Montag, 26. Mai 2008
Fundstück bei Archivalia
https://chaoslinie.blogger.de/stories/1134627/
Urheberrecht tene, 18:07h
Hochinteressante Probleme des Urheberrechts bearbeitet Thomas Hoeren in Bezug auf "Happy birthday to you - Urheberrechtliche Fragen rund um ein Geburtstagsständchen" .
Quelle:
Graf, Klaus: Happy Birthday - Urheberrechtliches in Archivalia
Quelle:
Graf, Klaus: Happy Birthday - Urheberrechtliches in Archivalia
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Montag, 18. Februar 2008
Vorstoß zur Schutzfristverlängerung für Musik
https://chaoslinie.blogger.de/stories/1050490/
Urheberrecht tene, 15:29h
EU-Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy startet einen Vorstoß zur Schutzfristverlängerung für Musik. Derzeit sind Musiktitel in Europa 50 Jahre lang durch das Urheberrecht geschützt, in Amerika hingegen dauert die Frist 95 Jahre. Als Grund nennt er:
Die Musikindustrie begrüsst diesen Vorstoss. Laut dem Vorsitzenden der Musikindustrie würden die Künstler und Labels dadurch im Vergleich zu den Urhebern gleichberechtigter behandelt und auch die Wettbewerbsfähigkeit zu anderen Ländern würde verstärkt. Sollte sich dieser Vorschlag durchsetzen - er soll der europäischen Kommission noch vor der Sommerpause in konkretisierter Form vorgelegt werden - wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis auch die Filmschaffenden eine Fristverlängerung möchten und dann wieder die Urheber.
Quellen:
EU-Kommissar will Urheberrechtsschutz für Musiker verlängern via heise online
Deutsche Musikindustrie begrüßt Vorstoß zur Schutzfristenverlängerung via heise online
Musikindustrie begrüßt EU-Vorstoß zu Schutzfristenverlängerung via Bundesverband Musikindustrie
"Ich kenne keinen überzeugenden Grund, warum ein Komponist für sein gesamtes Leben und 70 Jahre darüber hinaus geschützt sein soll, während ein Sänger oder Musiker nur 50 Jahre Schutz genießen sollte – ein Zeitraum, der nicht einmal seine Lebensdauer erfasst"Die IFPI fordert bereits seit längerer Zeit eine Erhöhung der Schutzfristen.
Die Musikindustrie begrüsst diesen Vorstoss. Laut dem Vorsitzenden der Musikindustrie würden die Künstler und Labels dadurch im Vergleich zu den Urhebern gleichberechtigter behandelt und auch die Wettbewerbsfähigkeit zu anderen Ländern würde verstärkt. Sollte sich dieser Vorschlag durchsetzen - er soll der europäischen Kommission noch vor der Sommerpause in konkretisierter Form vorgelegt werden - wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis auch die Filmschaffenden eine Fristverlängerung möchten und dann wieder die Urheber.
Der Vorschlag würde keinerlei negative Auswirkungen auf Verbraucherpreise haben, beteuert McCreevy. Der Preis für Tonträger, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind, sei nicht zwangsläufig niedriger [...] als jener der geschützten Tonträger, hätten Untersuchungen ergeben.Wer's glaubt...
Quellen:
EU-Kommissar will Urheberrechtsschutz für Musiker verlängern via heise online
Deutsche Musikindustrie begrüßt Vorstoß zur Schutzfristenverlängerung via heise online
Musikindustrie begrüßt EU-Vorstoß zu Schutzfristenverlängerung via Bundesverband Musikindustrie
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Freitag, 9. November 2007
E-Learning und das Urheberrecht
https://chaoslinie.blogger.de/stories/963228/
Urheberrecht tene, 14:56h
Im Rahmen des Projekts „Marketing Offensive“ des Multimedia-Kontor Hamburgs, einer Serviceeinrichtung zur Unterstützung der IT-basierten Modernisierung der Hochschulen der Hansestadt, hat Till Kreuzer einen Praxis-Leitfaden über Rechtsfragen beim E-Learning erstellt.
Das Handbuch richtet sich an Praktiker. Es bricht die komplizierten rechtlichen Regelungen des Urheberrechts auf einfache Merksätze herunter und ist ein guter Einstieg in die Materie.
Quelle:
Urheberrechtliche Stolperfallen beim E-Learning via heise online
Internet ist kein rechtsfreier Raum - Interview mit Till Kreutzer Podcast auf podcampus.de
Das Handbuch richtet sich an Praktiker. Es bricht die komplizierten rechtlichen Regelungen des Urheberrechts auf einfache Merksätze herunter und ist ein guter Einstieg in die Materie.
Quelle:
Urheberrechtliche Stolperfallen beim E-Learning via heise online
Internet ist kein rechtsfreier Raum - Interview mit Till Kreutzer Podcast auf podcampus.de
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Mittwoch, 31. Oktober 2007
Neues Urheberrecht gilt ab 1.1.2008
https://chaoslinie.blogger.de/stories/954643/
Urheberrecht tene, 15:09h
Jetzt ist es amtlich. Zum 1.1.2008 tritt das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft in Kraft. Die Dokumentenlieferdienste wie subito und TIBORDER werden nun ihr Angbot zu günstigeren Bedingungen per Post und Fax versenden.
Quelle:
Ulrich Korwitz: Neues Urheberrecht tritt am 1.1.2008 in Kraft in medinfo
Quelle:
Ulrich Korwitz: Neues Urheberrecht tritt am 1.1.2008 in Kraft in medinfo
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Freitag, 27. Juli 2007
Urheberrechtsverständnis unserer Politiker
https://chaoslinie.blogger.de/stories/866611/
Urheberrecht tene, 15:37h
Erstaunlich, wer da so über das Urheberrecht zu entscheiden hatte. Dass dies mehr oder weniger zeigt, was für ein Spiel mit der Zukunft getrieben wird, gibt es hier mal ein paar Beispiele, die das Internet- und Urheberrechtsverständnis unserer Gesetzesmacher zeigt.
Legendär ist ja auf jeden Fall das Interview der ARD-Kinderreporter mit Frau Zypris.
Kinderreporter fragen Politiker nach dem Internet via netzpolitik.org
Interessant ist auch der Beitrag von Herrn Steinhauer in Bibliotheksrecht. Hier zeigt sich, dass man im Bundestag den Unterschied zwischen Copyright und Urheberrecht nicht versteht.
Aber auch im Bundesrat weist man nicht auf die Ausnahme für amtliche Werke hin.
Und by the way, auch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) kennt ein Copyright:
Legendär ist ja auf jeden Fall das Interview der ARD-Kinderreporter mit Frau Zypris.
Kinderreporter fragen Politiker nach dem Internet via netzpolitik.org
Interessant ist auch der Beitrag von Herrn Steinhauer in Bibliotheksrecht. Hier zeigt sich, dass man im Bundestag den Unterschied zwischen Copyright und Urheberrecht nicht versteht.
Alle im Internetangebot des Deutschen Bundestages veröffentlichten Bilder, Dokumente usw. unterliegen dem Copyright des Deutschen Bundestages.Quelle: Impressum des Internetauftrittes Bundestag.de
Ein Download oder Ausdruck dieser Veröffentlichungen ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch gestattet. Alle darüber hinaus gehenden Verwendungen, insbesondere die kommerzielle Nutzung und Verbreitung, sind grundsätzlich nicht gestattet und bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Deutschen Bundestages.
Aber auch im Bundesrat weist man nicht auf die Ausnahme für amtliche Werke hin.
Alle im Internetangebot des Bundesrates veröffentlichten Bilder, Texte usw. sind urheberrechtlich geschützt.Zumindest versteht man doch den Unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright.
Und by the way, auch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) kennt ein Copyright:
Bildnachweis / Copyright:
iStockphoto.com
photocase.de
photothek
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Freitag, 6. Juli 2007
[Kurz] Das Urheberrecht ist durch
https://chaoslinie.blogger.de/stories/845453/
Urheberrecht tene, 01:44h
Heute ist mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP der lange umkämpfte Regierungsentwurf eines zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft mit den Änderungenaus dem Rechtsausschuss im Bundestag verabschiedet worden. Die Grünen enthielten sich größtenteils und die Linke stimmte gegen den 2. Korb der Urheberrechtsnovelle. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren und könnte somit im Herbst diesen Jahres gültig werden.
Quelle:
Krempl, Stefan: Bundestag segnet neues Urheberrecht ab via heise online
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) freute sich, dass "wir ein wichtiges Projekt endlich an sein Ziel bringen" und "das Urheberrecht fit machen für das digitale Zeitalter". Petra Sitte kritisierte dagegen für die Linken, dass die Regierungsfraktionen die "Interessen von Wissenschaft und Bildung aus den Augen verloren haben". Sie befürchtete eine Verteuerung des Wissenszugangs.Für Norbert Geis ist klar: Vordringlichste Aufgabe der Politik ist es ihm zufolge im Urheberrechtsbereich, "den Menschen da draußen klar zu machen, dass es um verfassungsmäßig geschützte Rechte geht".
Übrigens, für bedenklich halte ich die Meinung von Herrn Krings, der eine "Freibier-Mentalität in der Wissenschaft" sieht, der die Politik "Einhalt gebieten" muss. Vieleicht sollte Herr Krings sich nochmal über die Grundpfeiler der Wirtschaft Gedanken machen, bevor der ihr den ein oder anderen davon absäbelt. Auch sollte man über die garantierte Informationsfreiheit im Grunggesetz (Art.5 Abs.1 S.1, 2.Hs GG) nachdenken, wenn man den Leuten, die sich qualifiziert informieren möchten, diese Möglichkeit nicht mehr einräumen kann, da Bibliotheken mit ihrem Haushalt und durch ein Verbot der Fernleihe keine umfassenden Informationsmöglichkeiten mehr anbieten können.
Quelle:
Krempl, Stefan: Bundestag segnet neues Urheberrecht ab via heise online
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Mittwoch, 4. Juli 2007
Wieviel Verbraucher gibt es noch im Verwerter-Urheberrechtsgesetz?
https://chaoslinie.blogger.de/stories/844091/
Urheberrecht tene, 22:58h
Am heutigen Vormittag passierte der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Urheberrechts den Rechtsauschuss des Deutschen Bundestages mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der FDP, den Gegenstimmen der Linken und ohne Stimmen der Grünen.
Im morgigen Plenum des Bundestages ist die Verabschiedung vorgesehen. Union, SPD und FDP bekräftigten noch einmal übereinstimmend, dass das Gesetz eines der wichtigsten Vorhaben dieser Wahlperiode sei. Ziel wäre es, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber und den Interessen der Verbraucher herzustellen. Die drei Parteien waren sich einig, dass sie diesen Ausgleich geschafft hätten.
Neu geregelt werden soll die pauschale Vergütung, die Urheber als Ausgleich für die gesetzlich erlaubte Vervielfältigung, z.B die Privatkopie, erhalten. Die von der Industrie geforderte Fünf-Prozent-Klausel ist gestrichen worden. Nach der neuen Rechtslage regeln die Vergütung einschließlich der Höhe des Entgeltes die Beteiligten selbst.
Quellen:
Neues Urheberrecht mit den Stimmen von Koalition und FDP angenommen via de.internet.com
Urheberrechtsnovelle auf der Überholspur via golem.de
Im morgigen Plenum des Bundestages ist die Verabschiedung vorgesehen. Union, SPD und FDP bekräftigten noch einmal übereinstimmend, dass das Gesetz eines der wichtigsten Vorhaben dieser Wahlperiode sei. Ziel wäre es, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber und den Interessen der Verbraucher herzustellen. Die drei Parteien waren sich einig, dass sie diesen Ausgleich geschafft hätten.
Neu geregelt werden soll die pauschale Vergütung, die Urheber als Ausgleich für die gesetzlich erlaubte Vervielfältigung, z.B die Privatkopie, erhalten. Die von der Industrie geforderte Fünf-Prozent-Klausel ist gestrichen worden. Nach der neuen Rechtslage regeln die Vergütung einschließlich der Höhe des Entgeltes die Beteiligten selbst.
In einem vom Ausschuss angenommenen Entschließungsantrag machen die Koalitionsfraktion aber gleichzeitig deutlich: Sollten sich diese Erwartungen nicht erfüllen oder es zu einer Verzerrung der Wettbewerbssituation kommen, müsse die Regierung tätig werden. Dies gelte beispielsweise für den Fall, dass die Hersteller von Geräten ins Ausland abwanderten.Die drei zustimmenden Parteien machten darauf aufmerksam, dass das Urheberrechtsgesetz nicht alle offenen Fragen beantworte und so noch nicht wieder weggelegt werden könnte. So steht nach Aussagen der FDP noch das Verbot des Handels mit gebrauchter Software noch aus, aber auch die automatisierte Aufnahme von Musiktiteln aus Webradio-Angeboten.
Die Grünen kämpften vergeblich um eine so genannte "Bagatellklausel" im Urheberrechtsgesetz. Ihre Sprecher machten deutlich, man "schwinge keineswegs die Fahne der Illegalität". Aber gerade bei Jugendlichen müsse berücksichtigt werden, dass man auf Schulhöfen nicht die Keule der Justiz einsetzen könne. [...] Die Union erwiderte, es wäre ein "fatales Signal", wenn man die Bagatellklausel im Urheberrecht beibehielte.So bleibt es der Staatsanwaltschaft überlassen zu entscheiden, ab welchem Umfang es bei Verstößen überhaupt zur Anklage kommt.
In der Frage der "Einräumung von Nutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten" haben die Verwerter weitgehend ihre Interessen durchsetzen können. Hintergrund ist die Problematik des Umgangs mit archivierten Werken.Auflage für die Verlage ist es, die Urheber vorher über entsprechende Änderungen zu informieren, um ihnen so Zeit zum Widerspruch zu geben. Nach Ablauf der Frist, erlöscht das Widerspruchsrecht. Den Verwertern ist so eine gesetzliche Zwangslizenz eingeräumt wurden, in deren Rahmen sie für eine Nutzung der Werte eine angemessene Vergütung zu zahlen haben.
Die Verwerter hatten sich dafür eingesetzt, an die Stelle der notwendigen Genehmigung ein Widerspruchsrecht der Urheber zu setzen. Sollten diese nicht innerhalb einer kurzen Zeitspanne der neuen Nutzung ihrer Werke widersprechen, so sollte das als Zustimmung und Genehmigung gelten.
Der Vergütungsanspruch soll nur durch die Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden können. Urheber, die nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, gehen also wieder leer aus, wie schon bei den Kopierabgaben.Eine Verschiebung zu Gunsten der Verwerter geschieht auch durch Einschränkungen bei den Bibliotheken und dem Kopienversand gestärkt. Danach dürfen Bibliotheken elektronische Werkskopien nur noch in einem 1:1-Verhältnis von Nutzung und Bestandsexemplar anbieten. Allerdings bei "Belastungsspitzen" sind Ausnahmen vorgesehen.
Der kostengünstige Versand elektronischer Kopien von Artikeln aus Fachzeitschriften, den die Bibliotheken in der Vergangenheit über den Dienstleister Subito abgewickelt haben, wird der Vergangenheit angehören. Eine Ausnahmeklausel ist dafür nicht vorgesehen und vor Gericht war Subito dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Vereinigung internationaler Fachverlage unterlegen.Golem.de vermutet, dass einzelne Artikel in der Regel zu Preisen um die 25,- Euro angeboten werden. Abonnements kosten ja schon jetzt nicht selten mehrere tausend Euro im Jahr. Problematisch ist auch, dass die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf darauf verzichtet, mit der Stärkung der Rolle von "Open Access" ein Gegengewicht zu schaffen. Der Bundesrat hatte zuerst OA befürwortet, dann aber einen Rückzieher gemacht.
Mit wieviel Geld kann man eigentlich den Verlust der Forschungs- und Lebensqualität der Zukunft bezahlen?
Quellen:
Neues Urheberrecht mit den Stimmen von Koalition und FDP angenommen via de.internet.com
Urheberrechtsnovelle auf der Überholspur via golem.de
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Montag, 2. Juli 2007
Loben wir uns das Urheberrecht schön
https://chaoslinie.blogger.de/stories/841979/
Urheberrecht tene, 23:58h
Das Bundesjustizministerium versucht die Vorteile für verschiedene Interessensgruppen bei Einigung von Schwarz-Rot über die heftig umstrittene zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle hervorzuheben versucht. Man hat sogar positive Neuregelungen für die Nutzer im sogenannten 2. Korb der Reform entdeckt.
Was ist denn noch nutzerfreundlich seitens des Ministeriums? Toll, der Urheber kann sein Werk kostenlos zur Verfügung stellen, indem er einfach jedem Nutzer ein einfaches Nutzungsrecht einräumt. Ging das nicht auch bisher so? - Ach so: Damit werde eine befürchtete Rechtsunsicherheit für "Open-Source"-Software und Open Content beseitigt. Das geht ohne Schriftform, da entsprechende freie Lizenzen etwa für Linux oder Wikipedia öffentlich mit dem jeweiligen Werk verbunden seien.
Ein Erfolg für den Verbraucher ist also das Zurückführen digitaler Medien auf die Möglichkeiten der analogen Welt? Bei den Bestimmungen zu elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken, Museen unterstreicht das Ministerium, dass die genannten Einrichtungen die Anzahl der digitalen Werke im Vergleich zum Bestand etwa "bei Belastungsspitzen" vervierfachen könnten. Dies bringe "klar" die wissenschaftliche Arbeit voran und vermittle zugleich "mehr Medienkompetenz für Forschende und Studierende". Ein wenig wie Hohn klingt da die Behauptung, die Begrenzungen würden auch dem "Schutz der wissenschaftliche Verlage und damit zugleich ihrer Bedeutung für die Wissenslandschaft" dienen.
Wie kompliziert wird sich das Schmankerl für die Schulbuchverlage auf die Arbeit von Schulen auswirken? Die dürfen Inhalte aus Schulbücher nur mit Zustimmung mit Zustimmung der Schulbuchverlage kopieren oder etwa in einem Intranet in Auszügen digital zugänglich machen. Gerechtfertigt ist dies durch den speziellen und eng umgrenzten Absatzmarktes.
Quelle:
Krempl, Stefan: Bundesregierung lobt neues Urheberrecht auch aus Verbrauchersicht via heise online
"Kopien zum privaten Gebrauch sind möglich", heißt es in der heise online vorliegenden Darstellung des Kompromisses zum Regierungsentwurf der großen Koalition. Es folgt aber die Einschränkung, dass Privatkopien künftig auch nicht mehr "von offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen gezogen werden" dürfen. Bisher sind sie bei "offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen" verboten.
Wow, fällt mir da nur ein. Machen wir es einfach mal kompliziert für den Nutzer. Jeder der sich im Netz bewegt, muss jetzt Experte werden, ob eine Quelle legal ist oder nicht. Sind da nur noch bekannte Websites als Vorlage geeignet? Muss ich jetzt in mein Blog schreiben: "Habe nur legale Quellen verwendet. Könnt hier meine Beiträge also weiterverwenden?"
Bei der neuen Formulierung handelt es sich laut dem Justizministerium um eine "notwendige Ergänzung" zur Einschränkung privater Kopien, um besser gegen die Verbreitung geschützter Werke in Tauschbörsen vorgehen zu können.
Das Monstrum Tauschbörsen ist also immer noch das Schreckensphantom, mit dem jede Änderung im Urheberrecht begründet werden kann. Lässt sich die Verwerterlobby da endlich mal etwas Neues einfallen?
Was gibt es also noch an erfreulichen Aspekten für den Verbraucher, den Endnützer, den Konsumenten? Da fällt dem Jusitizministerium nichts mehr ein. Ach ja und man hat vergessen, dass die Grenze der Privatkopie da ist, wo technische Schutzmaßnahmen getroffen wurden, die immer mal wieder gerne als Digital Restriction Management erwähnt werden.
Eine Erlaubnis zum Umgehen technischer Kopierblockaden zur Durchsetzung der privaten Kopiermöglichkeit, wie sie etwa in der Schweiz geplant ist, soll es hierzulande nicht geben.
Da hat Deutschland wohl mal wieder die Harmonisierungsrichtlinie der EU mit ihren offenen Formulierungen nicht wirklich wörtlich gelesen. Mit deutscher Gründlichkeit ist man mal wieder auf Nummer sicher gegangen. Schade, dass man dabei zu sehr an den Lippen der Verwerterlobby gehangen hat.
Ach ja, es ist plötzlich auch keine Rede mehr von der zunächst von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgeschlagenen Bagatellklausel fürs straffreie Nutzen von P2P-Netzwerken.Was ist denn noch nutzerfreundlich seitens des Ministeriums? Toll, der Urheber kann sein Werk kostenlos zur Verfügung stellen, indem er einfach jedem Nutzer ein einfaches Nutzungsrecht einräumt. Ging das nicht auch bisher so? - Ach so: Damit werde eine befürchtete Rechtsunsicherheit für "Open-Source"-Software und Open Content beseitigt. Das geht ohne Schriftform, da entsprechende freie Lizenzen etwa für Linux oder Wikipedia öffentlich mit dem jeweiligen Werk verbunden seien.
Wieviel Rechtssicherheit ist das für "private", auf der eigenen Homepage oder im eigenen Blog veröffentlichten Werke? Hier sollte wohl aus eigenem Interesse weiterhin klar festgehalten werden, welche freie Lizenz verwendet wird. Im Zweifelsfall gilt dann wohl noch immer: All rights reserved.
Ein Erfolg für den Verbraucher ist also das Zurückführen digitaler Medien auf die Möglichkeiten der analogen Welt? Bei den Bestimmungen zu elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken, Museen unterstreicht das Ministerium, dass die genannten Einrichtungen die Anzahl der digitalen Werke im Vergleich zum Bestand etwa "bei Belastungsspitzen" vervierfachen könnten. Dies bringe "klar" die wissenschaftliche Arbeit voran und vermittle zugleich "mehr Medienkompetenz für Forschende und Studierende". Ein wenig wie Hohn klingt da die Behauptung, die Begrenzungen würden auch dem "Schutz der wissenschaftliche Verlage und damit zugleich ihrer Bedeutung für die Wissenslandschaft" dienen.
Wieviel könnten die wissenschaftlichen Verlage nicht verdienen, wenn die Wissenschaftler ihnen keinen Nachschub mehr liefern können? Die Open Access-Bewegung ist sicherlich auch ein Ausdruck der übersteigerten Forderungen monoplistisch ausgerichteter Verlage. Kleine Verlage leiden wohl eher unter der oligarchischen Vormachtstellung der internationalen Großen, als unter Bibliotheks-, Wissenschaft- und Forschungsprivilegien.
Als "tragfähigen Kompromiss zwischen den Interessen der Bibliothek, des jeweiligen Nutzers und der Verlage" sehen die Ministerialbeamten ferner die erstmals eingeführte Erlaubnis für Büchereien, Teile von Werken aus ihrem Besitz zu kopieren und zu versenden. Bisher sei die entsprechende elektronische Fernleihe von Diensten wie subito auf rechtlich unsicherem Boden durchgeführt worden.Moment: Hier gelten gravierende Einschränkungen: So ist der Versand nur als grafische Datei per E-Mail möglich und das nur für Zwecke des Unterrichts und der Forschung. Diese Klausel wird noch weiter eingeschränkt: Dies ist nur erlaubt, wenn der jeweilige Verlag kein eigenes Angebot macht. Das wird er in der Regel zu deutlich höheren Preisen. Was nützt da die Begrenzungen, dass dieses Angebot "für jeden offensichtlich, zu jeder Zeit, an jedem Ort und zu angemessenen Bedingungen" zu erfolgen hat. Was heisst angemessen? Ein Grund, warum Wissenschaftler auf einer parlamentarischen Anhörung deutlich darüber hinausgehende Anforderungen an ein Urheberrecht für die Wissensgesellschaft aufgestellt haben.
Wie kompliziert wird sich das Schmankerl für die Schulbuchverlage auf die Arbeit von Schulen auswirken? Die dürfen Inhalte aus Schulbücher nur mit Zustimmung mit Zustimmung der Schulbuchverlage kopieren oder etwa in einem Intranet in Auszügen digital zugänglich machen. Gerechtfertigt ist dies durch den speziellen und eng umgrenzten Absatzmarktes.
Rein quantitativ nehmen ansonsten die vom Justizministerium ausgemachten Vorteile für Urheber und Künstler den meisten Raum in der Übersicht ein. So stelle etwa die Neufassung der Gerätepauschale für private Kopien eine "erhebliche Verbesserung" für diese Klientel dar. Sie dürfte künftig "mit einer höheren Vergütung und deren zügigeren Ausschüttung" rechnen.Einen "vernünftigen Ausgleich" zwischen dem Interesse der Verwerter an der maximalsten Ausschöpfung der Verwertungskette und den unterschiedlichen Interessen der Urheber soll bei der jetzt getroffenen Formulierung zum Ermöglichen "unbekannter Nutzungsarten" herauskommen.
Neu ist jetzt die Vereinbarung entsprechender Verwertungen und gleichzeitig auch die spätere Verweigerungsmöglichkeit durch Widerruf bei Neuverträgen. Der Urheber, der vorher unbekannte Nutzungsarten eingeräumt hat, muss demnach für seine Erreichbarkeit sorgen. Der Verwerter, der in der neuen Art nutzen will, muss zudem den Urheber darüber informieren. Vergleichbare Regelungen gelten bei Altverträgen.Die durch Schwarz-Rot vorgeschlagenen Änderungen an der Regierungsvorlage sollen am Mittwoch im Rechtsausschuss und am Donnerstag im Plenum des Bundestags durchgewunken werden.
Quelle:
Krempl, Stefan: Bundesregierung lobt neues Urheberrecht auch aus Verbrauchersicht via heise online
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Dienstag, 26. Juni 2007
Kopiervergütung - eine Farce
https://chaoslinie.blogger.de/stories/835717/
Urheberrecht tene, 03:41h
Schauspiel in x.0-Akten
- Verwertungsindustrie wirft Geräteindustrie im Streit um die Zukunft der Kopiervergütung "Irreführung" vor- die GEMA und VG Wort klagen laut: IT-Branchenverband Bitkom will mit "mit falschen und längst widerlegten Argumenten Einfluss auf die Novelle des Urheberrechtsgesetzes zu nehmen"
- die tauben Schlichter "Koalitionsparteien" hatten sich doch längst auf Änderungen an dem heftig umstrittenen Regierungsentwurfs für die zweite Stufe der Urheberrechtsreform geeinigt.
- die Wirtschaftsvereinigung BITKOM droht heulend mit dem Scheitern des so genannten 2. Korbs : Ach ja, wenn die Fraktionen nun auch noch Geräte abgabenpflichtig machen wollen, die doch gar nicht hauptsächlich zum Kopieren von Texten oder Musik genutzt werden, droht der Ruin und die armen, armen Verbraucher...
- Da schluchzen die Urheberrechtsvertretungen, sie planten ja noch nichtmal, künftig etwa auf Digitalkameras eine Vergütung fürs private Kopieren aufschlagen zu wollen, vergessen gar dabei, dass sie Fotoapparate seit 1985 bereits drangsalieren können.
- BITKOM holt zum Gegenschlag aus: Die bösen Kunden würden bei einer Kopierpauschale für technische Geräte, diese für billiges Geld (Was ist eingentlich billiges Geld?) bei den gierigen ausländischen Nachbarn kaufen.
- Nein, protestieren da die Verwertungsgesellschaften: "Kein Kunde wird einen PC oder einen Drucker im Ausland bestellen und die damit verbundenen Probleme bei Reparaturen und Wartung der Geräte in Kauf nehmen", rechnen die Urheberrechtsvertreter vor. "Dementsprechend sind Urheberrechtsabgaben auch ohne Einfluss auf den Wirtschaftsstandort Deutschland."
- Ach wie unverständlich wirkt die Diskussion, wo doch die Bundesregierung deutlich ausgedrückt hat in ihrem Schlichtungsspruch, dass von der Vergütungspflicht nur noch Geräte erfasst werden, die in "nennenswertem Umfang" für private Vervielfältigungen genutzt werden. Zudem sah sie eine Kappung der Vergütungshöhe bei fünf Prozent des Gerätepreises vor.
- BITKOM hätte fast froh gejubelt, doch dann fällt ihr ein: Beide Begrenzungsvorschläge sollen euch zufolge wegfallen und sieht fragend zu Bundesregierung. Dem Wildwuchs bei der Urheberabgabe ist doch nun Tür und Tor geöffnet.
- Nun zeigen die Verwertungsgesellschaften, dass sie nicht aufgepasst haben. Sie bringen als Argument an, dass bei der Höhe der Vergütung etwa für Multifunktionsgeräte und Drucker zunächst die derzeit geltenden Festschreibungen im Gesetz selbst zu berücksichtigen seien.
Aber genau diese Regeln sollen laut dem Schlichtungsspruch desRegierungsentwurf aber wegfallen.
- Da lautet wohl der Spruch des Tages: Verhandelt und verhandelt und verhandelt ihr beiden selbst über Art und Umfang der Abgabe. Einigt Euch!
Klingt es da nicht seltsam, wenn GEMA und VG Wort mahnend daran erinnern, nicht zu vergessen, "dass die Industrie ihr Geschäft hier mit den Verbrauchsmaterialien und nicht den Geräten macht"?
-Der Schlichter hofft: Das neue Gesetz werde Verwertungsgesellschaften und Industrie zwingen, "hier Kompromisse zu finden".
-Nun nach all dem Klagen klingt es dann doch recht interessant, wenn dann die Verwertungsgesellschaft VG-Wort doch davon ausgeht, dass ein Kompromiss gefunden worden ist, mit dem alle Heulsusen in diesem Prozess leben können. Gerade zuvor hatten die Vertreter der Urheber doch immer wieder von einem "Raubbau" an der Vergütung der Kreativen und einer "Enteignung" der Rechteinhaber angesichts des Vorstoßes der Regierung gesprochen.
Ach wie schön, denkt sich das erlauchte Publikum: Wer streitet da so schön um unser Geld? Und wer bezahlt den Schlichter?
Grundlage:
Krempl, Stefan: Urheberrecht: Streit um Pauschalvergütung für Privatkopien geht munter weiter via heise online
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Freitag, 22. Juni 2007
Bye, bye Privatkopie!
https://chaoslinie.blogger.de/stories/832499/
Urheberrecht tene, 15:33h
Privatkopie oder Technische Schutzmaßnahme? - DRM natürlich! So lautet die Antwort der großen Koalition.
Der Stellungskrieg von Industrie und den Vertretern von Verbrauchern und Nutzern im Urheberrechtskampf hat sich zugunsten der Industrie verschoben. Die Koalition folgt dabei dem Berliner Aufruf der Industrie.
Abgelehnt wird eine prinzipiell eingeräumte Möglichkeit zum privaten Kopieren gegen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM). Hingegen werden entscheidende Kriterien des Regierungspapiers zur Gerätepauschale fürs eingeschränkte private Kopieren gestrichen.
Quelle:
Krempl, Stefan: Urheberrecht: DRM soll digitale Privatkopie weiter ausstechen via heise online
Der Stellungskrieg von Industrie und den Vertretern von Verbrauchern und Nutzern im Urheberrechtskampf hat sich zugunsten der Industrie verschoben. Die Koalition folgt dabei dem Berliner Aufruf der Industrie.
Abgelehnt wird eine prinzipiell eingeräumte Möglichkeit zum privaten Kopieren gegen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM). Hingegen werden entscheidende Kriterien des Regierungspapiers zur Gerätepauschale fürs eingeschränkte private Kopieren gestrichen.
Das Kabinett hat bei der Festsetzung der Urheberrechtsabgabe vorgeschlagen, dass nur noch Geräte erfasst werden, die in "nennenswertem Umfang" für private Vervielfältigungen genutzt werden. Zudem war eine Kappung der Vergütungshöhe bei fünf Prozent des Gerätepreises vorgesehen.Die Ergebnisse des Kompromissvorschlags von Schwarz-Rot:
- Bagatellfälle werdenvon der Vergütungspflicht ausgenommen.
- Ausgleichszahlung stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Gerätepreis
- Kleine Korrekturen soll es auch bei den kaum weniger umkämpften Kopierregeln für die Wissenschaft und Bibliotheken (nicht zu verhehlen: hier haben sich wieder mal die Rechteinhaber durchgesetzt)
So ist bei der Erlaubnis zur Einrichtung elektronischer Leseplätze geplant, dass im Regelfall zur gleichen Zeit nur die Anzahl der im Bestand einer Einrichtung vorgehaltenen Werksexemplare zugänglich gemacht werden dürfen. Bei nicht näher definierten "Belastungsspitzen" sollen Bibliotheken von dieser Einschränkung, die der Bundesrat ins Spiel brachte, aber abweichen können.Nicht aufgenommen wurden in den Kompromiss Anregungen der Länder, im neuen Urheberrecht" den Besonderheiten von 'Open Access'- und 'Open Source'-Verwertungsmodellen Rechnung" zu tragen.
Autoren sollten daher nach dem Ansinnen des Bundesrates etwa das Recht erhalten, den Inhalt eines Fachwerks im nicht-kommerziellen Umfeld und in einer gesonderten Formatierung nach Ablauf einer Mindestfrist von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung "anderweitig öffentlich zugänglich zu machen". Fachinformationsanbieter wie subito sollen ferner auch gemäß Schwarz-Rot nur dann Zeitschriftenartikel und kleine Teile aus Büchern an Interessenten in Form einer grafischen Datei senden dürfen, wenn die Verlage selbst kein eigenes Angebot machen.Anfang Juli soll über die Änderungsanträge entschieden werden, so dass die Novelle und damit Korb2 noch vor der Sommerpause verabschiedet werden könnte.
Quelle:
Krempl, Stefan: Urheberrecht: DRM soll digitale Privatkopie weiter ausstechen via heise online
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