Freitag, 15. Februar 2008
Schluss mit dem Internetzugang für Urheberrechtsverletzer
https://chaoslinie.blogger.de/stories/1048188/
Urheberrecht, international tene, 14:42h
Im Vereinigten Königreich wird darüber nachgedacht, Urheberrechtsverletzern, die ihre Tat im Internet begangen haben, den Zugang zum Internet zu verwehren. Damit würde den Internetprovidern die Rolle der Urheberrechtspolizei zugeordnet.
Großbritannien würde damit dem Vorbild von Frankreich folgen. Dem "Aussperren aus dem Netz" würde ähnlich wie in Frankreich ein dreistufiges System vorgeschaltet, welches Verwarnungen und Strafen beinhaltet, bevor überhaupt an die Sperrung gedacht wird.
Für die Internetprovider würde dies einen erheblichen Mehraufwand bedeuten, da sie ihre Kunden permanent überwachen müssten, um mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren.
Gehring, Robert A.: UK: Urheberrechtsverletzern soll Internet abgeschaltet werden via iRights.info
Eliott, Francis: Internet users could be banned over illegal downloads via Times Online
Großbritannien würde damit dem Vorbild von Frankreich folgen. Dem "Aussperren aus dem Netz" würde ähnlich wie in Frankreich ein dreistufiges System vorgeschaltet, welches Verwarnungen und Strafen beinhaltet, bevor überhaupt an die Sperrung gedacht wird.
Für die Internetprovider würde dies einen erheblichen Mehraufwand bedeuten, da sie ihre Kunden permanent überwachen müssten, um mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren.
Laut dem Bericht der Times droht Internetprovidern, die das dreistufige System nicht durchsetzen, eine Anklage. Die Daten der verdächtigten Kunden würden darüber hinaus einem Gericht übergeben werden.Die Unterhaltungsindustrie freut es natürlich, da sie sich so eine bessere Kontrolle der Internetnutzer erhoffen können. Die großen Internetprovider möchten mit dieser Form der Selbstregulierung gesetzlichen Maßnahmen zuvor kommen.
“Every right-thinking body knows that self-regulation is much the better option in these areas.”Quellen:
Gehring, Robert A.: UK: Urheberrechtsverletzern soll Internet abgeschaltet werden via iRights.info
Eliott, Francis: Internet users could be banned over illegal downloads via Times Online
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Sonntag, 17. Juni 2007
WIPO: Zugang zum Wissen?
https://chaoslinie.blogger.de/stories/827487/
Urheberrecht, international tene, 22:09h
Das nennt man Scheitern. Es gibt keine konkreten Beschlüsse oder auch nur Vertragsverhandlungen über den "Zugang zum Wissen", die notwendig wären, um ein Gegengewicht zum erweiterten Schutz geistigen Eigentums zu schaffen. Die Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten in Genf konnt sich in der seit Montag tagenden Verhandlungsrunde für eine künftige "entwicklungstragende Agenda" für die Worl
Konkrete Beschlüsse oder Vertragsverhandlungen über den "Zugang zum Wissen" als Gegengewicht zum erweiterten Schutz geistigen Eigentums wird es ersteinmal nicht geben. Regierungsvertreter in Genf konnten sich in einer seit Montag tagenden Verhandlungsrunde über eine künftige "entwicklungspolitische Agenda" für die World Intellectual Property Organisation (WIPO) nicht auf ein gemeinsames Ergebnis einigen. Zu kontrovers sind Themen wie der Zugang zum Wissen oder die Nutzung von Spielräumen bei den Schutzrechten in dieser Debatte.
Wie immer geht es hier um Macht. Wissen heißt Entwicklung. Die Entwicklungsländer und ihre Vertreter, die 'Friends of Development', die diese Sitzung initiiert haben, mussten ihre Erwartungen senken, denn der Widerstand gegenüber fundamentalen Änderungen der WIPO-Arbeit war den Mitgliedern einfach zu groß und Teil eines längeren Entwicklungsprozesses innerhalb der Organisation. <bloquote>Immerhin ist es laut Informationen von Nichtregierungsorganisationen (NGO) gelungen, den "Zugang zum Wissen" als einen Punkt der künftigen Agenda zu bewahren. Dagegen hatten sich nämlich laut James Love von der Organisation Knowledge Ecology International (KEI), unter anderem die USA, Kanada und Italien ausgesprochen. Die gefundene Formulierung macht es jedoch möglich, die Diskussion zu diesem Thema weiter zu verfolgen.
Ein ähnlichen Kompromiss haben sie zu Fragen der Nutzung von Spielräumen, die internationale Verträge zum geistigen Eigentum für Entwicklungsländer bereithalten, gefunden. <bloquote>Zudem soll als Nächstes über mögliche Normen für eine "robuste Wissensallmende", also das öffentlich zugängliche Wissen, beraten werden. Vor Einführung neuer Rechtsinstrumente sollen künftig offene Konsultationen mit allen Mitgliedsstaaten stehen. Zudem soll es neutrale Analysen der Auswirkungen von Schutzrechten geben. Die Forderungen der vertretenen Nichtregierungsorganisationen gehen natürlich über die erreichten Ergebnisse hinaus. Den Zugang zum Wissen festgeschrieben wissen wollten, KEI der Internationale Bibliothekenverband (IFLA). Die IFLA empfahl eine Ausbalancierung von Schutz- und Zugangsrechten empfahl. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) sieht eine dringende Notwendigkeit von Folgenabschätzungen, besonders auch bezüglich neu geplanter Instrumente wie der WIPO Broadcasting Treaty.
Quelle:
WIPO: Kein Vertrag über den Zugang zum Wissen via heise online
Konkrete Beschlüsse oder Vertragsverhandlungen über den "Zugang zum Wissen" als Gegengewicht zum erweiterten Schutz geistigen Eigentums wird es ersteinmal nicht geben. Regierungsvertreter in Genf konnten sich in einer seit Montag tagenden Verhandlungsrunde über eine künftige "entwicklungspolitische Agenda" für die World Intellectual Property Organisation (WIPO) nicht auf ein gemeinsames Ergebnis einigen. Zu kontrovers sind Themen wie der Zugang zum Wissen oder die Nutzung von Spielräumen bei den Schutzrechten in dieser Debatte.
Wie immer geht es hier um Macht. Wissen heißt Entwicklung. Die Entwicklungsländer und ihre Vertreter, die 'Friends of Development', die diese Sitzung initiiert haben, mussten ihre Erwartungen senken, denn der Widerstand gegenüber fundamentalen Änderungen der WIPO-Arbeit war den Mitgliedern einfach zu groß und Teil eines längeren Entwicklungsprozesses innerhalb der Organisation. <bloquote>Immerhin ist es laut Informationen von Nichtregierungsorganisationen (NGO) gelungen, den "Zugang zum Wissen" als einen Punkt der künftigen Agenda zu bewahren. Dagegen hatten sich nämlich laut James Love von der Organisation Knowledge Ecology International (KEI), unter anderem die USA, Kanada und Italien ausgesprochen. Die gefundene Formulierung macht es jedoch möglich, die Diskussion zu diesem Thema weiter zu verfolgen.
Ein ähnlichen Kompromiss haben sie zu Fragen der Nutzung von Spielräumen, die internationale Verträge zum geistigen Eigentum für Entwicklungsländer bereithalten, gefunden. <bloquote>Zudem soll als Nächstes über mögliche Normen für eine "robuste Wissensallmende", also das öffentlich zugängliche Wissen, beraten werden. Vor Einführung neuer Rechtsinstrumente sollen künftig offene Konsultationen mit allen Mitgliedsstaaten stehen. Zudem soll es neutrale Analysen der Auswirkungen von Schutzrechten geben. Die Forderungen der vertretenen Nichtregierungsorganisationen gehen natürlich über die erreichten Ergebnisse hinaus. Den Zugang zum Wissen festgeschrieben wissen wollten, KEI der Internationale Bibliothekenverband (IFLA). Die IFLA empfahl eine Ausbalancierung von Schutz- und Zugangsrechten empfahl. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) sieht eine dringende Notwendigkeit von Folgenabschätzungen, besonders auch bezüglich neu geplanter Instrumente wie der WIPO Broadcasting Treaty.
Quelle:
WIPO: Kein Vertrag über den Zugang zum Wissen via heise online
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Sonntag, 10. Juni 2007
China setzt auf Urheberrecht
https://chaoslinie.blogger.de/stories/819118/
Urheberrecht, international tene, 15:24h
Zwei Abkommen, die Abkommen über das Urheberrecht und die Aufführung von Audioprodukten, der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) sind in China in Kraft getreten.
Bereits Ende 2006 hatte der Ständige Ausschuss des Chinesischen Nationalen Volkskongress sich endlich entschlossen, der WIPO beizutreten und ratifizierte beide Abkommen. Bereits Anfang März wurde der WIPO der Aufnahmeantrag Chinas vorgelegt.
In der letzten Woche wehrte sich China gegen die Vorwürfe der USA bei der WTO.
Weitere Abkommen zum Urheberrechtschutz in China auf China Internet Information Center China weist Anklage der USA wegen Urheberschutzverletzung zurück auf China Internet Information Center
Bereits Ende 2006 hatte der Ständige Ausschuss des Chinesischen Nationalen Volkskongress sich endlich entschlossen, der WIPO beizutreten und ratifizierte beide Abkommen. Bereits Anfang März wurde der WIPO der Aufnahmeantrag Chinas vorgelegt.
In der letzten Woche wehrte sich China gegen die Vorwürfe der USA bei der WTO.
Die chinesische Regierung habe stets großen Wert auf den Schutz des geistigen Eigentums gelegt und große Erfolge bei Gesetzgebung und Gesetzanwendung erzielt, sagte ein Sprecher Chinas. China weise die Anklage der USA entschieden zurück.China vertritt die Meinung, genug Maßnahmen getroffen zu haben, die vollkommen der Vereinbarung über das Urheberrecht im Handel entsprächen.
China hoffe, die USA würden die von China vorgelegten Informationen und die chinesischen Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums gewissenhaft prüfen und richtig bewerten.Quellen:
Weitere Abkommen zum Urheberrechtschutz in China auf China Internet Information Center China weist Anklage der USA wegen Urheberschutzverletzung zurück auf China Internet Information Center
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Samstag, 2. Juni 2007
Schweizer Urheberrecht bleibt liberaler
https://chaoslinie.blogger.de/stories/810231/
Urheberrecht, international tene, 18:10h
Die Rechtskommission des Nationalrats des Schweizer Parlaments hat Empfehlungen für die Novelle der neuen Schweizer Urheberrechtsgesetzgebung abgegeben. Die Rechtspolitiker hielten sich dabei eng an den Beschluss des Ständerats.
Quelle:
Krempl, Stefan: Schweiz will weiter DRM-Knacken zum Eigengebrauch zulassen via heise online
Demnach sollen einerseits "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten nicht umgangen werden dürfen". Andererseits soll Kopierschutzknacken etwa für den Eigengebrauch ausdrücklich erlaubt werden. Ein solches Umgehen technischer Schutzmaßnahmen müsste aber in einer rechtlichen Grauzone stattfinden: Programme zu diesem Zweck sollen mit der Revision eigentlich illegal werden.Die Schweizer Sektion der IFPI hat sich vor der Entscheidung für die gesetzliche Verankerung eines Schutzes technischer Schutzmaßnahmen eingesetzt.
Ihr ging es dabei auch darum, dass die Umgehung von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) in jedem Fall und ausnahmslos verboten werden sollte.Die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) oder die Swiss Internet User Group (SIUG) haben sich dafür eingesetzt, diese Klausel ganz zu kippen oder stark einzuschränken.
Angesichts der Forderungen der IFPI befürchtete die SIUG vor allem eine Diskriminierung von Sehbehinderten durch DRM. Gemäß der bisherigen parlamentarischen Kompromissformel soll es nämlich etwa auch erlaubt werden, einen geschützten Text in einem Standard-Format zu speichern und so das Lesen für Blinde und Menschen mit Sehstörungen dank entsprechender Hilfstechniken zu erleichtern.Die Änderung des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) bleibt so mit dem Votum der Rechtskommission allgemein. Die Möglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Schrankenreglungen wie das Kopieren für den rein privaten Gebrauch sowie für "wissenschaftliche Zwecke" können so nicht durch DRM eingeschränkt werden.
Im Vergleich zum deutschen Ansatz im Urheberrecht bleiben die Schranken des Urheberrechts gleichberechtigt neben dem Interesse der Verwerter (DRM-Schutz) bestehen. Hier unterscheidet sich die Verfahrensweise erheblich von der Diskussion in Deutschland. Lobbyarbeit gibt es auch bei unseren Schweizer Nachbarn, aber die Politik erinnert sich dabei auch an diejenigen, die die Informationen nutzen. So geht es halt auch.
Quelle:
Krempl, Stefan: Schweiz will weiter DRM-Knacken zum Eigengebrauch zulassen via heise online
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Freitag, 1. Juni 2007
Zusammenfassung Copyright Summit - Imageprobleme beim Urheberrecht
https://chaoslinie.blogger.de/stories/809174/
Urheberrecht, international tene, 18:54h
Eines wurde bereits zu Beginn des Gipfels hervorgehoben: Auf das Urheberrecht kann aus der Sicht von Industrie und Gesellschaft nicht verzichtet werden. Daher muss der Respekt für die Urheberrechte wieder gestärkt werden.
John LoFrumento mit seiner US-Verwertungsgesellschaft ASCAP (American Society of Composers, Authors and Publishers) hat dazu unter anderem eine PR-Kampagne für Schulen in den USA entwickelt.
Gerade weil die Konsumenten sehr stark abhängig sind von den Konzernen, muss auch der Verbrauchschutz eine prominente Rolle übernehmen.
Cornelia Kutterer, Vertreterin der Europäischen Verbraucher-Organisation BEUC, forderte die Vertreter der Verwertungsgesellschaften auf, die Nutzung von P2P-Tauschbörsen nicht per se zu dämonisieren und forderte eine offene Debatte. Eine Kriminalisierung ist eindeutig die falsche Antwort auf die komplexen Herausforderungen, denen sich die Akteure im Urheberrecht gegenüber sehen.
Kulturflatrate und Generallizenz könnten neue Modelle der Verwertungsgesellschaften notwendig machen.
Ben Verwaayen (British Telecom) sieht die Kulturflatrate als eine von vielen Modellen möglich. Auch die Einführung einer Generallizenz oder auch Globallizenz wird für möglich gehalten. André LeBel, Vertreter der kanadischen Verwertungsgesellschaft SOCAN (Society of Composers, Authors and Music Publishers of Canada) hob hervor, dass die Anwendung eines kollektiven Rechtesystems zur finanziellen Abgeltung der Künstler in den vergangenen 100 Jahren erfolgreich gewesen ist und setzt dabei auf eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Musikindustrie, Verwertungsgesellschaften, Künstlern und Verbrauchern.
David Ferguson, Sprecher der ESCA (European Composer and Songwriter Alliance), verlangte nochmal ausdrücklich, dass Verwertungsgesellschaften in der Zukunft sich auf die Gründe ihrer Entstehung zurückbesinnen müssen: die Nutzung des verfügbaren Materials garantieren. Nationale Verwertungsgesellschaften sollten deswegen auch in Zukunft über das nationale Repertoire verfügen.
Quelle:
Philipp, Otto: Copyright Summit - Zukunft der Verwertungsgesellschaften via golem.de
John LoFrumento mit seiner US-Verwertungsgesellschaft ASCAP (American Society of Composers, Authors and Publishers) hat dazu unter anderem eine PR-Kampagne für Schulen in den USA entwickelt.
In dieser soll Schülern beispielsweise klar gemacht werden, dass ihre Eltern in Handschellen abgeführt werden, wenn sie illegale Downloads vornehmen. Die ASCAP hat dazu eine Comic-Reihe entwickelt. Unter dem Titel: "Pirate Comics Presents ... Donny the Downloader" erlebt der Held allerlei Negatives, wenn er das Urheberrechte missachtet.Manuel Medina Ortega (MdEP) konstatierte, dass die Leute die Musik akzeptierten, nicht aber die damit verbundenen Einschränkungen zum Urheberrechtsschutz. Er hebt hervor, dass sich der Konsument meist im Zwangskorsett der Wirtschaft befände. Auch Emma Pike, Vertreterin der British Music Rights, konstatierte ein aktuelles Imageproblem des Urheberrechts.
Grundsätzlich sei das Urheberrecht nicht per se der falsche Ansatz, vielmehr ist es eine Frage, wie mit Lizenzen umgegangen wird. Insbesondere sieht sie dabei für Web-2.0-Anwendungen wie YouTube oder MySpace eine große Herausforderung.Ein Ansatz, um die Akzeptanz des Urheberrechtes zu stärken, sei eine stärkere Einbindung der Nutzer in die aktuelle Diskussion, die inzwischen gleichzeitig Produzenten sind.
Gerade weil die Konsumenten sehr stark abhängig sind von den Konzernen, muss auch der Verbrauchschutz eine prominente Rolle übernehmen.
Cornelia Kutterer, Vertreterin der Europäischen Verbraucher-Organisation BEUC, forderte die Vertreter der Verwertungsgesellschaften auf, die Nutzung von P2P-Tauschbörsen nicht per se zu dämonisieren und forderte eine offene Debatte. Eine Kriminalisierung ist eindeutig die falsche Antwort auf die komplexen Herausforderungen, denen sich die Akteure im Urheberrecht gegenüber sehen.
Kulturflatrate und Generallizenz könnten neue Modelle der Verwertungsgesellschaften notwendig machen.
Ben Verwaayen (British Telecom) sieht die Kulturflatrate als eine von vielen Modellen möglich. Auch die Einführung einer Generallizenz oder auch Globallizenz wird für möglich gehalten. André LeBel, Vertreter der kanadischen Verwertungsgesellschaft SOCAN (Society of Composers, Authors and Music Publishers of Canada) hob hervor, dass die Anwendung eines kollektiven Rechtesystems zur finanziellen Abgeltung der Künstler in den vergangenen 100 Jahren erfolgreich gewesen ist und setzt dabei auf eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Musikindustrie, Verwertungsgesellschaften, Künstlern und Verbrauchern.
In diesem Zusammenhang forderte Eduardo Bautista, Vertreter der spanischen Verwertungsgesellschaft SGAE (Sociedad General de Autores y Editores), ebenfalls ein kollektives Rechtemanagement. Bei diesem sollen die Endnutzer im Vordergrund stehen. Harald Heker, Chef der deutschen GEMA, brachte es dabei wie folgt auf den Punkt: "Wir müssen einen gemeinsamen Weg des Reagierens finden, um das musikalische Repertoire der Welt verfügbar zu machen."Den gesamten Gipfel über wurde klar, dass Veränderungen bei den Verwertungsgesellschaften in der neuen digitalen Welt notwendig sind. Uneinig ist man jedoch bei der Frage, wie eine solche Veränderung gestaltet sein soll. Angefangen bei der freien Wahl der Verwertungsgesellschaft in der Zukunft, ohne es dabei zu einem zu starken Konkurrenzgerangel kommen zu lassen.
David Ferguson, Sprecher der ESCA (European Composer and Songwriter Alliance), verlangte nochmal ausdrücklich, dass Verwertungsgesellschaften in der Zukunft sich auf die Gründe ihrer Entstehung zurückbesinnen müssen: die Nutzung des verfügbaren Materials garantieren. Nationale Verwertungsgesellschaften sollten deswegen auch in Zukunft über das nationale Repertoire verfügen.
Quelle:
Philipp, Otto: Copyright Summit - Zukunft der Verwertungsgesellschaften via golem.de
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Donnerstag, 31. Mai 2007
Commons ist schlecht fürs Urheberrecht
https://chaoslinie.blogger.de/stories/808226/
Urheberrecht, international tene, 22:29h
Die Creative-Commons-Bewegung ist die Steilvorlage für Gegner des klassischen Urheberrechts und des Systems der Verwertungsgesellschaften, behauptet Brett Cottle, Aufsichtsratsvorsitzender der internationalen Dachgesellschaft von Verwertungsgesellschaften CISAC. Dies ist der Vorwurf, den Cottle beim Streitgespräch mit Creative-Commons-Gründer und Standford-Professor Lawrence Lessig beim ersten CISAC-Urheberrechtsgipfel gestern in Brüssel machte. Dieser heftigen Kritik musste Lessig sich vor den versammelten Vertretern von Verwertungsgesellschaften und den anwesenden Künstler stellen.
Die von Lessig 2002 geschaffene Lizenzierungsplattform Creativ Commons will es Musikern, Filmemachern, Autoren und Programmierern ermöglichen, Lizenzen für ihre Produkte nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zusammenzustellen. Damti will er die freie Nutzung geistigen Eigentums fördern.
Lessig steht zum derzeitigen Urheberrecht und den Verwertungsgesellschaften. Er fordert aber auch ein Umdenken. Das kommerzielle Modell sei eben nicht das einzig mögliche, denn CC bewiese, es gebe noch ein "zweites wirtschaftliches, das Sharing-Modell".
Quelle:
Ermert, Monika: Verwertungsgesellschaften kritisieren Commons-Projekt als urheberrechtsfeindlich via heise online
Die von Lessig 2002 geschaffene Lizenzierungsplattform Creativ Commons will es Musikern, Filmemachern, Autoren und Programmierern ermöglichen, Lizenzen für ihre Produkte nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zusammenzustellen. Damti will er die freie Nutzung geistigen Eigentums fördern.
Die Plattform hat in Cottles Augen falsche Erwartungen bei vielen Autoren geweckt, die im klassischen Urheberrechtssystem kaum Aussicht auf einen finanziellen Erfolg gehabt hätten. Gleichzeitig schwäche das Lizenzmodell die Verwertungsgesellschaften und werde aktiv von denen ausgenutzt, die das Urheberrecht umkrempeln oder ganz abschaffen wollten.Besonders schwer fällt den Verwertungsgesellschaften die Akzeptanz dieses Lizensystems, weil sie selber häufig als schwerfällig und unflexibel hingestellt werden.
Von den Commons als der jüngeren Organisation sei auch ein gewisser "Respekt" zu erwarten. Lessig verteidigte das Commons-Projekt als ein "Werkzeug" für die Autoren und Kreativen, die eine nichtkommerzielle Nutzung ihrer Werke zulassen, dabei aber ihre Urheberrechte wahren wollten.
Ist die Forderung nach "Respekt einer so jungen Organisation" nicht gerade ein Zeichen dafür, dass man in den Verwertungs langsam "verkalkt" und eben nicht alle Wünsche von Autoren in das eigene Angebot integrieren kann?
Lessig steht zum derzeitigen Urheberrecht und den Verwertungsgesellschaften. Er fordert aber auch ein Umdenken. Das kommerzielle Modell sei eben nicht das einzig mögliche, denn CC bewiese, es gebe noch ein "zweites wirtschaftliches, das Sharing-Modell".
50 bis 100 Millionen Treffer führten derzeit zu Werken, die unter Creative-Commons-Lizenzen gestellt wurden. Diese Urheber hätten aber in der Regel "niemals die Absicht gehabt, ihre Werke ins urheberrechtliche Verwertungssystems zu geben". Als Akademiker sei man zum Beispiel in erster Linie an einer weiten Verbreitung seiner Werke interessiert.Trotz der aufgeführten Differenzen gehen die Bestrebungen der CC und einiger Verwertungsgesellschaften weiter, dass auch Mitglieder von Verwertungsgesellschaften einzelne Werke unter Commons-Lizenzen veröffentlichen können.
Quelle:
Ermert, Monika: Verwertungsgesellschaften kritisieren Commons-Projekt als urheberrechtsfeindlich via heise online
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Donnerstag, 31. Mai 2007
Ein Gipfel für das Urheberrecht
https://chaoslinie.blogger.de/stories/806933/
Urheberrecht, international tene, 00:15h
Heute und morgen findet in Brüssel der Erste Copyright-Gipfel statt. Organisiert wird der Gipfel durch International Confederation of Societies of Authors and Composers (CISAC) , der Dachgesellschaft von Verwertungsgesellschaften aus aller Welt.
Themen der zwei Tage sind:
Emert, Monika: Urheberrechtsgipfel diskutiert Künstlerentlohnung in der digitalen Welt via heise online
Opening of the first "Copyright Summit", an Initiative of CISAC to be held in Brussels on May 30th – May 31st CISAC
Conference Programme Copyright Summit
The global debate on the future of copyright has reached fever pitch in the industrial, political and creative arenas, and the Copyright Summit will be the premiere cross-industry forum for the open exchange of ideas on the notion, value and future of copyright as well as the role of creators and the collective management of authors' rights.Teilnehmer kommen von Unternehmen wie Google, Yahoo, Microsoft, EMI, sind Drehbuchautoren und Songwriter, stammen von Creative Commons oder sind europäische Politiker. Für eine große Bandbreite der Teilnehmer ist also gesorgt.
It affords authors, artists, creative industry leaders, content service providers, broadcasters, telecom operators, technology experts, political figures, and policy-makers the rare opportunity to meet face-to-face, examine the issues from all angles and forge the best path toward the future.
Themen der zwei Tage sind:
- I've Seen The Future
- Creators in a Digital World
- A new world for creativity?
- IP & Copyright - Can Rights Owners Get Some R.E.S.P.E.C.T?
- The value of copyright in the 21st Century.
- Should it be free for all... really?
- Author's societies - building a new model!
- Authors' Rights as the Guarantor of Cultural Diversity
- The Value of Content in the 21st Century
- Understanding Mobile and Online Licensing Systems
- New Revenue Streams... Where's the money?
- Creative Industries and Consumer Protection
- Online Content in the Information Society
- How can technology improve rights management?
- Can creators and technology/service providers find a common ground?
- Are Creators' Works like Any Other Goods?
Emert, Monika: Urheberrechtsgipfel diskutiert Künstlerentlohnung in der digitalen Welt via heise online
Opening of the first "Copyright Summit", an Initiative of CISAC to be held in Brussels on May 30th – May 31st CISAC
Conference Programme Copyright Summit
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Dienstag, 1. Mai 2007
Russland und China - Urheberrechte ein Fremdwort?
https://chaoslinie.blogger.de/stories/773963/
Urheberrecht, international tene, 14:51h
Die US-Handelsvertretzung (U.S. Trade Representative, USTR) äußert sich besorgt über den mangelhaften Schutz geistigen Eigentums in Russland und China, die zusammen mit zehn weiteren Ländern der Piraterie bei Copyright-geschütztem Material nicht genug entgegen treten. Dies wird im "Special 301 Report" der USTR-Mitteilung bekannt gegeben.
Die Zusammenarbeit mit China ist nach Angaben der USA erfolgsversprechend, aber hier mangele es am Kooperationswille der lokalen Behörden.
Daher kündigten die USA vor knapp drei Wochen formelle Beschwerden gegen China bei der Welthandelsorganisation WTO an.
Quelle:
USA nehmen Copyright-Regime in China und Russland ins Visier via heise online
Im Falle Russlands beklagen sich die USA insbesondere über die massenhafte Produktion von optischen Datenträgern mit unautorisiert kopierten Inhalten sowie über mangelhaften Schutz des geistigen Eigentums im Internet.Hohe Erwartungen werden gerade auf die Entwicklung Russlands, denn Russland möchte in die Welthandelsorganisation WTO aufgenommen werden und muss daher Gesetzesänderungen auch für die "property rights" durchsetzen. Erste Bemühungen, das Urheberrecht zu verschärfen, lassen sich bereits erkennen.
Die Zusammenarbeit mit China ist nach Angaben der USA erfolgsversprechend, aber hier mangele es am Kooperationswille der lokalen Behörden.
Daher kündigten die USA vor knapp drei Wochen formelle Beschwerden gegen China bei der Welthandelsorganisation WTO an.
Quelle:
USA nehmen Copyright-Regime in China und Russland ins Visier via heise online
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Freitag, 27. April 2007
Schweizer Verbraucherschützer sehen den Informationsnutzer
https://chaoslinie.blogger.de/stories/769923/
Urheberrecht, international tene, 02:38h
Der schweizer Musikindustrieverband IFPI wurde in einem heute veröffentlichten offenen Brief von der Schweizerischen Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) aufgefordert, von ihren Forderungen bezüglich der Revision des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) umgehend abzulassen. Danach verlangt die IFPI Schweiz vom Nationalrat technische Schutzmaßnahmen Heilmittel gegen die sinkenden CD-Umsätze im Gesetz zu verankern. In der bis jetzt einschlägig geltenden Bestimmung des URG ist noch nicht verboten, dass ein Musikfan diese technische Kopiersperre umgehen darf, wenn er damit lediglich eine Kopie für den Eigenbedarf anfertigt. Sollte der Antrag im Nationalrat scheitern, fordert die SKS die IFPI Schweiz auf, darauf zu drängen, dass jegliche Software, die Systeme zum digitalen Rechtemanagement (DRM) umgeht, im neuen URG verboten wird.
Befürchtet wird, das dass die Revision des Urheberrechtsgesetzes die Balance zugunsten der milliardenschweren Unterhaltungsindustrie verschiebt.
Anders als in Deutschland sieht man jedoch ein, dass dem Konsumentennicht zugemutet werden soll, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen, d.h. das Herunterladen von Musik oder Filmen zum persönlichen Gebrauch bleibt auch nach Revision des URG uneingeschränkt zulässig.
Nach den Entscheidungen von Apple iTunes und anderen Musikanbietern, DRM abzuschaffen, würde die Schweiz, sollten die Änderungen so ins Gesetz eingehen, die Entwicklungen an sich zu Ungunsten ihrer Bürger verschlafen. DRM als reiner Kopierschutz hat in keinster Weise in einem Gesetz manifestiert zu werden. Modeerscheinungen einer sich erst findenden neuen Informationsform haben in einem Gesetz nichts verloren, wenn auch klar sein sollte, dass das Urheberrechtsgesetz sich den neuen Anforderungen im Sinne von Rechtsschutz, Interessensballance und Rechtssicherheit zu stellen hat.
Quelle:
Sperlich, Tom: Schweizer Verbraucherschützer fordern Musikindustrie zur Umkehr auf via heise online
Befürchtet wird, das dass die Revision des Urheberrechtsgesetzes die Balance zugunsten der milliardenschweren Unterhaltungsindustrie verschiebt.
Anders als in Deutschland sieht man jedoch ein, dass dem Konsumentennicht zugemutet werden soll, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen, d.h. das Herunterladen von Musik oder Filmen zum persönlichen Gebrauch bleibt auch nach Revision des URG uneingeschränkt zulässig.
Nach den Entscheidungen von Apple iTunes und anderen Musikanbietern, DRM abzuschaffen, würde die Schweiz, sollten die Änderungen so ins Gesetz eingehen, die Entwicklungen an sich zu Ungunsten ihrer Bürger verschlafen. DRM als reiner Kopierschutz hat in keinster Weise in einem Gesetz manifestiert zu werden. Modeerscheinungen einer sich erst findenden neuen Informationsform haben in einem Gesetz nichts verloren, wenn auch klar sein sollte, dass das Urheberrechtsgesetz sich den neuen Anforderungen im Sinne von Rechtsschutz, Interessensballance und Rechtssicherheit zu stellen hat.
Quelle:
Sperlich, Tom: Schweizer Verbraucherschützer fordern Musikindustrie zur Umkehr auf via heise online
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Donnerstag, 12. April 2007
Wie verhalte ich mich urheberrechtskonform?
https://chaoslinie.blogger.de/stories/754557/
Urheberrecht, international tene, 14:50h
Die Schweiz gibt ihren Bürgern in Form eines Ratgebers zu dieser Frage einen hilfreichen Leitfaden an die Hand.
Auf der Website der Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist die "Handlungshilfe" mit dem Titel CDs brennen und Tauschbörsen veröffentlicht und berücksichtigt nach Angaben der Verfasser den aktuellen technischen Stand und die geltende Rechtslage in der Schweiz. Änderungen des Urheberrechtsgesetzes werden derzeit parlamentarisch beraten und sollen ggf. im vorgelegten Ratgeber durch eine Neufassung ebenfalls berücksichtigt werden.
Privatkopien sind und bleiben in der Schweiz derzeit und zukünftig möglich. Auch das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen ist erlaubt.
Quelle:
Schweizer Ratgeber zur Privatkopie und Tauschbörsen auf golem.de
Auf der Website der Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist die "Handlungshilfe" mit dem Titel CDs brennen und Tauschbörsen veröffentlicht und berücksichtigt nach Angaben der Verfasser den aktuellen technischen Stand und die geltende Rechtslage in der Schweiz. Änderungen des Urheberrechtsgesetzes werden derzeit parlamentarisch beraten und sollen ggf. im vorgelegten Ratgeber durch eine Neufassung ebenfalls berücksichtigt werden.
Privatkopien sind und bleiben in der Schweiz derzeit und zukünftig möglich. Auch das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen ist erlaubt.
Ausdrücklich wird im Ratgeber darauf hingewiesen, dass normale Brennprogramme nicht in der Lage sind, einen Kopierschutz zu umgehen. Die SKS hat aber eine Lösung parat: "Hierfür gibt es Programme, welche die Kopiersperre umgehen. Sobald die Kopiersperre umgangen ist, können Sie mit demselben Programm oder einem anderen Brennprogramm eine Kopie Ihrer CD oder Ihrer DVD erstellen. Die gebrannte CD oder DVD ist dann nicht mehr mit einer Kopiersperre versehen."Der Ratgeber weist deutlich darauf hin, dass Programme zur Konvertierung von Formaten dazu dienen, die Interoperabilität zwischen unterschiedlichen technischen Systemen zu ermöglichen.
Die Juristen der Stiftung gehen daher davon aus, "dass das Garantieren der Interoperabilität Vorrang vor dem Verbot der Kopiersperrenumgehung hat".Die in dem Ratgeber erwähnten Tipps und Tricks gelten nur im Rahmen des liberalen Urheberrechts der Schweiz, nicht ausnahmslos in Deutschland, dessen Urheberrecht wesentlich restriktiver ist.
Quelle:
Schweizer Ratgeber zur Privatkopie und Tauschbörsen auf golem.de
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