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Montag, 2. Juli 2007
Loben wir uns das Urheberrecht schön
https://chaoslinie.blogger.de/stories/841979/
Urheberrecht tene, 23:58h
Das Bundesjustizministerium versucht die Vorteile für verschiedene Interessensgruppen bei Einigung von Schwarz-Rot über die heftig umstrittene zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle hervorzuheben versucht. Man hat sogar positive Neuregelungen für die Nutzer im sogenannten 2. Korb der Reform entdeckt.
Was ist denn noch nutzerfreundlich seitens des Ministeriums? Toll, der Urheber kann sein Werk kostenlos zur Verfügung stellen, indem er einfach jedem Nutzer ein einfaches Nutzungsrecht einräumt. Ging das nicht auch bisher so? - Ach so: Damit werde eine befürchtete Rechtsunsicherheit für "Open-Source"-Software und Open Content beseitigt. Das geht ohne Schriftform, da entsprechende freie Lizenzen etwa für Linux oder Wikipedia öffentlich mit dem jeweiligen Werk verbunden seien.
Ein Erfolg für den Verbraucher ist also das Zurückführen digitaler Medien auf die Möglichkeiten der analogen Welt? Bei den Bestimmungen zu elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken, Museen unterstreicht das Ministerium, dass die genannten Einrichtungen die Anzahl der digitalen Werke im Vergleich zum Bestand etwa "bei Belastungsspitzen" vervierfachen könnten. Dies bringe "klar" die wissenschaftliche Arbeit voran und vermittle zugleich "mehr Medienkompetenz für Forschende und Studierende". Ein wenig wie Hohn klingt da die Behauptung, die Begrenzungen würden auch dem "Schutz der wissenschaftliche Verlage und damit zugleich ihrer Bedeutung für die Wissenslandschaft" dienen.
Wie kompliziert wird sich das Schmankerl für die Schulbuchverlage auf die Arbeit von Schulen auswirken? Die dürfen Inhalte aus Schulbücher nur mit Zustimmung mit Zustimmung der Schulbuchverlage kopieren oder etwa in einem Intranet in Auszügen digital zugänglich machen. Gerechtfertigt ist dies durch den speziellen und eng umgrenzten Absatzmarktes.
Quelle:
Krempl, Stefan: Bundesregierung lobt neues Urheberrecht auch aus Verbrauchersicht via heise online
"Kopien zum privaten Gebrauch sind möglich", heißt es in der heise online vorliegenden Darstellung des Kompromisses zum Regierungsentwurf der großen Koalition. Es folgt aber die Einschränkung, dass Privatkopien künftig auch nicht mehr "von offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen gezogen werden" dürfen. Bisher sind sie bei "offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen" verboten.
Wow, fällt mir da nur ein. Machen wir es einfach mal kompliziert für den Nutzer. Jeder der sich im Netz bewegt, muss jetzt Experte werden, ob eine Quelle legal ist oder nicht. Sind da nur noch bekannte Websites als Vorlage geeignet? Muss ich jetzt in mein Blog schreiben: "Habe nur legale Quellen verwendet. Könnt hier meine Beiträge also weiterverwenden?"
Bei der neuen Formulierung handelt es sich laut dem Justizministerium um eine "notwendige Ergänzung" zur Einschränkung privater Kopien, um besser gegen die Verbreitung geschützter Werke in Tauschbörsen vorgehen zu können.
Das Monstrum Tauschbörsen ist also immer noch das Schreckensphantom, mit dem jede Änderung im Urheberrecht begründet werden kann. Lässt sich die Verwerterlobby da endlich mal etwas Neues einfallen?
Was gibt es also noch an erfreulichen Aspekten für den Verbraucher, den Endnützer, den Konsumenten? Da fällt dem Jusitizministerium nichts mehr ein. Ach ja und man hat vergessen, dass die Grenze der Privatkopie da ist, wo technische Schutzmaßnahmen getroffen wurden, die immer mal wieder gerne als Digital Restriction Management erwähnt werden.
Eine Erlaubnis zum Umgehen technischer Kopierblockaden zur Durchsetzung der privaten Kopiermöglichkeit, wie sie etwa in der Schweiz geplant ist, soll es hierzulande nicht geben.
Da hat Deutschland wohl mal wieder die Harmonisierungsrichtlinie der EU mit ihren offenen Formulierungen nicht wirklich wörtlich gelesen. Mit deutscher Gründlichkeit ist man mal wieder auf Nummer sicher gegangen. Schade, dass man dabei zu sehr an den Lippen der Verwerterlobby gehangen hat.
Ach ja, es ist plötzlich auch keine Rede mehr von der zunächst von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgeschlagenen Bagatellklausel fürs straffreie Nutzen von P2P-Netzwerken.Was ist denn noch nutzerfreundlich seitens des Ministeriums? Toll, der Urheber kann sein Werk kostenlos zur Verfügung stellen, indem er einfach jedem Nutzer ein einfaches Nutzungsrecht einräumt. Ging das nicht auch bisher so? - Ach so: Damit werde eine befürchtete Rechtsunsicherheit für "Open-Source"-Software und Open Content beseitigt. Das geht ohne Schriftform, da entsprechende freie Lizenzen etwa für Linux oder Wikipedia öffentlich mit dem jeweiligen Werk verbunden seien.
Wieviel Rechtssicherheit ist das für "private", auf der eigenen Homepage oder im eigenen Blog veröffentlichten Werke? Hier sollte wohl aus eigenem Interesse weiterhin klar festgehalten werden, welche freie Lizenz verwendet wird. Im Zweifelsfall gilt dann wohl noch immer: All rights reserved.
Ein Erfolg für den Verbraucher ist also das Zurückführen digitaler Medien auf die Möglichkeiten der analogen Welt? Bei den Bestimmungen zu elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken, Museen unterstreicht das Ministerium, dass die genannten Einrichtungen die Anzahl der digitalen Werke im Vergleich zum Bestand etwa "bei Belastungsspitzen" vervierfachen könnten. Dies bringe "klar" die wissenschaftliche Arbeit voran und vermittle zugleich "mehr Medienkompetenz für Forschende und Studierende". Ein wenig wie Hohn klingt da die Behauptung, die Begrenzungen würden auch dem "Schutz der wissenschaftliche Verlage und damit zugleich ihrer Bedeutung für die Wissenslandschaft" dienen.
Wieviel könnten die wissenschaftlichen Verlage nicht verdienen, wenn die Wissenschaftler ihnen keinen Nachschub mehr liefern können? Die Open Access-Bewegung ist sicherlich auch ein Ausdruck der übersteigerten Forderungen monoplistisch ausgerichteter Verlage. Kleine Verlage leiden wohl eher unter der oligarchischen Vormachtstellung der internationalen Großen, als unter Bibliotheks-, Wissenschaft- und Forschungsprivilegien.
Als "tragfähigen Kompromiss zwischen den Interessen der Bibliothek, des jeweiligen Nutzers und der Verlage" sehen die Ministerialbeamten ferner die erstmals eingeführte Erlaubnis für Büchereien, Teile von Werken aus ihrem Besitz zu kopieren und zu versenden. Bisher sei die entsprechende elektronische Fernleihe von Diensten wie subito auf rechtlich unsicherem Boden durchgeführt worden.Moment: Hier gelten gravierende Einschränkungen: So ist der Versand nur als grafische Datei per E-Mail möglich und das nur für Zwecke des Unterrichts und der Forschung. Diese Klausel wird noch weiter eingeschränkt: Dies ist nur erlaubt, wenn der jeweilige Verlag kein eigenes Angebot macht. Das wird er in der Regel zu deutlich höheren Preisen. Was nützt da die Begrenzungen, dass dieses Angebot "für jeden offensichtlich, zu jeder Zeit, an jedem Ort und zu angemessenen Bedingungen" zu erfolgen hat. Was heisst angemessen? Ein Grund, warum Wissenschaftler auf einer parlamentarischen Anhörung deutlich darüber hinausgehende Anforderungen an ein Urheberrecht für die Wissensgesellschaft aufgestellt haben.
Wie kompliziert wird sich das Schmankerl für die Schulbuchverlage auf die Arbeit von Schulen auswirken? Die dürfen Inhalte aus Schulbücher nur mit Zustimmung mit Zustimmung der Schulbuchverlage kopieren oder etwa in einem Intranet in Auszügen digital zugänglich machen. Gerechtfertigt ist dies durch den speziellen und eng umgrenzten Absatzmarktes.
Rein quantitativ nehmen ansonsten die vom Justizministerium ausgemachten Vorteile für Urheber und Künstler den meisten Raum in der Übersicht ein. So stelle etwa die Neufassung der Gerätepauschale für private Kopien eine "erhebliche Verbesserung" für diese Klientel dar. Sie dürfte künftig "mit einer höheren Vergütung und deren zügigeren Ausschüttung" rechnen.Einen "vernünftigen Ausgleich" zwischen dem Interesse der Verwerter an der maximalsten Ausschöpfung der Verwertungskette und den unterschiedlichen Interessen der Urheber soll bei der jetzt getroffenen Formulierung zum Ermöglichen "unbekannter Nutzungsarten" herauskommen.
Neu ist jetzt die Vereinbarung entsprechender Verwertungen und gleichzeitig auch die spätere Verweigerungsmöglichkeit durch Widerruf bei Neuverträgen. Der Urheber, der vorher unbekannte Nutzungsarten eingeräumt hat, muss demnach für seine Erreichbarkeit sorgen. Der Verwerter, der in der neuen Art nutzen will, muss zudem den Urheber darüber informieren. Vergleichbare Regelungen gelten bei Altverträgen.Die durch Schwarz-Rot vorgeschlagenen Änderungen an der Regierungsvorlage sollen am Mittwoch im Rechtsausschuss und am Donnerstag im Plenum des Bundestags durchgewunken werden.
Quelle:
Krempl, Stefan: Bundesregierung lobt neues Urheberrecht auch aus Verbrauchersicht via heise online
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Korb 2 und Dokumentenlieferung
https://chaoslinie.blogger.de/stories/841481/
tene, 15:53h
Der "Zweite Korb" der "Urhberrechtsreform" soll am Donnerstag mit heißen Nadeln gestrickt in zweiter und dritter Lesung durch den Bundestag gejagt werden. Wir winken durch, was durchgewunken werden kann, damit Minister, Frau Kanzlerin und Herr Bundespräsident ihre Unterschriften auf das glühende Papier setzen. Die Novelle soll nach ihrer Unterzeichnung noch in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 12. Juli 2007 veröffentlicht werden kann.
Quelle:
Bundesregierung will schnelle Verabschiedung der Urheberrechtsnovelle via heise online
Voraussetzung dafür ist, dass der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung "unverändert oder unter Einbeziehung der Änderungsanträge" angenommen wird. In solchen Fällen kann die dritte Beratung unmittelbar danach beginnen. Aus Kreisen der Regierungsparteien war zu erfahren, dass die Novelle ohne größere Debatten "durchgewunken" werden soll und dass aus dem Bundesrat kein Einspruch zu erwarten sei.Wie die Regelung nun im Detail genau aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Aber auf Grund der vorhergehenden Debatten bereitet sich der Bibliotheksfernleihdienst Subito zum 12. Juli darauf vor, seine Lieferungen per E-Mail einzustellen.
Quelle:
Bundesregierung will schnelle Verabschiedung der Urheberrechtsnovelle via heise online
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Montag, 2. Juli 2007
[Zitat] Unkommentiert - 1997
https://chaoslinie.blogger.de/stories/841001/
Zitate rund um den Buchstaben tene, 00:11h
Die Menge der in Umlauf befindlichen Botschaften war nie so groß wie heute, aber wir verfügen nur über sehr wenige Instrumente, die uns erlauben würden, die relevanten Informationen herauszufiltern und entsprechend unseren zwangsläufig subjektiven Sichtweisen und Bedürfnissen Bezüge herzustellen, uns also im Fluß der Information zurechtzufinden. Hier ist der Raum des Wissens kein protokollierbarer Gegenstand mehr, sondern wird zum Projekt. Einen Raum des Wissens errichten hieße, sich mit institutionellen, technischen und begrifflichen Instrumenten auszustatten, um Informationen "begehbar" zu machen, so daß sich jeder selbst in diesem neuen Raum lokalisieren kann und die anderen je nach seinen Interessen, Kompetenzen, Plänen, Mitteln und wechselseitigen Identitäten erkennen kann.
Pierre Lévy * 1956 in Tunis. Er ist ein französischsprachiger Philosoph.
Cruise missiles: zu schnell zum Denken der Kritik? auf hyperdis.de
Pierre Lévy * 1956 in Tunis. Er ist ein französischsprachiger Philosoph.
- Pierre Lévy: Die Kollektive Intelligenz. Eine Anthropologie des Cyberspace, Mannheim 1997, OT: L' intelligence collective. Pour une anthropologie du cyberspace, Paris 1995, 25
Cruise missiles: zu schnell zum Denken der Kritik? auf hyperdis.de
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Samstag, 30. Juni 2007
Alles Google - oder die Macht der Marke
https://chaoslinie.blogger.de/stories/839669/
Schön bunt muss es sein, einfach zu bedienen und natürlich bekannt. Google hat es richtig gemacht. Ein sauberes Image kann nicht schaden, also: "Don't be evil!" Bunt und ein schlichtes Suchfeld suggeriert Einfachheit. Schnelligkeit half eine Marke aufzubauen. Dabei ist Schnelligkeit heute nicht mehr so unbedingt einzigartig.
Die Hauptfrage der Studie war: Warum rennen die Menschen immer nur zu wenigen Suchmaschinen, obwohl es doch Tausende von ihnen gibt. Studien beweisen, dass zumindest die größeren Suchmaschinen kaum bedeutsame Qualitätsunterschiede bei den Ergebnissen aufweisen. Die Bedienungung und Darstellung hellt sich bis auf wenige Ausnahmen an einen Pseudo-Standard. Ist der Grund dafür die Marke, die die Menschen zu der gleichen Suchmaschine sehen, eine Marke, die uns bei Hosen oder Getränk auch zum Herdentier macht? Da interessieren nur noch Namen und Logo, die für eine vermeintliche Qualität bürgen. Die Leistung wird meist nicht wirklich beachtet.
Die Entscheidung für eine Suchmaschinen-Marke ist mit Vertrautheit, Popularität und Vertrauen verbunden.
Vielleicht hilft ja doch hin und wieder mal ein offenes Wort zu Google & Marken-Co, dass die Nutzer in Schulungen zur Medien- und Informationskompetenz erkennen, dass nicht alles so goldig ist, wie es der Markenname vermuten lässt.
Quelle:
Bei Suchmaschinen beeinflusst die Marke die Bewertung der Leistung via heise online
AI2RS steht für Agent Improved Information Retrieval System. Einen Link zur Suchmaschine war nicht zu finden.
Wissenschaftler am State College of Information Sciences and Technology (IST) haben in einer Studie, die auf der Computer/Human Interaction 2007 Conference vorgestellt wurde, gezeigt, dass Menschen sich auch bei der Benutzung von Suchmaschinen ganz markenorientiert verhalten. Die bekanntesten Marken wurden hier auch am besten bewertet – unabhängig vom tatsächlichen Resultat.
Die Hauptfrage der Studie war: Warum rennen die Menschen immer nur zu wenigen Suchmaschinen, obwohl es doch Tausende von ihnen gibt. Studien beweisen, dass zumindest die größeren Suchmaschinen kaum bedeutsame Qualitätsunterschiede bei den Ergebnissen aufweisen. Die Bedienungung und Darstellung hellt sich bis auf wenige Ausnahmen an einen Pseudo-Standard. Ist der Grund dafür die Marke, die die Menschen zu der gleichen Suchmaschine sehen, eine Marke, die uns bei Hosen oder Getränk auch zum Herdentier macht? Da interessieren nur noch Namen und Logo, die für eine vermeintliche Qualität bürgen. Die Leistung wird meist nicht wirklich beachtet.
Für ihren Versuch, die Wirkung von Marken auf die Bewertung von Suchergebnissen zu erfassen, verwendeten die Wissenschaftler die erste Seite der Google-Suchergebnisse für vier Begriffe ("camping Mexico", "laser removal", "manufactured home", "techno music"). Aus den Listen wurden alle Hinweise auf die Herkunft entfernt. Die vier bereinigten Listen wurden dann in das Erscheinungsbild von vier Suchmaschinen, nämlich Google, Yahoo, MSN Live Search und AI2RS, einer an der Universität entwickelten Suchmaschine, eingefügt, so dass es für jede von ihnen die identischen Suchergebnisse für die vier Begriffe gab.Das Ergebnis wurde 32 Versuchspersonen in unterschiedlicher Reihenfolge vorgelegt. Diese nur im Erscheinungsbild unterschiedlichen Ergebnislisten wurden nun bewertet.
Obgleich die Listen jeweils identisch waren, wurden die bekannteren Marken Google und Yahoo den übrigen deutlich vorgezogen.Etwas überraschend ist, dass Yahoo insgesamt am besten abschnitt. Vermutlich zieht die Marke Yahoo daher am besten, weil es sie schon am längsten gibt. Google steht nur an zweiter Stelle. Das ist ziemlich erstaunlich, da die Versuchspersonen diese nach eigener Auskunft ansonsten am häufigsten benutzen. Ihnen folgt auf dem driten Platz MSN und Schlusslicht ist die unbekannte Suchmaschine. Auch die Unterschiede in der Bewertung sind mit mehr als 25 Prozent zwischen der angeblich besten und schlechtesten erstaunlich, wobei auch AI2RS bei einem Suchbegriff ganz vorne lag und die Bewertungen bei den einzelnen Suchbegriffen keinem einheitlichen Bild folgten.
Die Entscheidung für eine Suchmaschinen-Marke ist mit Vertrautheit, Popularität und Vertrauen verbunden.
Vielleicht hilft ja doch hin und wieder mal ein offenes Wort zu Google & Marken-Co, dass die Nutzer in Schulungen zur Medien- und Informationskompetenz erkennen, dass nicht alles so goldig ist, wie es der Markenname vermuten lässt.
Quelle:
Bei Suchmaschinen beeinflusst die Marke die Bewertung der Leistung via heise online
AI2RS steht für Agent Improved Information Retrieval System. Einen Link zur Suchmaschine war nicht zu finden.
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Wie hoch ist hoch genug?
https://chaoslinie.blogger.de/stories/839657/
Medienabgabe tene, 02:38h
Das Papier ist vom 27.09.2006, aber es beschäftigt sich mit einer wichtigen Frage:
Quelle:
Fell, Gwendolyn: Zur möglichen Höhe einer allgemeinen Medienabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk : Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags (WD 10 - 58/06)
(Download startet sofort)
Wie hoch müsste eine allgemeine Medienabgabe zur Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks sein, um die Rundfunkgebühr in der nach dem 8. Rundfunk- änderungsstaatsvertrag vorgesehenen Höhe zu ersetzen?Die Berechnungen kommen auf eine pauschale Medienabgabe je nach Anzahl der Befreiungen zwischen 9,16 € und 10,64 €. Sollten auch Firmen Abgaben im vollen Umfang entrichten, würde die günstigste Variante zwischen 8,43 € und 9,79 € liegen.
Quelle:
Fell, Gwendolyn: Zur möglichen Höhe einer allgemeinen Medienabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk : Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags (WD 10 - 58/06)

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