein, um fair zu sein", erklärte der Europa-Koordinator der US-Vereinigung Electronic Frontier Foundation (EFF ) anlässlich der Veröffentlichung des Schreibens.Der Entwurf würde mehr Unklarheiten in Bezug auf die strafrechtliche Verfolgung aufwerfen, als das Verfahren vereinfachen.
Weiter werden die Änderungsanträge zur zweiten Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED2) von der der EFF unterstützt, die bereits deutlich die Gesetzesinitiative kritisiert hat. Weiter dabei sind der Verbraucherschutz-Dachverband BEUC , der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII ), die Free Software Foundation Europe (FSFE ) sowie die Bibliothekenvereinigung EBLIDA .
Sie appellieren an die Abgeordneten, im Rahmen der 1. Lesung des Entwurfs kommende Woche insbesondere die Reichweite der Richtlinie allein auf eindeutige Fälle der Urheberrechts- und Markenpiraterie einzugrenzen.Präzisiert werden müssen die Kriminalisierungskriterien bezüglich des "gewerblichen Umfangs" und der "absichtlichen Verletzung" von Rechten.
So dürften nur "wiederholte und in großer Zahl durchgeführte Rechtsverletzungen" betroffen sein, mit denen ein "direkter kommerzieller Vorteil" verfolgt werde. Handlungen bei Privatpersonen ohne Gewinnabsichten müssten explizit ausgeschlossen werden. Weitere Bedingung sei, dass eine Rechtsverletzung "überlegt, bewusst und böswillig" erfolge.Quelle:
Krempl, Stefan: Zivilgesellschaft will Strafvorschriften zum Schutz geistigen Eigentums entschärfen via heise online
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Freitag, 13. April 2007
EFF kritisiert EU-Direktive IPRED2
https://chaoslinie.blogger.de/stories/755589/
Urheberrecht, EU.-Richtlinie tene, 15:05h
Die europäische Sektion der Electronic Frontier Foundation (EFF) kritisiert den Entwurf für eine EU-Direktive zum effektiven Schutz geistigen Eigentums (IPRED2). Es gäbe zu viele unklare Bestimmungen und unzureichende Definitionen, besonders bei Passagen zum "kommerziellen Charakter" von Copyright-Vergehen oder beim Begriff der "Anstiftung". Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass es bereit ausreichend Gesetze gegen kommerzielle Copyright-Vergehen gibt, die den Vorschlag an sich überflüssig machen. Eine weitere Gefahr sie die europäische Sektion darin, dass durch unscharfe Formulierungen die Polizei mehr Befugnisse erhalte und legitime Nutzer wie Unternehmen leichter in Verdacht kämen. Damit würden digitale Rechte und die Innovationskraft zu stark beschnitten.
Falls IPRED2 in der jetzigen Form verabschiedet würde, sieht die EFF viele mögliche Betroffene bei den Open-Source-Entwicklern, Web 2.0-Medienplattformen wie YouTube und Internet-Service-Providern, die sich weigerten, P2P-Dienste zu blockieren. Dies würde zu einer erneuten Stärkung von Musik-Labels und Filmstudios führen, die durch die neue Direktive viel mehr Handhabe gegen solche innovativen Gruppen, Dienste und Unternehmen hätten. Ein Vorgehen wegen "Anstiftung von Piraterie" zudem auf Kosten der europäischen Steuerzahler wäre viel einfacher. Eine weiteres Problem käme auf die Nutzer solcher Angebote zu. Die Rechtslage würde für sie viel unübersichtlicher, da sie sich nicht immer klar darüber sein könnten, ab wann sie Gesetze übertreten. Auch für Bibliotheken könnte dies eine noch höhere Risikokalkulation bei digitalen Angeboten und vielleicht auch eine Serviceeinschränkung bedeuten.
Europäische EFF wünscht Änderungen der Direktive zum Schutz geistigen Eigentums via heise online
Falls IPRED2 in der jetzigen Form verabschiedet würde, sieht die EFF viele mögliche Betroffene bei den Open-Source-Entwicklern, Web 2.0-Medienplattformen wie YouTube und Internet-Service-Providern, die sich weigerten, P2P-Dienste zu blockieren. Dies würde zu einer erneuten Stärkung von Musik-Labels und Filmstudios führen, die durch die neue Direktive viel mehr Handhabe gegen solche innovativen Gruppen, Dienste und Unternehmen hätten. Ein Vorgehen wegen "Anstiftung von Piraterie" zudem auf Kosten der europäischen Steuerzahler wäre viel einfacher. Eine weiteres Problem käme auf die Nutzer solcher Angebote zu. Die Rechtslage würde für sie viel unübersichtlicher, da sie sich nicht immer klar darüber sein könnten, ab wann sie Gesetze übertreten. Auch für Bibliotheken könnte dies eine noch höhere Risikokalkulation bei digitalen Angeboten und vielleicht auch eine Serviceeinschränkung bedeuten.
Anlässlich der zum 24. April anstehenden Debatte im EU-Parlament zu dem Thema hat die EFF nun eine Online-Petition gestartet, die jeder Internet-Nutzer unterzeichnen kann. Darin wird das Parlament gebeten, die neuen Tatbestände Beihilfe, Begünstigung und Anstiftung zu streichen und die Direktive auf die Bekämpfung von Markenfälschung und tatsächlicher kommerzieller Copyright-Vergehen zu beschränken.Quelle:
Europäische EFF wünscht Änderungen der Direktive zum Schutz geistigen Eigentums via heise online
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Freitag, 2. März 2007
Keine Einigung beim Urheberrecht
https://chaoslinie.blogger.de/stories/714069/
Urheberrecht, EU.-Richtlinie tene, 00:36h
Es ist ja nicht so, als ob es irgendwie dringlich wäre, aber die EU konnte sich noch immer nicht auf Direktive zum Schutz geistigen Eigentums verständigen. Kritiker der Vorlage sehen darin die Möglichkeit des Gremiums, die umstrittenene Durchsetzungsrichtlinie (Intellectual Property Rights Enforcement Directive, IPRED) entweder zurückzuziehen oder komplett zu überarbeiten.
Im Zentrum des Streits steht die Beschränkung der Maßnahmen auf Urheberrechtsverletzungen mit "kommerzieller" Absicht. "Die Zeit reichte nicht aus, um einen Kompromiß zu finden, wie 'gewerblich' rechtlich zu definieren ist", erlärte Rainer Wieland (EVP/CDU), Vize-Vorsitzender des Rechtsausschusses, der auch als Berichterstatter im Innenausschuss fungierte, gegenüber heise online die erneute Verschiebung.Quelle: EU kann sich nicht auf Direktive zum Schutz geistigen Eigentums verständigen auf heise online
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