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Samstag, 2. Juni 2007
Schweizer Urheberrecht bleibt liberaler
https://chaoslinie.blogger.de/stories/810231/
Urheberrecht, international tene, 18:10h
Die Rechtskommission des Nationalrats des Schweizer Parlaments hat Empfehlungen für die Novelle der neuen Schweizer Urheberrechtsgesetzgebung abgegeben. Die Rechtspolitiker hielten sich dabei eng an den Beschluss des Ständerats.
Quelle:
Krempl, Stefan: Schweiz will weiter DRM-Knacken zum Eigengebrauch zulassen via heise online
Demnach sollen einerseits "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten nicht umgangen werden dürfen". Andererseits soll Kopierschutzknacken etwa für den Eigengebrauch ausdrücklich erlaubt werden. Ein solches Umgehen technischer Schutzmaßnahmen müsste aber in einer rechtlichen Grauzone stattfinden: Programme zu diesem Zweck sollen mit der Revision eigentlich illegal werden.Die Schweizer Sektion der IFPI hat sich vor der Entscheidung für die gesetzliche Verankerung eines Schutzes technischer Schutzmaßnahmen eingesetzt.
Ihr ging es dabei auch darum, dass die Umgehung von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) in jedem Fall und ausnahmslos verboten werden sollte.Die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) oder die Swiss Internet User Group (SIUG) haben sich dafür eingesetzt, diese Klausel ganz zu kippen oder stark einzuschränken.
Angesichts der Forderungen der IFPI befürchtete die SIUG vor allem eine Diskriminierung von Sehbehinderten durch DRM. Gemäß der bisherigen parlamentarischen Kompromissformel soll es nämlich etwa auch erlaubt werden, einen geschützten Text in einem Standard-Format zu speichern und so das Lesen für Blinde und Menschen mit Sehstörungen dank entsprechender Hilfstechniken zu erleichtern.Die Änderung des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) bleibt so mit dem Votum der Rechtskommission allgemein. Die Möglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Schrankenreglungen wie das Kopieren für den rein privaten Gebrauch sowie für "wissenschaftliche Zwecke" können so nicht durch DRM eingeschränkt werden.
Im Vergleich zum deutschen Ansatz im Urheberrecht bleiben die Schranken des Urheberrechts gleichberechtigt neben dem Interesse der Verwerter (DRM-Schutz) bestehen. Hier unterscheidet sich die Verfahrensweise erheblich von der Diskussion in Deutschland. Lobbyarbeit gibt es auch bei unseren Schweizer Nachbarn, aber die Politik erinnert sich dabei auch an diejenigen, die die Informationen nutzen. So geht es halt auch.
Quelle:
Krempl, Stefan: Schweiz will weiter DRM-Knacken zum Eigengebrauch zulassen via heise online
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Samstag, 2. Juni 2007
Is that DRM?
https://chaoslinie.blogger.de/stories/809561/
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Kommentar: Augenwischerei bei Apple iTunes
https://chaoslinie.blogger.de/stories/809365/
Zur Zeit regen sich die Nutzer von Apple iTunes DRM-freier Musik darüber auf, dass die Daten personalisiert werden. Da hätte man sich vielleicht vorher auch mal kundig machen sollen.
DRM-frei heißt bei Apple eben nur: Wir verzichten auf aktive DRM. Von einem Verzicht auf den Einsatz passiver DRM-Aspekte war in keinster Weise die Rede.
DRM lässt sich nun mal in aktive und passive Technologiebereiche trennen. Zu den aktiven gehören Kopierschutzsperren, die Bindung an spezielle Hardware- und Software-Player. Zu den passiven Bereichen gehören Brandings und Wasserzeichen, in denen beispielsweise auch persönliche Daten in die Musikdatei codiert werden. Auch in Metadaten können persönliche Daten festgehalten werden.
Wer gedacht hat, jetzt wieder mit alten Verhaltensweisen weitermachen zu können, Musik nun wieder tauschen zu können per P2P, sollte schnell wieder Abstand davon nehmen. Er kann seine Dateien unbegrenzt kopieren, auf andere Geräte übertragen, Privatkopien auf CD brennen, aber überall wird nachvollziehbar sein, wer die Datei erworben hat und wer sie in "falschen" Umlauf gebracht hat.
Apple kann mit Hilfe spezieller Suchmaschinen diese Dateien im P2P-Universum finden und sie zurückverfolgen. Daraus läßt sich dann auch entsprechende Schadensersatzansprüche ableiten. Also: Vorsicht, DRM funktioniert auch auf passive Art. Technisch geschützt sind die Dateien auch so.
DRM-frei heißt bei Apple eben nur: Wir verzichten auf aktive DRM. Von einem Verzicht auf den Einsatz passiver DRM-Aspekte war in keinster Weise die Rede.
DRM lässt sich nun mal in aktive und passive Technologiebereiche trennen. Zu den aktiven gehören Kopierschutzsperren, die Bindung an spezielle Hardware- und Software-Player. Zu den passiven Bereichen gehören Brandings und Wasserzeichen, in denen beispielsweise auch persönliche Daten in die Musikdatei codiert werden. Auch in Metadaten können persönliche Daten festgehalten werden.
Wer gedacht hat, jetzt wieder mit alten Verhaltensweisen weitermachen zu können, Musik nun wieder tauschen zu können per P2P, sollte schnell wieder Abstand davon nehmen. Er kann seine Dateien unbegrenzt kopieren, auf andere Geräte übertragen, Privatkopien auf CD brennen, aber überall wird nachvollziehbar sein, wer die Datei erworben hat und wer sie in "falschen" Umlauf gebracht hat.
Apple kann mit Hilfe spezieller Suchmaschinen diese Dateien im P2P-Universum finden und sie zurückverfolgen. Daraus läßt sich dann auch entsprechende Schadensersatzansprüche ableiten. Also: Vorsicht, DRM funktioniert auch auf passive Art. Technisch geschützt sind die Dateien auch so.
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Zusammenfassung Copyright Summit - Imageprobleme beim Urheberrecht
https://chaoslinie.blogger.de/stories/809174/
Urheberrecht, international tene, 18:54h
Eines wurde bereits zu Beginn des Gipfels hervorgehoben: Auf das Urheberrecht kann aus der Sicht von Industrie und Gesellschaft nicht verzichtet werden. Daher muss der Respekt für die Urheberrechte wieder gestärkt werden.
John LoFrumento mit seiner US-Verwertungsgesellschaft ASCAP (American Society of Composers, Authors and Publishers) hat dazu unter anderem eine PR-Kampagne für Schulen in den USA entwickelt.
Gerade weil die Konsumenten sehr stark abhängig sind von den Konzernen, muss auch der Verbrauchschutz eine prominente Rolle übernehmen.
Cornelia Kutterer, Vertreterin der Europäischen Verbraucher-Organisation BEUC, forderte die Vertreter der Verwertungsgesellschaften auf, die Nutzung von P2P-Tauschbörsen nicht per se zu dämonisieren und forderte eine offene Debatte. Eine Kriminalisierung ist eindeutig die falsche Antwort auf die komplexen Herausforderungen, denen sich die Akteure im Urheberrecht gegenüber sehen.
Kulturflatrate und Generallizenz könnten neue Modelle der Verwertungsgesellschaften notwendig machen.
Ben Verwaayen (British Telecom) sieht die Kulturflatrate als eine von vielen Modellen möglich. Auch die Einführung einer Generallizenz oder auch Globallizenz wird für möglich gehalten. André LeBel, Vertreter der kanadischen Verwertungsgesellschaft SOCAN (Society of Composers, Authors and Music Publishers of Canada) hob hervor, dass die Anwendung eines kollektiven Rechtesystems zur finanziellen Abgeltung der Künstler in den vergangenen 100 Jahren erfolgreich gewesen ist und setzt dabei auf eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Musikindustrie, Verwertungsgesellschaften, Künstlern und Verbrauchern.
David Ferguson, Sprecher der ESCA (European Composer and Songwriter Alliance), verlangte nochmal ausdrücklich, dass Verwertungsgesellschaften in der Zukunft sich auf die Gründe ihrer Entstehung zurückbesinnen müssen: die Nutzung des verfügbaren Materials garantieren. Nationale Verwertungsgesellschaften sollten deswegen auch in Zukunft über das nationale Repertoire verfügen.
Quelle:
Philipp, Otto: Copyright Summit - Zukunft der Verwertungsgesellschaften via golem.de
John LoFrumento mit seiner US-Verwertungsgesellschaft ASCAP (American Society of Composers, Authors and Publishers) hat dazu unter anderem eine PR-Kampagne für Schulen in den USA entwickelt.
In dieser soll Schülern beispielsweise klar gemacht werden, dass ihre Eltern in Handschellen abgeführt werden, wenn sie illegale Downloads vornehmen. Die ASCAP hat dazu eine Comic-Reihe entwickelt. Unter dem Titel: "Pirate Comics Presents ... Donny the Downloader" erlebt der Held allerlei Negatives, wenn er das Urheberrechte missachtet.Manuel Medina Ortega (MdEP) konstatierte, dass die Leute die Musik akzeptierten, nicht aber die damit verbundenen Einschränkungen zum Urheberrechtsschutz. Er hebt hervor, dass sich der Konsument meist im Zwangskorsett der Wirtschaft befände. Auch Emma Pike, Vertreterin der British Music Rights, konstatierte ein aktuelles Imageproblem des Urheberrechts.
Grundsätzlich sei das Urheberrecht nicht per se der falsche Ansatz, vielmehr ist es eine Frage, wie mit Lizenzen umgegangen wird. Insbesondere sieht sie dabei für Web-2.0-Anwendungen wie YouTube oder MySpace eine große Herausforderung.Ein Ansatz, um die Akzeptanz des Urheberrechtes zu stärken, sei eine stärkere Einbindung der Nutzer in die aktuelle Diskussion, die inzwischen gleichzeitig Produzenten sind.
Gerade weil die Konsumenten sehr stark abhängig sind von den Konzernen, muss auch der Verbrauchschutz eine prominente Rolle übernehmen.
Cornelia Kutterer, Vertreterin der Europäischen Verbraucher-Organisation BEUC, forderte die Vertreter der Verwertungsgesellschaften auf, die Nutzung von P2P-Tauschbörsen nicht per se zu dämonisieren und forderte eine offene Debatte. Eine Kriminalisierung ist eindeutig die falsche Antwort auf die komplexen Herausforderungen, denen sich die Akteure im Urheberrecht gegenüber sehen.
Kulturflatrate und Generallizenz könnten neue Modelle der Verwertungsgesellschaften notwendig machen.
Ben Verwaayen (British Telecom) sieht die Kulturflatrate als eine von vielen Modellen möglich. Auch die Einführung einer Generallizenz oder auch Globallizenz wird für möglich gehalten. André LeBel, Vertreter der kanadischen Verwertungsgesellschaft SOCAN (Society of Composers, Authors and Music Publishers of Canada) hob hervor, dass die Anwendung eines kollektiven Rechtesystems zur finanziellen Abgeltung der Künstler in den vergangenen 100 Jahren erfolgreich gewesen ist und setzt dabei auf eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Musikindustrie, Verwertungsgesellschaften, Künstlern und Verbrauchern.
In diesem Zusammenhang forderte Eduardo Bautista, Vertreter der spanischen Verwertungsgesellschaft SGAE (Sociedad General de Autores y Editores), ebenfalls ein kollektives Rechtemanagement. Bei diesem sollen die Endnutzer im Vordergrund stehen. Harald Heker, Chef der deutschen GEMA, brachte es dabei wie folgt auf den Punkt: "Wir müssen einen gemeinsamen Weg des Reagierens finden, um das musikalische Repertoire der Welt verfügbar zu machen."Den gesamten Gipfel über wurde klar, dass Veränderungen bei den Verwertungsgesellschaften in der neuen digitalen Welt notwendig sind. Uneinig ist man jedoch bei der Frage, wie eine solche Veränderung gestaltet sein soll. Angefangen bei der freien Wahl der Verwertungsgesellschaft in der Zukunft, ohne es dabei zu einem zu starken Konkurrenzgerangel kommen zu lassen.
David Ferguson, Sprecher der ESCA (European Composer and Songwriter Alliance), verlangte nochmal ausdrücklich, dass Verwertungsgesellschaften in der Zukunft sich auf die Gründe ihrer Entstehung zurückbesinnen müssen: die Nutzung des verfügbaren Materials garantieren. Nationale Verwertungsgesellschaften sollten deswegen auch in Zukunft über das nationale Repertoire verfügen.
Quelle:
Philipp, Otto: Copyright Summit - Zukunft der Verwertungsgesellschaften via golem.de
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Donnerstag, 31. Mai 2007
Verwertungsgesellschaften unter Zwang
https://chaoslinie.blogger.de/stories/808294/
Medienabgabe tene, 23:28h
Die Verwertungsgesellschaften stehen unter dem Zwang, sich angesicht der Migration von Kunst und Kultur ins Netz verändern zu müssen. Dies ist die Message vom Chef der britischen Verwertungsgemeinschaft MCPS-PRS, Steve Porter heute beim ersten Urheberrechtsgipfel der Dachorganisation der Verwerter (CISAC) in Brüssel. Das Muss ist den Vertretern der Verwertungsgesellschaften bekannt, allerdings über die Art und Weise der Veränderung ist man sich uneinig.
Um mehr Konkurrenz zu ermöglichen, haben sich z.B. GEMA und MCPS-PRS zum Verwerter CELAS zusammengeschlossen.
Quelle:
Ermert, Monika: Verwertungsgesellschaften streiten über Reformen via heise online
Porter kritisierte die beständige Verteidigung der eigenen Position. "Ja, wir müssen uns ändern. Und, ja, wir müssen uns ganz beträchtlich ändern."Es sei verkehrt die Schuld bei den Händlern, den Majors der Musikindustrie oder der EU-Kommission zu suchen. Porter schlägt vor, ein Modell zu entwickeln, dass dem Künstler oder Inhaber vor Repertoires die freie Wahl der Verwertungsgesellschaft überlässt.
Um mehr Konkurrenz zu ermöglichen, haben sich z.B. GEMA und MCPS-PRS zum Verwerter CELAS zusammengeschlossen.
Die gemeinsame Gesellschaft vergibt EU-weite Lizenzen für die Online- und Mobilnutzung des Repertoires von EMI. CELAS und die inzwischen entstandene zweite Mega-Verwertungsgesellschaft, in der die französische SACEM, die spanische SGAE und die italienische Verwertungsgesellschaft vertreten sind, konkurrieren so etwa um das Repertoire von Warner Brothers.Für kleinere Verwertungsgesellschaften besteht die Gefahr, dass sie dabei auf der Strecke bleiben. Sie kritisierten daher die Forderungen der Kommission.
"Das spielt den großen Playern in die Hände", warnte Cees Verwoord von der niederländischen Buma/Sterma. Große Rechteinhaber würden ihre Rechte von den kleinen Gesellschaften abziehen.Die CELAS-Vertreter denken durchaus über Modelle nach, bei denen nationale Verwertungsgesellschaften als lokale Agenten tätig werden sollen.
Viel hängt dabei davon ab, wie die EU-Generaldirektion Wettbewerb in den kommenden Wochen reagiert, die von einem Klienten der Verwerter angerufen wurde.Ein positives Beispiel für ein Modell der Verwertungsgesellschaften ist: Bei OLA kann die Nutzung von Kunstwerken weltweit über einen One-Stop-Shop lizensiert werden. Für das Massengeschäft der Musik ist so ein Modell allerdings nicht möglich, wo man eher um die größten Anteil am Kuchen ringe, so Gerhard Pfennig, General Manager der Gesellschaft Bild-Kunst.
Quelle:
Ermert, Monika: Verwertungsgesellschaften streiten über Reformen via heise online
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Commons ist schlecht fürs Urheberrecht
https://chaoslinie.blogger.de/stories/808226/
Urheberrecht, international tene, 22:29h
Die Creative-Commons-Bewegung ist die Steilvorlage für Gegner des klassischen Urheberrechts und des Systems der Verwertungsgesellschaften, behauptet Brett Cottle, Aufsichtsratsvorsitzender der internationalen Dachgesellschaft von Verwertungsgesellschaften CISAC. Dies ist der Vorwurf, den Cottle beim Streitgespräch mit Creative-Commons-Gründer und Standford-Professor Lawrence Lessig beim ersten CISAC-Urheberrechtsgipfel gestern in Brüssel machte. Dieser heftigen Kritik musste Lessig sich vor den versammelten Vertretern von Verwertungsgesellschaften und den anwesenden Künstler stellen.
Die von Lessig 2002 geschaffene Lizenzierungsplattform Creativ Commons will es Musikern, Filmemachern, Autoren und Programmierern ermöglichen, Lizenzen für ihre Produkte nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zusammenzustellen. Damti will er die freie Nutzung geistigen Eigentums fördern.
Lessig steht zum derzeitigen Urheberrecht und den Verwertungsgesellschaften. Er fordert aber auch ein Umdenken. Das kommerzielle Modell sei eben nicht das einzig mögliche, denn CC bewiese, es gebe noch ein "zweites wirtschaftliches, das Sharing-Modell".
Quelle:
Ermert, Monika: Verwertungsgesellschaften kritisieren Commons-Projekt als urheberrechtsfeindlich via heise online
Die von Lessig 2002 geschaffene Lizenzierungsplattform Creativ Commons will es Musikern, Filmemachern, Autoren und Programmierern ermöglichen, Lizenzen für ihre Produkte nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zusammenzustellen. Damti will er die freie Nutzung geistigen Eigentums fördern.
Die Plattform hat in Cottles Augen falsche Erwartungen bei vielen Autoren geweckt, die im klassischen Urheberrechtssystem kaum Aussicht auf einen finanziellen Erfolg gehabt hätten. Gleichzeitig schwäche das Lizenzmodell die Verwertungsgesellschaften und werde aktiv von denen ausgenutzt, die das Urheberrecht umkrempeln oder ganz abschaffen wollten.Besonders schwer fällt den Verwertungsgesellschaften die Akzeptanz dieses Lizensystems, weil sie selber häufig als schwerfällig und unflexibel hingestellt werden.
Von den Commons als der jüngeren Organisation sei auch ein gewisser "Respekt" zu erwarten. Lessig verteidigte das Commons-Projekt als ein "Werkzeug" für die Autoren und Kreativen, die eine nichtkommerzielle Nutzung ihrer Werke zulassen, dabei aber ihre Urheberrechte wahren wollten.
Ist die Forderung nach "Respekt einer so jungen Organisation" nicht gerade ein Zeichen dafür, dass man in den Verwertungs langsam "verkalkt" und eben nicht alle Wünsche von Autoren in das eigene Angebot integrieren kann?
Lessig steht zum derzeitigen Urheberrecht und den Verwertungsgesellschaften. Er fordert aber auch ein Umdenken. Das kommerzielle Modell sei eben nicht das einzig mögliche, denn CC bewiese, es gebe noch ein "zweites wirtschaftliches, das Sharing-Modell".
50 bis 100 Millionen Treffer führten derzeit zu Werken, die unter Creative-Commons-Lizenzen gestellt wurden. Diese Urheber hätten aber in der Regel "niemals die Absicht gehabt, ihre Werke ins urheberrechtliche Verwertungssystems zu geben". Als Akademiker sei man zum Beispiel in erster Linie an einer weiten Verbreitung seiner Werke interessiert.Trotz der aufgeführten Differenzen gehen die Bestrebungen der CC und einiger Verwertungsgesellschaften weiter, dass auch Mitglieder von Verwertungsgesellschaften einzelne Werke unter Commons-Lizenzen veröffentlichen können.
Quelle:
Ermert, Monika: Verwertungsgesellschaften kritisieren Commons-Projekt als urheberrechtsfeindlich via heise online
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