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Dienstag, 24. Juli 2007
[Kurz] Warum sollten sich Bibliothekare mit neuer Technologie auseinandersetzen?
https://chaoslinie.blogger.de/stories/863649/
Es ist eine müßige Frage und vermutlich wird jeder Anhänger von Web 2.0 sofort die passenden Anworten parat haben.
Greenhill, Kathryn : 20 reasons why learning emerging techologies is part of every librarian’s job
in Librarians Matter
Greenhill, Kathryn : 20 reasons why learning emerging techologies is part of every librarian’s job

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Montag, 23. Juli 2007
Kategorisiert: Internetnutzer
https://chaoslinie.blogger.de/stories/862803/
Der Werbevermarkter SevenOne Interactive der Programmkette ProSiebenSat.1 will in seiner Studie "@facts extra - Online-Nutzertypen 2007" Internet-Nutzer in sieben statt bisher fünf "Nutzertypen"-Gruppen einteilen. Das Internet und seine Nutzer haben sich in den vergangenen fünf Jahren stark verändert. Grund dafür sind unter anderem Web2.0-Plattformen, die einen Trend in Richtung Entertainment, Kommunikation, User Generated Content und Games setzen.
Die Studie gilt als repräsentativ und hat 1.500 Internet-Nutzer ab 14 Jahre befragt. Sie unterscheidet mit Hilfe einer Clusteranalyse sieben in sich recht homogene Nutzergruppen. Durchgeführt wurden die telefonischen Befragungen in von Dezember 2006 bis Januar 2007 durch Forsa."Service, Shopping und Lifestyle"
"Low Interest"-Nutzer
Quelle:
Sieben Schubladen für Internet-Nutzer via golem.de
Die Studie gilt als repräsentativ und hat 1.500 Internet-Nutzer ab 14 Jahre befragt. Sie unterscheidet mit Hilfe einer Clusteranalyse sieben in sich recht homogene Nutzergruppen. Durchgeführt wurden die telefonischen Befragungen in von Dezember 2006 bis Januar 2007 durch Forsa.
Als Unterscheidungs-Kriterien wurde dabei die Online-Interessen, die Internet-Nutzung, das E-Commerce-Verhalten, die Freizeitaktivitäten sowie soziodemographische Merkmale herangezogen.
- "Multi-Interest & User Generated Content"-Surfer
- (15,7 Prozent der Befragten) : hohe Affinität für den neuen Bereich des nutzergenerierten Inhalts
- 42% dieser Nutzer selbst Inhalte ins Internet
- Durchschnitt 40 Jahre alt, männlich, gut gebildet und besser verdienend
- vielseitigen Interessen : Nutzung von Angeboten wie Nachrichten, Politik, Wirtschaft und Börse
- "Entertainment & Communication"
- eher weiblich, relativ jung (im Durchschnitt 28,8 Jahre)
- täglich rund 155 Minuten im Netz
- Kommunikation : Chats, Foren, Communitys, Dating und Instant Messaging
- "Fun & Games"
- jüngste Gruppe (Durchschnitt: 27,7 Jahre)
- 18,1 Prozent der Befragten
- mehrheitlich männlich
- im Durchschnitt 152 Minuten täglich online, die Spieler unter ihnen verbringen davon 62 Minuten mit Online-Games
- "Music & Video"
- doppelt so viele Männer wie Frauen
- E-Commerce-Angeboten gegenüber überdurchschnittlich aufgeschlossen (hauptsächlich Bücher sowie CDs und DVDs)
- "Free Time Planner"
- Nutzung des Internets insbesondere zur Freizeitplanung
- Durchschnitt 44,3 Jahre alt und männlich</l>
- 3/4 dieser Gruppe bereits über das Netz gekauft (Bücher, Produkte rund um die Freizeitgestaltung wie Reisen, Tickets oder Hotelbuchungen)
- sehr kaufkräftig (höchste Durchschnittseinkommen aller Nutzer)
- Geschlechteraufteilung ist gleichmäßig
- besonderes Interesse : Einkaufen im Internet (Bücher, Kleidung und Schuhe sowie Schmuck und Uhren, Spielzeug oder auch Pauschalreisen
- (22,1 Prozent) mit eher schwach ausgeprägtem Interesse
- Selbst die beliebteste Funktion des Internets, das E-Mailen, nutzen nur 53,6 Prozent davon.
- Geschlechterverhältnis ausgeglichen
- durchschnittliches Alter von 45,4 Jahren (die ältesten Online- Nutzer)
Sieben Schubladen für Internet-Nutzer via golem.de
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Samstag, 14. Juli 2007
Strafrecht und Verbraucherrecht beim Urheberrecht
https://chaoslinie.blogger.de/stories/854096/
Intellectual Property tene, 15:28h
Durch den monopolistischen Charakter des Urheberrechtes müssen auf der anderen Seite auch die Verbraucher Rechte eingeräumt werden. Die strafrechtliche Verfolgung kostet jedoch ebenfalls.
Die Durchsetzung von Urheberrechten und der Schutz der Verbraucher gehen nicht immer Hand in Hand. Gleichzeitig ist die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht umsonst zu haben. Wie kriegt man hier eine Balance hin, mit der jeder leben kann. Dieser Frage gingen Experten auf dem Jahreskongress der Society for Economic Research on Copyright Issues (SERCI) in Berlin nach.
Eigentlich ist das Problem mit dem Urheberrecht ein internationales Problem, dennoch gehen die USA und die EU in der Frage des damit verbundenen Verbraucherschutzes unterschiedliche Wege. Der Einsatz von DRM verschärft dieses Problem zusätzlich.
Sony hatte von 2003 bis 2005 in den USA CDs mit neuen Verfahren des DRM versehen, ohne davon die Verbraucher in Kenntnis zu setzen. Die in größeren Umfang in den Handel gebrachten Datenträger waren mit dem Rootkit XCP und Medimax versehen.
Ende 2005 entdeckte der Sicherheitsexperte und Windows-Spezialist Mark Russinovich XCP auf seinem Computer nach dem Abspielen einer geschützten CD.
Die EU scheiterte jedoch. Sie konnte die Verbraucherinteressen gegen Sony nicht durchzusetzen. In Europa waren die CDs über diverse Importkanäle wie beispielsweise Online-Versandunternehmen nach Europa gelangt und somit die auch die Rootkit-DRM-Probleme. Einzene Verbraucher hatten Antzeigen gestellt, deren Verfahren im Sande verlaufen sind.
Wie sieht das nun aber aus, wenn es um die Durchsetzung der Urheberrechte geht. Wahrzunehmen ist eine weltweit zunehmende Einführung strafrechtlicher Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen seit Mitte der 90er Jahre. Beispiele dafür sind die WIPO-Verträge zum geistigen Eigentum von 1996 und das TRIPS-Abkommen von 1994. Unklar ist, wie stark die Durchsetzung dieser Vorschriften in den verschiedenen Ländern wohl sein wird.
Sinnvoller wäre es, nach konstruktiven Lösungen zu suchen, als nur das Strafrecht zu verschärfen. Ein Vorschlag der Experten ist:
Gehring, Robert A.: Interessenkonflikte bei der Durchsetzung von Urheberrechten via golem.de
Die Durchsetzung von Urheberrechten und der Schutz der Verbraucher gehen nicht immer Hand in Hand. Gleichzeitig ist die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht umsonst zu haben. Wie kriegt man hier eine Balance hin, mit der jeder leben kann. Dieser Frage gingen Experten auf dem Jahreskongress der Society for Economic Research on Copyright Issues (SERCI) in Berlin nach.
Eigentlich ist das Problem mit dem Urheberrecht ein internationales Problem, dennoch gehen die USA und die EU in der Frage des damit verbundenen Verbraucherschutzes unterschiedliche Wege. Der Einsatz von DRM verschärft dieses Problem zusätzlich.
Sony hatte von 2003 bis 2005 in den USA CDs mit neuen Verfahren des DRM versehen, ohne davon die Verbraucher in Kenntnis zu setzen. Die in größeren Umfang in den Handel gebrachten Datenträger waren mit dem Rootkit XCP und Medimax versehen.
Ende 2005 entdeckte der Sicherheitsexperte und Windows-Spezialist Mark Russinovich XCP auf seinem Computer nach dem Abspielen einer geschützten CD.
Er analysierte die Software und stellte fest, dass es sich im Grunde um ein so genanntes Rootkit handelt, wie es auch Computer-Kriminelle benutzen, um Spuren auf einem PC zu verwischen. Russinovitch veröffentlichte seine Erkenntnisse.Sony konnte nach anfänglichen Leugnen die Probleme zuletzt doch nur eingestehen, auch da Microsoft XCP als Schadsoftware einstufte. Schon kurze Zeit später kam es zu ersten Sammelklagen gegen Sony und einer Klage wegen der Verbreitung illegaler "Spyware" der Generalstaatsanwalt von Texas.
Es dauerte nicht sehr lange und Sony lenkte in der Rootkit-Affäre ein. Das Unternehmen rief alle betroffenen CDs aus den Geschäften zurück, zahlte den Betroffenen Schadensersatz und verpflichtete sich gegenüber der FTC, den Einsatz von Kopierschutzverfahren nur noch unter strengen Auflagen vorzunehmen. So werden alle geschützten CDs deutlich gekennzeichnet und es erfolgt keine Software-Installation mehr ohne Einwilligung der Nutzer. Dem Verbraucherschutz war aktiv Geltung verschafft worden.Für Sony waren neben dem wirtschaftlichen Schaden der Imageschaden riesig. Der Konzern versucht einen Teil des Schadens seit dieser Woche vom Hersteller der Kopierschutzsoftware zurückzubekommen.
Die EU scheiterte jedoch. Sie konnte die Verbraucherinteressen gegen Sony nicht durchzusetzen. In Europa waren die CDs über diverse Importkanäle wie beispielsweise Online-Versandunternehmen nach Europa gelangt und somit die auch die Rootkit-DRM-Probleme. Einzene Verbraucher hatten Antzeigen gestellt, deren Verfahren im Sande verlaufen sind.
Die für den Verbraucherschutz zuständigen Behörden waren entweder desinteressiert oder verfügten nicht über ausreichendes und qualifiziertes Personal, um aktiv zu werden.Erfolgreicher war das Vorgehen der skandinavischen Verbraucherschützer gegen Apple und die Lizenzbedingungen für die Nutzung des iTunes-Portals, wo sich zeigte, dass die Behörden bei Verletzungen des Verbraucherschutzes durchaus über geeignete Instrumente verfügen.
Wie sieht das nun aber aus, wenn es um die Durchsetzung der Urheberrechte geht. Wahrzunehmen ist eine weltweit zunehmende Einführung strafrechtlicher Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen seit Mitte der 90er Jahre. Beispiele dafür sind die WIPO-Verträge zum geistigen Eigentum von 1996 und das TRIPS-Abkommen von 1994. Unklar ist, wie stark die Durchsetzung dieser Vorschriften in den verschiedenen Ländern wohl sein wird.
Strafrechtliche Maßnahmen sind für ein Land nicht kostenlos zu haben. Es sind nicht unerhebliche Mittel erforderlich, um Straftaten zu ermitteln, die Täter zu verurteilen und für die Umsetzung der Strafen zu sorgen. Ökonomisch betrachtet, lässt sich eine Abwägung vornehmen: Wieviel Durchsetzung von Strafrecht ist sinnvoll, und ab wann wird es zu teuer, Rechte an geistigem Eigentum mittels Strafrecht durchzusetzen. Die Antworten fallen differenziert aus.Je abhängiger Länder von Produkten sind, für die ein hoher Schutz des geistigen Eigentums notwendig ist, können sich die höheren Investitionen in die strafrechtliche Verfolgung von Verletzungshandlungen schon. Bei Ländern, wo dies nicht der Fall ist, würde eine Verfolgung nur einen Verlustbedeuten, wenn es zwecks strafrechtlicher Durchsetzung ausländischer Rechte hohe Investitionen in die Strafverfolgung vornimmt.
Sinnvoller wäre es, nach konstruktiven Lösungen zu suchen, als nur das Strafrecht zu verschärfen. Ein Vorschlag der Experten ist:
"Nationen mit Unternehmen, die zu den führenden Produzenten urheberrechtlich geschützter Werke gehören, und solche Unternehmen selbst, könnten mit Hilfsprogrammen [für Länder mit weniger Urheberrechtsschutz] die dortige Produktion und somit die Durchsetzung [von Urheberrechten] stärken."Quelle:
Gehring, Robert A.: Interessenkonflikte bei der Durchsetzung von Urheberrechten via golem.de
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