Samstag, 9. Juni 2007
Urheberrecht: Jagd auf Minderjährige
https://chaoslinie.blogger.de/stories/818295/
Urheberrecht tene, 18:58h
Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Internet lädt und verkauft, muss mit harten Strafen rechnen. Immer mehr Fälle von Filesharing werden vor Gericht gebracht und betroffen sind dabei vor allem junge Leute. Die Musikindustrie macht dabei nicht mal mehr halt vor Minderjährigen. Und die Kosten für einen Urheberrechtsverstoß summieren sich schnell auf einige tausend Euro.
Hier eröffnet sich natürlich ein lukrativer Markt für Anwälte.
Quelle:
Brien, Jörn: Urheberrecht: Musikindustrie droht Minderjährigen mit hohen Geldstrafen auf medienhandbuch.de
Minderjährige haften für Urheberrechtsverstöße im Internet, wie eine erst kürzlich veröffentlichte Entscheidung des OLG Hamburg vom 13. September 2006 ergeben hat. In diesem Fall war eine 15-Jährige, die über eine Online-Tauschbörse Bilder der Sängerin Jeanette Biedermann heruntergeladen und diese via Ebay verkauft hatte, vom Rechteinhaber der Bilder kostenpflichtig abgemahnt worden. Es entspreche "allgemeiner Kenntnis - auch einer 15-Jährigen -, dass über fremde Rechtsgüter nur dann verfügt werden darf, wenn einem hierzu die Erlaubnis erteilt worden ist", entschieden die Richter.Eine ähnliche Entscheidung hat es bis jetzt noch nicht gegeben. Notwendig für einen Urheberrechtsverstoß ist kein schuldhaftes Handeln, sondern die Feststellung des Verstoßes, ausgenommen bei Schadensersatzforderungen, wo ein schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden muss. Das Mädchen habe mit dem Verkauf der Bilder bei Ebay einen erheblichen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen, der nun geahndet wurde. MitGerichts- und Anwaltskosten dürfte das Verfahren das Mädchen 3000,- Euro gekostet haben.
Hier eröffnet sich natürlich ein lukrativer Markt für Anwälte.
Obwohl Urteile wie das oben genannte unter den Jugendlichen die Runde machen, habe sich das Bewusstsein, beim Download urheberrechts-geschützter Inhalte Unrecht zu begehen, noch nicht durchgesetzt. Spezielle Kanzleien - auch in Deutschland - haben sich allerdings längst auf das Aufspüren von Urheberrechtsverstößen spezialisiert. Zum Teil bedienen sie sich dabei der Unterstützung von IT-Experten, die etwa die Identität möglicher Straftäter enthüllen können. Die Anwälte machen dabei Streitwerte im fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich geltend, aus denen sich die Gebühren für die Kanzleien berechnen. [...]Ohne die Einschaltung eines Gerichts seien pro Abmahnung so Einnahmen von über 2.000 Euro möglich.
Wer schützt an dieser Stelle eigentlich unbedarfte Jugendliche vor den Anwalthaien? Ist es bei Jugendlichen in diesem Bereich nicht häufig schon mit einer Emahnung von einer offiziellen Seite getan? Es nützt nichts, diese jungen Leute für ihr Leben lang zu verunsichern. Wichtiger ist frühzeitiges Beibringen von Informationskompetenz. Neben einer sicheren Handhabung der Technik, des Netzes und deren Möglichkeiten, werden sie für erlaubte und unerlaubte Handlungen frühzeitig sensibilisiert. Erst dann kann man trotz der aktuellen Diskussion davon ausgehen, dass so viel Wissen zum allgemeinen Kenntnisstand auch einer 15jährigen gehört. Beim momentanen Stand der Regelung wird hier eher den Abmahnern Haus und Hof geöffnet. Verängstigte Jugendliche werden eine weitere Auseinandersetzung mit dem richtigen Umgang mit Medien vermeiden und das kann keiner wollen.
Quelle:
Brien, Jörn: Urheberrecht: Musikindustrie droht Minderjährigen mit hohen Geldstrafen auf medienhandbuch.de
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Dienstag, 5. Juni 2007
Subito-Urteil - Revision dringend erforderlich
https://chaoslinie.blogger.de/stories/813316/
Urheberrecht tene, 15:25h
Für Wissenschaftler ist das Subito-Urteil von München eine Katastrophe. Wartezeiten auf Artikel, Schneckenpost statt modernem Technikeinsatz sind zu erwarten, aber auch aufwendigere Recherchen, um in der Artikelflut, die so ein Wissenschaftler bewältigen muss, Zitate u.ä. wiederzufinden. Die andere Alternative wären steigende Kosten durch Abkommen mit den einzelnen Verlagen. Das ist für die wenigsten staatlich bezahlten Forschungseinrichtungen und Universitäten zu bewältigen, wo derzeit noch um Mitteleinsparungen in Millionenhöhe gerungen wird und absehbar eher weniger als mehr Geld zu erwarten ist. Für Studenten ist ein Preisanstieg kaum zu bezahlen. Also wird auf das zurückgegriffen, was die Bibliothek hat und alles andere ist eben nicht erreichbar, sofern man nicht zu günstigen Konditionen per pedes dort hingelangt.
Laßt die Brieftauben wieder fliegen!!!
Quelle
Gericht untersagt Artikelversand per E-Mail: Subito & Co. verletzen nach Auffassung des OLG München Urheberrechte via golem.de
Die Richter nehmen damit in Teilen den Gesetzentwurf für den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle vorweg, denn auch der aktuelle Regierungsentwurf schränke die Informationsversorgung durch öffentliche Bibliotheken massiv ein und würde de facto die elektronische Lieferung von Dokumenten stark beeinträchtigen bzw. gänzlich unmöglich machen. Diese soll nur noch dann zulässig sein, wenn die Fachzeitschriften nicht von den Verlagen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, was in der Regel zu vergleichsweise hohen Preisen der Fall ist.Ein "wenig" steht dieses Urteil im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 1999, wo er der Technischen Informationsbibliothek in einem Grundsatzurteil den Kopienversand ausdrücklich erlaubt. Es ist auch ein Widerspruch zu der von der Bundesregierung immer wieder gepredigten Informations- und Wissensgesellschaft, die auf Informationen und ihrem Zugang dazu beruht.
Laßt die Brieftauben wieder fliegen!!!
Quelle
Gericht untersagt Artikelversand per E-Mail: Subito & Co. verletzen nach Auffassung des OLG München Urheberrechte via golem.de
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Mittwoch, 16. Mai 2007
Autoren sollen sachlich bleiben
https://chaoslinie.blogger.de/stories/791640/
Urheberrecht tene, 17:18h
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat die "Frankfurter Mahnung" von Vertretern der Schriftsteller und des Buchhandels zum Urheberrecht als unsachlich kritisiert.
Quelle:
BITKOM: Panikmache bei der Urheberrechtsnovelle unterlassen via de.internet.com
BITKOM: »Autoren betreiben Panikmache« urhberrecht.org
Darin heißt es: "Die Pläne für Kürzungen bei den Abgaben für Vervielfältigungsgeräte sollten aufgegeben werden."Das klingt, als haben die Urheber hier einen wunden Nerv getroffen, denn BITKOM erwartet eher steigende Pauschalabgaben für die Gerätehersteller. Die Urheberrechtsnovelle hat entsprechende Abgaben auf Computer, Drucker und Multifunktionsgeräte vorgesehen. Würde der Gesetzentwurf so umgesetzt, könnten sich die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften nach BITKOM-Berechnungen mindestens verdoppeln.
Der Vorsitzende des Verbands Deutscher Schriftsteller, Imre Török, sprach von einer "Enteignung der Urheber zu Gunsten der Geräteindustrie". Die pauschale Geräteabgabe werde praktisch abgeschafft. "Das ist unsachliche Panikmache und eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit", erwiderte Harms gestern in Berlin.Harms wirft im Gegenzug den Gesetzgebern ebenfalls fehlendes Augenmaß vor:
Beispielsweise sollen die Verbraucher nach Ansicht der Verwertungsgesellschaften zukünftig eine urheberrechtliche Abgabe für Multifunktionsgeräte (Kombigeräte aus Drucker, Scanner und Fax) in Höhe von mindestens 76,70 Euro bezahlen. Einstiegsmodelle sind aber schon zu Verkaufspreisen ab 50 Euro zu haben.Die Kritik von BITKOM richtet sich dabei weniger gegen die allgemeine Forderung nach Stärkung des Schutzes von geistig-schöpferischen Leistungen als vielmehr gegen das Ansinnen der Autoren, die im »Zweiten Korb« zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes vorgesehene Deckelung von Urheberrechtsabgaben auf Vervielfältigungsgeräte zu beseitigen.
Quelle:
BITKOM: Panikmache bei der Urheberrechtsnovelle unterlassen via de.internet.com
BITKOM: »Autoren betreiben Panikmache« urhberrecht.org
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Montag, 14. Mai 2007
Keine Achtung vor dem Urheberrecht
https://chaoslinie.blogger.de/stories/789333/
Urheberrecht tene, 18:43h
Der Verband deutscher Schriftsteller (VS), das P.E.N.-Zentrum Deutschland und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben sich in ihrer "Frankfurter Mahnung" gegen "jegliche Art politischen Zwangs zum Open Access zu urheberrechtlich geschützten Werken" gerichtet. Ihre Lösung, um das "berechtigte öffentliche Bedürfnis zu befriedigen, an der Kultur- und Wissensgesellschaft teilzuhaben", ist eine höhere Investition seitens des Staates in Kultur und Wissenschaft.
Quelle: Schriftsteller warnen vor "fehlendem Respekt vor geistigen Schöpfungen" via heise online
mehr dazu:
Gehring, Robert A.: Schriftsteller und Börsenverein gegen Open Access
Mit "fehlendem Respekt für geistige Schöpfungen" könne Deutschland seine Rolle als eine der "führenden Kultur- und Bildungsnationen" verlieren.Die Unterzeichner sehen eine hohe Gefahr im Verlust einen starken Urheberrechts. Dies sei eine Garantie, dass Deutschland auch in Zukunft mit seinen geistig-schöpferische Leistungen im Wettbewerb der Informationsgesellschaften bestehen kann. Sie sehen den Staat in der Pflicht, die nötigen Anreize dafür, "dass solche Inhalte auch im digitalen Zeitalter noch entstehen können und in ihre Veredelung und öffentliche Bereitstellung investiert wird" zu schaffen.
Quelle: Schriftsteller warnen vor "fehlendem Respekt vor geistigen Schöpfungen" via heise online
mehr dazu:
Gehring, Robert A.: Schriftsteller und Börsenverein gegen Open Access
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Sonntag, 13. Mai 2007
Artikelversand demnächst mit Brieftauben
https://chaoslinie.blogger.de/stories/788495/
Urheberrecht tene, 23:58h
Vermutlich ist es den Richtern entgangen, dass E-Mails zuverlässiger und schneller sind als Brieftauben und auch dass es Bibliotheken gibt, wo der Wissenschaftler schnell (!) seinen Artikel benötigt.
Gestern wurde im langjährigen Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Börsenverein und dem Dokumentenlieferservice subito durch das Oberlandesgericht München sein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt.
Artikelversand per E-Mail verstößt gegen gültige Urheberrechtsgesetze: Muss Deutschland im digitalen Zeitalter zurück zur Papierkopie? ; Presseerklärung TIB
Elke: Urteil: Artikelversand per E-Mail ungesetzlich via IB Weblog
Gestern wurde im langjährigen Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Börsenverein und dem Dokumentenlieferservice subito durch das Oberlandesgericht München sein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt.
Der Versand von kopierten Artikeln aus wissenschaftlichen Fachzeitschriften per E-Mail verstößt gegen geltendes Recht - das ist die Kernaussage des gestern vom Oberlandesgericht München verkündeten Urteils.Zwei mögliche Folgen hätte dieses Urteil, würde subito nicht in Revision gehen und dort gewinnen:
subito und Anbieter von ähnlich agierenden Diensten wie TIBORDER stellen den Dokumentenversand komplett auf den Postweg um. Für Kunden wären damit deutliche Komforteinbußen zur bisherigen elektronischen Lieferung verbunden. Die Wartezeit auf bestellte Fachartikel verlängert sich, zumal sich die Papierkopie nicht direkt am PC aufrufen lässt. [...] [Oder:] Die Anbieter einigen sich mit den Verlagen über Lizenzen zur Nutzung von Fachartikeln auch auf dem elektronischen Wege. Dies würde eine deutliche Erhöhung der Preise für solche Dienste mit sich bringen.Eine Verteuerung dieser Dienste würden Studenten und Wissenschaftler von öffentlichen Hochschulen von der Nutzung solcher Dienstleistungen ausschließen, zumal gerade Universitäten unter einem hohen Kostendruck stehen. Denken wir hier an die immensen Spareinforderungen von Finanzminister Sarazin für die drei Berliner Universitäten 2003. Hier heißt es zu kämpfen für angemessen niedrige Preise, damit Wissenschaft auch an Deutschlands Universitäten für Wissenschaftler und Studenten möglich bleibt.
Urheberrecht [ist] existenziell für Wissenschaftsstandort Deutschland [.] Das Urteil des Oberlandesgerichtes nimmt in Teilen einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Urheberrechts vorweg, der momentan noch in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags geprüft wird. Die jetzige Fassung des Regierungsentwurfs schränkt die Informationsversorgung durch öffentliche Bibliotheken massiv ein und würde de facto die elektronische Lieferung von Dokumenten stark beeinträchtigen beziehungsweise gänzlich unmöglich machen.Quellen:
Artikelversand per E-Mail verstößt gegen gültige Urheberrechtsgesetze: Muss Deutschland im digitalen Zeitalter zurück zur Papierkopie? ; Presseerklärung TIB
Elke: Urteil: Artikelversand per E-Mail ungesetzlich via IB Weblog
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95 Jahre Schutzfrist gefordert
https://chaoslinie.blogger.de/stories/788061/
Urheberrecht tene, 16:49h
Die IFPI fordert in Europa 95 Jahre Schutzfrist für das geistige Eigentum. Bisher werden durch das Urheberrecht und internationale Verträge immerhin noch stolze 50 Jahre Schutzfrist für Tonaufnahmen eingeräumt.
Eine interessante Entdeckung hat Lawrence Lessig in seinem Blog festgehalten:
Quellen:
IFPI fordert 95 Jahre Schutzfrist in der EU auf Digitale Allemende
Gehring, Robert A.: Musikindustrie drängt Bundeskanzlerin zu Urheberrechtsverschärfung via iRights.info
Michalk, Stefan: Bundeskanzlerin trifft Vertreter der internationalen Musikindustrie via IFPI.de
An einem Treffen diese Woche traf die Bundeskanzlerin mit der IFPI zusammen, um über die veränderten Rahmenbedingungen «der Musikindustrie als eine der tragenden Säulen der Kreativwirtschaft» zu sprechen, wie in der Medienmitteilung auf der Website der deutschen IFPI zu lesen ist.Bei dem Treffen ging es um den Schutz der Interessen der Tonträgerhersteller (vermutlich weniger um die der Künstler) vor "Piraten". Entsprechend wurden Forderungen nach Einschränkungen bei der Privatkopie laut.
eispielsweise sollen nach der IFPI die Internet-Service-Provider dazu verpflichtet werden, den Service-Vertrag mit Kunden, die Urheberrecht verletzende Inhalte online stellen, zu kündigen.Okay, man kan verstehen, dass lebende Künstler (z.B. Udo Jürgens, Paul McCartney) ein Problem darin sehen, wenn ihre frühen Stücke nach einer über 50jährigen Bühnenkarriere plötzlich gemeinfrei werden. Hier kann man eine Verlängerung der Schutzfrist auf Lebenszeit akzeptieren, aber 95 Jahre ist heftig. Und wie gehen Künstler wie Johannes Heesters damit um, die nun schon von diesen Problemen eingeholt worden sind?
Eine interessante Entdeckung hat Lawrence Lessig in seinem Blog festgehalten:
As reported yesterday, there was an ad in the FT listing 4,000 musicians who supported retrospective term extension. If you read the list, you’ll see that at least some of these artists are apparently dead (e.g. Lonnie Donegan, died 4th November 2002; Freddie Garrity, died 20th May 2006). I take it the ability of these dead authors to sign a petition asking for their copyright terms to be extended can only mean that even after death, term extension continues to inspire.Kritiker werfen der IFPI und den Fordernden sogar einen Vertragsbruch mit der Öffentlichkeit vor. Den Künstlern und Firmen waren die Regeln und Bedingungen bereits vorher bekannt. Zudem haben sich diese auch noch in ihrem Sinne verbessert. Und zu glauben, dass die Künstler nach diesen 50 Jahren leer ausgingen, ist auch nicht der Fall. Für jedes Leermedium werden pauschale Abgaben an die VG Ton fällig und daraus würden die Künstler anteilig bezahlt, auch nach Ablauf der Schutzfristen.
I’m not yet sure how. But I guess I should be a good sport about it, and just confess I was wrong. For if artists can sign petitions after they’ve died, then why can’t they produce new recordings fifty years ago?
Quellen:
IFPI fordert 95 Jahre Schutzfrist in der EU auf Digitale Allemende
Gehring, Robert A.: Musikindustrie drängt Bundeskanzlerin zu Urheberrechtsverschärfung via iRights.info
Michalk, Stefan: Bundeskanzlerin trifft Vertreter der internationalen Musikindustrie via IFPI.de
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Freitag, 27. April 2007
Vorbehalt für Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen
https://chaoslinie.blogger.de/stories/770447/
Urheberrecht tene, 16:46h
Gestern fand die 1. Lesung des des Gesetzesentwurfs zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte statt. Im Plenum des Bundestags waren es Abgeordnete von Schwarz-Rot, welche die von der Regierung eingezogenen Korsettstangen bei der Rechtsverfolgung unter Beschuss. Zweifelhaft ist, ob so tatsächlich einen besserer Schutz des Urheberrechts erreicht würde. Hingegen Vertreter der Linksfraktion und der Grünen standen hinter dem Bestreben der Regierung, eine unangemessene Verfolgung auch privater Urheberrechtsverletzer zu verhindern.
Auffallend ware jedoch, dass Immaterialgüterrechte am "Tag des geistigen Eigentums" bei den Abgeordneten nur ein Randthema waren, denn auf eine Aussprache nach den Reden wurde verzichtet.
Bei der EU-Richtlinie zur einfacheren zivilrechtlichen Durchsetzung von Immaterialgüterrechten, die von der Regierung mit ihrem Vorstoß umsetz werden soll, liegt der Schwerpunkt eigentlich auf der Bekämpfung von Produktpiraterie. Diese Richtlinie wurde schon im Rahmen ihrer Verabschiedung im Jahre 2004 Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern kritisiert. Sie gaben zu bedenken, dass sich das Hauptaugenmerk und das Verfolgungsinstrumentarium des Gesetzeswerks wohl gegen private Nutzer richten dürfte.
Langer Artikel:
Krempl, Stefan: Skepsis gegenüber Richtervorbehalt für Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen via heise online
Auffallend ware jedoch, dass Immaterialgüterrechte am "Tag des geistigen Eigentums" bei den Abgeordneten nur ein Randthema waren, denn auf eine Aussprache nach den Reden wurde verzichtet.
Bei der EU-Richtlinie zur einfacheren zivilrechtlichen Durchsetzung von Immaterialgüterrechten, die von der Regierung mit ihrem Vorstoß umsetz werden soll, liegt der Schwerpunkt eigentlich auf der Bekämpfung von Produktpiraterie. Diese Richtlinie wurde schon im Rahmen ihrer Verabschiedung im Jahre 2004 Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern kritisiert. Sie gaben zu bedenken, dass sich das Hauptaugenmerk und das Verfolgungsinstrumentarium des Gesetzeswerks wohl gegen private Nutzer richten dürfte.
Langer Artikel:
Krempl, Stefan: Skepsis gegenüber Richtervorbehalt für Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen via heise online
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Montag, 23. April 2007
Warnung: Gelddruckmaschine entdeckt!
https://chaoslinie.blogger.de/stories/765992/
Urheberrecht tene, 21:35h
Mit Urheberrecht versuchen findige und vor allem windige Rechtsanwälte über ein Urhberrechtsregister Geld zu verdienen. Hier muss vermutlich wesentlich mehr aufgeklärt werden.
In wie weit die drei Rechtsanwälte, die hinter dieser Idee stecken, sich mit dem Urheberrecht als Spezialisten auskennen, lässt sich bei der Schwerpunktlegung, nur erahnen. So jedoch wirkt das Ganze - viel Information ist auf der Seite nicht zu bekommen - eher wie die immer schon gewünschte Gelddruckmaschine: Einkommen ohne Aufwand.
Mit dem Urheberrechtsregister bieten wir Urhebern eine einfache und schnelle Möglichkeit ihre Ideen und Werke sicher zu schützen.Publikation ist das einfachste Mittel, seine Werke und Ideen zu schützen. Jedes Werk, das einen bestimmten Schöpfungsgrad erreicht hat, ist automatisch geschützt. Dies ist einfach ein Geschäft mit der Unwissenheit. Dafür 65,45 € zu zahlen ist absolut nicht notwendig!
Ob Musiker, Schriftsteller, Fotograf, Software-Entwickler oder Architekt: jeder Urheber eines Werkes kann sein Werk bei uns registrieren lassen. Durch die Registrierung kann ein Urheber später nachweisen, wann er uns sein Werk übermittelt hat und zu welchem frühen Zeitpunkt seine Idee oder sein Werk bereits vorlag.Bitte nur nicht ins Boxhorn jagen lassen davon. Ich kann dort Ideen und Werkttitel anmelden, ohne dass sie zu dem Zeitpunkt bestehen. Diese Möglichkeit, hiermit sein Eigentum zu sichern, wage ich zu bezweifeln. Ich kenne zumindest keine Klausel im Urheberrecht, die eine Art "Vorkaufsrecht" für Ideen und Werke sind.
Sie schicken uns ihr Werk per Post oder elektronisch per e-mail und hinterlegen es damit bei uns. Wir registrieren Ihr Werk und schicken Ihnen eine Eingangsbestätigung nebst Urkunde über die Hinterlegung. Ihr Werk bleibt bei uns sicher verwahrt. Sollte es später auf den Zeitpunkt der Hinterlegung ankommen, können Sie anhand des bei uns hinterlegten Werkes den Zeitpunkt der Registrierung ihrer Urheberschaft nachweisen.Und so einfach sind Sie Ihr Geld los. Besser investieren sie diese Euro in eine Publikation, mit der sie sicherstellen, dass Ihr Werk für jeden ab diesem Datum sichtbar ist.
In wie weit die drei Rechtsanwälte, die hinter dieser Idee stecken, sich mit dem Urheberrecht als Spezialisten auskennen, lässt sich bei der Schwerpunktlegung, nur erahnen. So jedoch wirkt das Ganze - viel Information ist auf der Seite nicht zu bekommen - eher wie die immer schon gewünschte Gelddruckmaschine: Einkommen ohne Aufwand.
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Freitag, 20. April 2007
[Kurz] Professoren läuten die Alarmglocken
https://chaoslinie.blogger.de/stories/762902/
Urheberrecht tene, 17:20h
Viele Professoren aus dem Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" haben bei der Bundesregierung und beim Bundestag gegen die Kommerzialisierung von Wissen, das mit öffentlichen Mitteln erzeugt wurde, im Rahmen der geplanten weiteren Novelle des Urheberrechtsgesetzes Bedenken angemeldet. Sie wandten sich in Briefen an Ministerien, deren Abgeordnete sich den Lehrstuhlinhaber der Sorge der Allianz der Wissenschaftsorganisationen anschließen. Sie befürchten, dass mit den Plänen für den 2. Korb der Urheberrechtsreform "die Kooperation von Wissenschaftlern über die Datennetze erheblich erschwert, die wissenschaftliche Erforschung insbesondere audiovisueller Dokumente massiv behindert und die schon in der letzten Zeit dramatisch gestiegenen Kosten für die Bereitstellung und Nutzung digitaler Informationsmaterialien für Bildung und Wissenschaft weiterhin erheblich steigen werden". Immer lauter fordern die Professoren inzwischen, endlich im Einklang mit dem Koalitionsvertrag ein "bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht zu schaffen".
Ausführlicher Artikel:
Krempl, Stefan: Professoren schlagen Alarm wegen der Urheberrechtsnovelle via heise online
Ausführlicher Artikel:
Krempl, Stefan: Professoren schlagen Alarm wegen der Urheberrechtsnovelle via heise online
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Montag, 2. April 2007
Pressetexte unterliegen Urheberrecht
https://chaoslinie.blogger.de/stories/745955/
Urheberrecht tene, 15:54h
Das LG Hamburg (Az.: 308 O 793/06, Urteil vom 31.01.2007) musste entscheiden, ob die Veröffentlichung einer fremden Pressemitteilung auf der eigenen Homepage einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt.
Das LG Hamburg hat bestätigt, dass ein Verstoß gegen die urheberrechtlichen Verwertungsrechte des Antragstellers vorlag.
Otto, Philipp: Übernahme von Pressemitteilung kann gegen Urheberrecht verstoßen, auf eRecht24
Das LG Hamburg hat bestätigt, dass ein Verstoß gegen die urheberrechtlichen Verwertungsrechte des Antragstellers vorlag.
Das Gericht klassifizierte die Pressemitteilung als Sprachwerk. Bei solchen ist das Ausdrucksmittel der Sprache der Werkinhalt. Die erforderliche Gestaltungshöhe (Schöpfungshöhe) sei bei einer Pressemitteilung in der Regel erfüllt. Hier gilt der Grundsatz der "Kleinen Münze". Dieser Begriff bezeichnet die unterste Grenze eines gerade noch urheberrechtlich geschützten Werkes.Die nicht genehmigte, sprachlich identischen und in nicht unerheblichen Übernahme von Inhalten verstößt somit gegen das Urheberrecht.
Grundsätzlich gelte dies auf jeden Fall dann, wenn bei der Übernahme kein deutlicher Hinweis auf den Verfasser / Urheber angebracht ist und ein übernommener Text teilweise durch Eingliederung eigener Zitate in seiner Gesamtheit als eigenes Werk dargestellt wird.Also für jeden, der Inhalte aus dem Netz übernimmt, sollte gelten:
- Urheber angeben, wenn ermittelbar
- Quelle angeben, zumindest URL
- Datum angeben, wenn nicht zeitnah zitiert wurde und/oder die Quelle nicht mehr verfügbar ist,
auch Pressemitteilungen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen nicht beliebig für eigene Inhalte verwendet oder geändert werden.Quelle:
Otto, Philipp: Übernahme von Pressemitteilung kann gegen Urheberrecht verstoßen, auf eRecht24
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