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Freitag, 6. Juli 2007
Freibier für die Wissenschaft
 https://chaoslinie.blogger.de/stories/845874/
 Open Access   tene, 15:47h
Stellen digitale Formate und der Siegeszug des Internets wirklich das ganze Geschäftsmodell einer Branche mit Milliarden-Umsätzen und zweistelligen Gewinnspannen in Frage oder verschlafen hier nur einige träge gewordenen Monopolisten die neuen Möglichkeiten? Kein Wunder, wenn Politiker da unruhig werden, Nutzer sich organisieren und Unterschriften sammeln, mal ganz abgesehen von radikalen Konzepten auf diesem umkämpften Gebiet. Ist das, was da eine entschlossene Gruppe von Vordenkern propagiert - ein offener Zugang für alle und jeden auf der ganzen Welt - nicht nur denkbar sondern auch umsetzbar?
Übertragen wir auch einfach nur die Napster-Euphorie auf das Gebiet digitaler Texte? Immerhin geht es hier um wissenschaftliche Texte, um Grundlagen und weitergehende Forschung, die irgendwann in Produkten endet, die jedem von uns zugute kommen werden. Wie teuer darf Innovation eigentliche werden?

Schauen wir, wer da für einen offenen Zugang kämpft. Es sind die Wissenschaftler, die diese wissenschaftlichen Artikel schreiben, größtenteils, wie tausendmal vorher schon festgestellt, durch Steuergelder bezahlt werden.
"Wir stehen vor einer Revolution in der wissenschaftlichen Kommunikation. Die heutigen Geschäftsmodelle sind nicht haltbar und werden von einer Ära der wissenschaftlichen Mash-ups abgelöst werden", sagt Tony Hey, Doktor der Physik und derzeit verantwortlich für den Bereich Technical Computing bei Microsoft Research.
Wissenschaftler wie er erleben immer wieder in welcher Zwickmühle sie sich tagtäglich befinden, wenn es um die Karriere geht: Publish or die! Möglichst in renommierten Journalen veröffentlicht werden wie "Nature" oder "Science" oder eben kleinen, aber sehr fachspezifisch wichtigen Titeln. Wer die dann lesen will, muss kräftig dafür zahlen und die Preise steigen, ob gedruckt oder elektronisch.
"Ich war regelmäßig in der Situation, dass ich nicht einsehen konnte, was die Mitglieder meiner eigenen Arbeitsgruppe geschrieben hatten, weil wir uns das Abonnement nicht leisten konnten", erinnert sich Hey.
In rund 24.000 Fachzeitschriften werden ca. 2,5 Millionen peer reviewed Artikel veröffentlicht. Das ist ein gutes Geschäft für Verlage, die die Artikel von den meist staatlich finanzierten Wissenschaftlern erhalten und von deren genauso finanzierten Fachkollegen überprüfen lassen, um sie dann teuer für auch wieder meist staatliche Gelder an Bibliotheken verkaufen.
Verlage lassen sich das Dienstleistungsbündel aus Redigieren, Kommentieren und Veröffentlichen reichlich vergüten, obwohl sie weder den Autoren noch den Rezensenten Honorare zahlen.
Wenn das nicht nach einem Goldesel klingt, den man da kräftig abkassieren kann.
Dank Konsolidierung teilen sich die zehn größten Fachverlage im Bereich wissenschaftlicher, technischer und medizinischer (STM) Fachzeitschriften etwas weniger als die Hälfte eines Marktes, der 2005 weltweit für rund 19 Milliarden Dollar Umsatz gut war [...].
Das ist Gewinn, der jedoch nicht zugunsten der Abnehmer umgelegt wird. Universitäten und auch Bibliotheken klagen über die astronomischen Subskriptionspreise.
Die Kostenzuwächse für Fachzeitschriften liegen seit Jahren deutlich über der Inflationsrate in allen Industrienationen – die Preise für Abonnements haben sich zwischen 1986 und 2000 verdoppelt und sind allein im vergangenen Jahr um knapp acht Prozent gestiegen.
Vielen - und damit sind auch die Politiker gemeint - scheinen nicht zu wissen, dass es hier nicht, wie bei Publikumszeitschriften, nur um ein paar Euro geht.
Das durchschnittliche Chemiejournal kostet im Jahresabo inzwischen umgerechnet 2522 Euro, ein Ingenieurblatt um die 1523 Euro, so eine aktuelle Erhebung des "Library Journal". Dabei bewegen sich deutsche Fachzeitschriften mit jährlichen Abonnementkosten von 788 Euro recht genau im Durchschnitt, die Niederlande liegen mit 2473 Euro einsam an der Spitze. Bibliothekare sehen sich deshalb seit einiger Zeit gezwungen, Zeitschriften-Abos abzubestellen.
Jede abbestellte Zeitschrift bedeutet i.d.R. eine Erhöhung des Subskriptionspreises und damit weitere Abbestellungen. Damit Willkommen im Teufelskreis der so genannten Zeitschriftenkrise.

Die Antwort der Wissenschaftler hierauf: Open Access - wir stellen unsere Artikel frei ins Netz.

Weitere Informationen noch im Artikel von
Heuer, Steffan: Mash-ups für Professoren in Technology Review 07/2007

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Freitag, 6. Juli 2007
[Kurz] Das Urheberrecht ist durch
 https://chaoslinie.blogger.de/stories/845453/
 Urheberrecht   tene, 01:44h
Heute ist mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP der lange umkämpfte Regierungsentwurf eines zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft mit den Änderungenaus dem Rechtsausschuss im Bundestag verabschiedet worden. Die Grünen enthielten sich größtenteils und die Linke stimmte gegen den 2. Korb der Urheberrechtsnovelle. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren und könnte somit im Herbst diesen Jahres gültig werden.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) freute sich, dass "wir ein wichtiges Projekt endlich an sein Ziel bringen" und "das Urheberrecht fit machen für das digitale Zeitalter". Petra Sitte kritisierte dagegen für die Linken, dass die Regierungsfraktionen die "Interessen von Wissenschaft und Bildung aus den Augen verloren haben". Sie befürchtete eine Verteuerung des Wissenszugangs.
Für Norbert Geis ist klar: Vordringlichste Aufgabe der Politik ist es ihm zufolge im Urheberrechtsbereich, "den Menschen da draußen klar zu machen, dass es um verfassungsmäßig geschützte Rechte geht".

Übrigens, für bedenklich halte ich die Meinung von Herrn Krings, der eine "Freibier-Mentalität in der Wissenschaft" sieht, der die Politik "Einhalt gebieten" muss. Vieleicht sollte Herr Krings sich nochmal über die Grundpfeiler der Wirtschaft Gedanken machen, bevor der ihr den ein oder anderen davon absäbelt. Auch sollte man über die garantierte Informationsfreiheit im Grunggesetz (Art.5 Abs.1 S.1, 2.Hs GG) nachdenken, wenn man den Leuten, die sich qualifiziert informieren möchten, diese Möglichkeit nicht mehr einräumen kann, da Bibliotheken mit ihrem Haushalt und durch ein Verbot der Fernleihe keine umfassenden Informationsmöglichkeiten mehr anbieten können.

Quelle:
Krempl, Stefan: Bundestag segnet neues Urheberrecht ab via heise online

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Mittwoch, 4. Juli 2007
Wieviel Verbraucher gibt es noch im Verwerter-Urheberrechtsgesetz?
 https://chaoslinie.blogger.de/stories/844091/
 Urheberrecht   tene, 22:58h
Am heutigen Vormittag passierte der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Urheberrechts den Rechtsauschuss des Deutschen Bundestages mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der FDP, den Gegenstimmen der Linken und ohne Stimmen der Grünen.
Im morgigen Plenum des Bundestages ist die Verabschiedung vorgesehen. Union, SPD und FDP bekräftigten noch einmal übereinstimmend, dass das Gesetz eines der wichtigsten Vorhaben dieser Wahlperiode sei. Ziel wäre es, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber und den Interessen der Verbraucher herzustellen. Die drei Parteien waren sich einig, dass sie diesen Ausgleich geschafft hätten.

Neu geregelt werden soll die pauschale Vergütung, die Urheber als Ausgleich für die gesetzlich erlaubte Vervielfältigung, z.B die Privatkopie, erhalten. Die von der Industrie geforderte Fünf-Prozent-Klausel ist gestrichen worden. Nach der neuen Rechtslage regeln die Vergütung einschließlich der Höhe des Entgeltes die Beteiligten selbst.
In einem vom Ausschuss angenommenen Entschließungsantrag machen die Koalitionsfraktion aber gleichzeitig deutlich: Sollten sich diese Erwartungen nicht erfüllen oder es zu einer Verzerrung der Wettbewerbssituation kommen, müsse die Regierung tätig werden. Dies gelte beispielsweise für den Fall, dass die Hersteller von Geräten ins Ausland abwanderten.
Die drei zustimmenden Parteien machten darauf aufmerksam, dass das Urheberrechtsgesetz nicht alle offenen Fragen beantworte und so noch nicht wieder weggelegt werden könnte. So steht nach Aussagen der FDP noch das Verbot des Handels mit gebrauchter Software noch aus, aber auch die automatisierte Aufnahme von Musiktiteln aus Webradio-Angeboten.
Die Grünen kämpften vergeblich um eine so genannte "Bagatellklausel" im Urheberrechtsgesetz. Ihre Sprecher machten deutlich, man "schwinge keineswegs die Fahne der Illegalität". Aber gerade bei Jugendlichen müsse berücksichtigt werden, dass man auf Schulhöfen nicht die Keule der Justiz einsetzen könne. [...] Die Union erwiderte, es wäre ein "fatales Signal", wenn man die Bagatellklausel im Urheberrecht beibehielte.
So bleibt es der Staatsanwaltschaft überlassen zu entscheiden, ab welchem Umfang es bei Verstößen überhaupt zur Anklage kommt.
In der Frage der "Einräumung von Nutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten" haben die Verwerter weitgehend ihre Interessen durchsetzen können. Hintergrund ist die Problematik des Umgangs mit archivierten Werken.
Die Verwerter hatten sich dafür eingesetzt, an die Stelle der notwendigen Genehmigung ein Widerspruchsrecht der Urheber zu setzen. Sollten diese nicht innerhalb einer kurzen Zeitspanne der neuen Nutzung ihrer Werke widersprechen, so sollte das als Zustimmung und Genehmigung gelten.
Auflage für die Verlage ist es, die Urheber vorher über entsprechende Änderungen zu informieren, um ihnen so Zeit zum Widerspruch zu geben. Nach Ablauf der Frist, erlöscht das Widerspruchsrecht. Den Verwertern ist so eine gesetzliche Zwangslizenz eingeräumt wurden, in deren Rahmen sie für eine Nutzung der Werte eine angemessene Vergütung zu zahlen haben.
Der Vergütungsanspruch soll nur durch die Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden können. Urheber, die nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, gehen also wieder leer aus, wie schon bei den Kopierabgaben.
Eine Verschiebung zu Gunsten der Verwerter geschieht auch durch Einschränkungen bei den Bibliotheken und dem Kopienversand gestärkt. Danach dürfen Bibliotheken elektronische Werkskopien nur noch in einem 1:1-Verhältnis von Nutzung und Bestandsexemplar anbieten. Allerdings bei "Belastungsspitzen" sind Ausnahmen vorgesehen.
Der kostengünstige Versand elektronischer Kopien von Artikeln aus Fachzeitschriften, den die Bibliotheken in der Vergangenheit über den Dienstleister Subito abgewickelt haben, wird der Vergangenheit angehören. Eine Ausnahmeklausel ist dafür nicht vorgesehen und vor Gericht war Subito dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Vereinigung internationaler Fachverlage unterlegen.
Golem.de vermutet, dass einzelne Artikel in der Regel zu Preisen um die 25,- Euro angeboten werden. Abonnements kosten ja schon jetzt nicht selten mehrere tausend Euro im Jahr. Problematisch ist auch, dass die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf darauf verzichtet, mit der Stärkung der Rolle von "Open Access" ein Gegengewicht zu schaffen. Der Bundesrat hatte zuerst OA befürwortet, dann aber einen Rückzieher gemacht.

Mit wieviel Geld kann man eigentlich den Verlust der Forschungs- und Lebensqualität der Zukunft bezahlen?

Quellen:
Neues Urheberrecht mit den Stimmen von Koalition und FDP angenommen via de.internet.com
Urheberrechtsnovelle auf der Überholspur via golem.de

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