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Mittwoch, 6. Juni 2007
Gebrauchtbücher jetzt auch bei Libri.de
 https://chaoslinie.blogger.de/stories/814973/
 Buchhandel   tene, 16:47h
Testweise bietet jetzt Libri.de gebrauchte Bücher an. Allerdings setzt man hier auf qualitativ höhere, eigene Titelaufnahmen. Bei den Gebrauchtbüchern handelt es sich nicht um private Verkäufe, d.h. Kunden können auch weiterhin dort keine gebrauchten Bücher selbst anbieten.
Die gebrauchten Bücher liegen preislich laut Libri 45 bis 65 Prozent unter dem Neupreis. Angeboten werden sollen während der Testphase insbesondere gebrauchte Exemplare aktueller Titel - eine Mängelbeschreibung inklusive.
Versandkostenfrei liefert Libri.de erst ab 20 Euro.

Auch Libri.de hat den Gebrauchtwarenmarkt für sich entdeckt. Es klingt dabei aber eher so, als ob neuwertige Remmitenden verkauft werden sollen. Die Frage ist, ob Libri.de damit nicht zu spät kommt, denn viele andere Anbieter haben sich diesen Markt bereits zu Nutze gemacht, wie Amazon und Booklooker, die es den Kunden ermöglichen, Waren selbst einzustellen. Allerdings ist dort eine Recherche häufig schwierig. Gerade bei Amazon ist es häufig schwierig, die richtige Auflage zu finden, da der Verkäufer sich hier zwar an bestehende Titel anhängen kann, aber häufig nicht die notwendige Sorgfalt aufbringt, sich da die richtige Aufnahme herauszusuchen.

Quelle:
Libri.de testet Verkauf gebrauchter Bücher via golem.de

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Mittwoch, 6. Juni 2007
Web 2.0 ist eine Gefahr
 https://chaoslinie.blogger.de/stories/814184/
 Web x.0   tene, 00:56h
Wie können sich nur so viele Nutzer des Internets mit Web2.0-Technologien beschäftigen? Ihnen fehlt es an Zeit sich mit kommerziellen Angeboten zu beschäftigen und das gefährdet den Informationsmarkt.
Jeder dritte Manager sagt, die Konkurrenz durch so genannten user-generated Content sei die größte Bedrohung fürs Geschäft der Medien- und Unterhaltungsindustrie.
Doch die Branche will sich der Herausforderung stellen: 66 Prozent der weltweit Befragten beabsichtigen, innerhalb der kommenden drei Jahre Umsatz mit user-generated Content zu machen. Deutsche Firmen sind da etwas zurückhaltender: Zwischen einem und fünf Jahre werde es dauern, bis man damit Geld verdienen werde, so drei Viertel der Befragten.
Internetsurfer veröffentlichen eigene Texte, Bilder, Ton- und Videoaufnahmen. Die sozialen Medien sind nach Ansicht der Unternehmen keine Modeerscheinung. Daher brauchen die Anbieter traditioneller Medieninhalte neue Strategien, sogenannte "Cross-Media-Angebote".
67 Prozent der Befragten sagen, der Geschäftsbereich Video werde in den kommenden fünf Jahren voraussichtlich am stärksten zum Wachstum beitragen (Deutschland: 75 Prozent), insbesondere Kurz-Clips, Serien und andere TV-Formate.
[...]
Der Nutzer hat mehr Macht denn je. Es werden diejenigen Unternehmen erfolgreich sein, die Inhalte, Erzählform und medialen Verbreitungskanal am besten auf den Abnehmer zuschneiden. So eigneten sich etwa Spielfilme für Fernsehanbieter und die Bereitstellung im Internet oder per IPTV. Auf seinem Handy erwarte der Nutzer jedoch im Wesentlichen individualisierte Dienste.
Quelle:
Web 2.0-Nutzer beunruhigen die Medien- und Unterhaltungsbranche : Besonders deutsche Unternehmen fühlen sich bedroht via de.internet.com

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Subito-Urteil - Revision dringend erforderlich
 https://chaoslinie.blogger.de/stories/813316/
 Urheberrecht   tene, 15:25h
Für Wissenschaftler ist das Subito-Urteil von München eine Katastrophe. Wartezeiten auf Artikel, Schneckenpost statt modernem Technikeinsatz sind zu erwarten, aber auch aufwendigere Recherchen, um in der Artikelflut, die so ein Wissenschaftler bewältigen muss, Zitate u.ä. wiederzufinden. Die andere Alternative wären steigende Kosten durch Abkommen mit den einzelnen Verlagen. Das ist für die wenigsten staatlich bezahlten Forschungseinrichtungen und Universitäten zu bewältigen, wo derzeit noch um Mitteleinsparungen in Millionenhöhe gerungen wird und absehbar eher weniger als mehr Geld zu erwarten ist. Für Studenten ist ein Preisanstieg kaum zu bezahlen. Also wird auf das zurückgegriffen, was die Bibliothek hat und alles andere ist eben nicht erreichbar, sofern man nicht zu günstigen Konditionen per pedes dort hingelangt.
Die Richter nehmen damit in Teilen den Gesetzentwurf für den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle vorweg, denn auch der aktuelle Regierungsentwurf schränke die Informationsversorgung durch öffentliche Bibliotheken massiv ein und würde de facto die elektronische Lieferung von Dokumenten stark beeinträchtigen bzw. gänzlich unmöglich machen. Diese soll nur noch dann zulässig sein, wenn die Fachzeitschriften nicht von den Verlagen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, was in der Regel zu vergleichsweise hohen Preisen der Fall ist.
Ein "wenig" steht dieses Urteil im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 1999, wo er der Technischen Informationsbibliothek in einem Grundsatzurteil den Kopienversand ausdrücklich erlaubt. Es ist auch ein Widerspruch zu der von der Bundesregierung immer wieder gepredigten Informations- und Wissensgesellschaft, die auf Informationen und ihrem Zugang dazu beruht.

Laßt die Brieftauben wieder fliegen!!!

Quelle
Gericht untersagt Artikelversand per E-Mail: Subito & Co. verletzen nach Auffassung des OLG München Urheberrechte via golem.de

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Montag, 4. Juni 2007
Chaos im Forenrecht - Wer haftet wann?
 https://chaoslinie.blogger.de/stories/812137/
 Online-Recht   tene, 16:09h
Das Bewertungsforum MeinProf.de hat sich in zweiter Instanz in Sachen Forenhaftung beim Berliner Landgericht durchgesetzt. Anders als das Hamburger Landgericht mit seinem Urteil vom 27. April 2007 entschied das Gericht hier, dass die Betreiber Beleidigungen erst nach Kenntnisnahme löschen müssen und nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet sind.
Auf MeinProf.de wurde ein Professor einer brandenburgischen Fachhochschule von Studenten im Zuge der Lehrveranstaltungsbewertung als "Psychopath" und "echt das Letzte" bezeichnet. Obwohl die beanstandeten Bewertungen umgehend nach Kenntnisnahme entfernt wurden, forderte der Professor den Betreiber zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf. In dieser wurden für jede weitere unzulässige Äußerung 3.000 Euro von MeinProf.de verlangt.
Das Gericht gelangte am 31.05.2007 zu der Auffassung, dass eine pauschale Unterlassungserklärung nicht eingesetzt werden könne, um vorab kritische Kommentare zu verhindern. Dies ist auch nicht der Sinn einer solchen Bewertungsplattform, wo kritische Äußerungen eher erwünscht sind.
Aufbauend auf der Rechtsprechung des BGH könne dem Betreiber auch keine Vorab-Prüfungspflicht zugemutet werden.
Quelle:
MeinProf.de setzt sich in Sachen Forenhaftung durch via golem.de

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