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Sonntag, 10. Juni 2007
Die Gretchenfrage bei DRM
https://chaoslinie.blogger.de/stories/819174/
„Nun sag, wie hast du’s mit der Religion? Du bist ein herzlich guter Mann, allein ich glaub, du hältst nicht viel davon.“
Ersetzt man Religion durch DRM landet man wieder in unserer Unterhaltungsindustrie, die sich dieser Gretchenfrage stellen muss. Sehr deutlich geworden ist dies auf der Konferenz "Copyright Summit" in Brüssel. Da hat sich ein tiefer Graben zwischen Befürwortern von DRM und denen der Kultur-Flatrate-Modells aufgetan.
Befürworter der Flatrate werfen der Musikindustrie vor, an einem gescheiterten Modell festzuhalten.
DRM wird bereits seit über 10 Jahren eingesetzt. Zum ersten Mal kamen Konsumenten mit digitalem Rechtemanagement 1996 auf DVDs in Berührung. Dort wurde erstmals das Content Scrambling System (CSS) eingesetzt, mit der Inhalte verschlüsselt wurden. 2002 führte Bertelsman sein DRM-System für Musik-CDs ein. Und mit Windows Vistas "Protected Media Path" setzt seit Januar Microsoft regelmäßig auf die Kontrolle digitaler Inhalte.
Dies alles sind Versuche, digitale Unterhaltungsmedien durch Technik zu schützen. Doch vertraut man der nicht allein, sondern setzt auch auf abschreckende juristische Maßnahmen wie Massenklagen und Abmahnungen.
Auf der "Copyright Summit" schwor zumindest die Sprecherin des Vivendi-Konzerns die Macht des Gesetzes. Die Strafen für Urheberrechtsverletzungen müssten drakonisch ausfallen, um hier eine Abschreckung zu erhalten.
Dass die Führungsebene der EU trotz aller Rückschläge auf DRM setzt, verkündete ein Sprecher von Viviane Reding, der EU-Kommissarin für Information, Gesellschaft und Medien. Die EU glaubt daran, dass die Unternehmen und die Gesellschaft (Konsumenten) hier funktionierende DRM-Systeme schaffen würden.
Ingnoriert die EU dabei, dass es inzwischen in den Reihen der Akteure der Musikindustrie bröckelt? Nicht alle wollen ihre Kundschaft kriminalisieren und hoffen so auf steigende Verkaufszahlen. So verzichtet Apple auf den Einsatz von DRM oder auch nicht?
Viele halten jedoch an DRM fest, weil es problematisch ist, gemachte Investitionen als verloren abzuschreiben.
Viele Gegner sehen gerade in der Kulturflatrate ein unmögliches Konzept.
Jenner sieht ein, dass das System nicht perfekt ist, aber man hätte zur Zeit keine besser Alternative.
Unterluggauer, Mariann: Der Glaube an die digitalen Fesseln auf futurezone.ORF.at
Ersetzt man Religion durch DRM landet man wieder in unserer Unterhaltungsindustrie, die sich dieser Gretchenfrage stellen muss. Sehr deutlich geworden ist dies auf der Konferenz "Copyright Summit" in Brüssel. Da hat sich ein tiefer Graben zwischen Befürwortern von DRM und denen der Kultur-Flatrate-Modells aufgetan.
Befürworter der Flatrate werfen der Musikindustrie vor, an einem gescheiterten Modell festzuhalten.
DRM wird bereits seit über 10 Jahren eingesetzt. Zum ersten Mal kamen Konsumenten mit digitalem Rechtemanagement 1996 auf DVDs in Berührung. Dort wurde erstmals das Content Scrambling System (CSS) eingesetzt, mit der Inhalte verschlüsselt wurden. 2002 führte Bertelsman sein DRM-System für Musik-CDs ein. Und mit Windows Vistas "Protected Media Path" setzt seit Januar Microsoft regelmäßig auf die Kontrolle digitaler Inhalte.
Dies alles sind Versuche, digitale Unterhaltungsmedien durch Technik zu schützen. Doch vertraut man der nicht allein, sondern setzt auch auf abschreckende juristische Maßnahmen wie Massenklagen und Abmahnungen.
Auf der "Copyright Summit" schwor zumindest die Sprecherin des Vivendi-Konzerns die Macht des Gesetzes. Die Strafen für Urheberrechtsverletzungen müssten drakonisch ausfallen, um hier eine Abschreckung zu erhalten.
Dass die Führungsebene der EU trotz aller Rückschläge auf DRM setzt, verkündete ein Sprecher von Viviane Reding, der EU-Kommissarin für Information, Gesellschaft und Medien. Die EU glaubt daran, dass die Unternehmen und die Gesellschaft (Konsumenten) hier funktionierende DRM-Systeme schaffen würden.
Ingnoriert die EU dabei, dass es inzwischen in den Reihen der Akteure der Musikindustrie bröckelt? Nicht alle wollen ihre Kundschaft kriminalisieren und hoffen so auf steigende Verkaufszahlen. So verzichtet Apple auf den Einsatz von DRM oder auch nicht?
Viele halten jedoch an DRM fest, weil es problematisch ist, gemachte Investitionen als verloren abzuschreiben.
"DRM ist ein Glaubenssystem. Es wurde an die Plattenindustrie als eine Lösung verkauft, mit deren Hilfe sie ihren alten Weg fortsetzen könnten. Und den Verwertungsgesellschaften, Musikmanagern und Künstlern, indem man ihnen erzählte, dass mit DRM das Geld unter allen Rechteinhabern fair verteilt werden könnte, denn schließlich sei im Netz jede Spur nachvollziehbar." (Peter Jenner)Als Alternative zu DRM sehen viele die Kulturflatrate, der jetzt Chancen ausgerechnet werden, da:
Einige haben bereits erkannt, dass DRM nicht die Eier legende Wollmilchsau ist, als die sie verkauft wurde. Einen gangbaren Ausweg aus der derzeitigen Situation, so Peter Jenner, könnte eine so genannte "blank licence" sein, auch bekannt unter dem Stichwort "Kultur-Flatrate".Erfolgreich vorgeführt wurde dieses Modell durch die Rundfunkanstalten, wo anstatt nach Titeln nach dem Modell Flatrate abgerechnet wird. Warum sollte dasselbe System jetzt nicht auf die Internetnutzer ausgeweitet werden? Die Höhe der Flatrate dürfte allerdings nicht zur Belastung werden. Nur wenn die Menschen das Gefühl bekämen, dass legaler Musikgenuss fast nichts kostet, würden sie legale Wege nutzen. Jenner hält vier bis fünf Euro für einen freien Zugang zu Musik, Video und Text für angemessen. Die Verwertungsgesellschaften sollen für eine gerechte Aufteilung sorgen.
Viele Gegner sehen gerade in der Kulturflatrate ein unmögliches Konzept.
Jenner sieht ein, dass das System nicht perfekt ist, aber man hätte zur Zeit keine besser Alternative.
Peter Jenner: "Ich glaube daran, dass die User im Grunde genommen kein Problem damit haben, einen kleinen Beitrag für die Lizenzen zu entrichten, wenn sie es effizient, digital, und für alle Medien auf einmal erledigen können. Ich habe kein Problem damit, dass manche viel und andere nur wenig benutzen werden. Das ist egal. So funktionieren Kabel-TV und öffentlich-rechtliche Rundfunksender auch. Ausschlaggebend ist, dass es eine einzige Stelle gibt, wo diese Lizenz, die alle Rechte abdeckt, erworben werden kann. Das erscheint mir als der Heilige Gral."Quelle:
Unterluggauer, Mariann: Der Glaube an die digitalen Fesseln auf futurezone.ORF.at
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China setzt auf Urheberrecht
https://chaoslinie.blogger.de/stories/819118/
Urheberrecht, international tene, 15:24h
Zwei Abkommen, die Abkommen über das Urheberrecht und die Aufführung von Audioprodukten, der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) sind in China in Kraft getreten.
Bereits Ende 2006 hatte der Ständige Ausschuss des Chinesischen Nationalen Volkskongress sich endlich entschlossen, der WIPO beizutreten und ratifizierte beide Abkommen. Bereits Anfang März wurde der WIPO der Aufnahmeantrag Chinas vorgelegt.
In der letzten Woche wehrte sich China gegen die Vorwürfe der USA bei der WTO.
Weitere Abkommen zum Urheberrechtschutz in China auf China Internet Information Center China weist Anklage der USA wegen Urheberschutzverletzung zurück auf China Internet Information Center
Bereits Ende 2006 hatte der Ständige Ausschuss des Chinesischen Nationalen Volkskongress sich endlich entschlossen, der WIPO beizutreten und ratifizierte beide Abkommen. Bereits Anfang März wurde der WIPO der Aufnahmeantrag Chinas vorgelegt.
In der letzten Woche wehrte sich China gegen die Vorwürfe der USA bei der WTO.
Die chinesische Regierung habe stets großen Wert auf den Schutz des geistigen Eigentums gelegt und große Erfolge bei Gesetzgebung und Gesetzanwendung erzielt, sagte ein Sprecher Chinas. China weise die Anklage der USA entschieden zurück.China vertritt die Meinung, genug Maßnahmen getroffen zu haben, die vollkommen der Vereinbarung über das Urheberrecht im Handel entsprächen.
China hoffe, die USA würden die von China vorgelegten Informationen und die chinesischen Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums gewissenhaft prüfen und richtig bewerten.Quellen:
Weitere Abkommen zum Urheberrechtschutz in China auf China Internet Information Center China weist Anklage der USA wegen Urheberschutzverletzung zurück auf China Internet Information Center
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Samstag, 9. Juni 2007
Urheberrecht: Jagd auf Minderjährige
https://chaoslinie.blogger.de/stories/818295/
Urheberrecht tene, 18:58h
Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Internet lädt und verkauft, muss mit harten Strafen rechnen. Immer mehr Fälle von Filesharing werden vor Gericht gebracht und betroffen sind dabei vor allem junge Leute. Die Musikindustrie macht dabei nicht mal mehr halt vor Minderjährigen. Und die Kosten für einen Urheberrechtsverstoß summieren sich schnell auf einige tausend Euro.
Hier eröffnet sich natürlich ein lukrativer Markt für Anwälte.
Quelle:
Brien, Jörn: Urheberrecht: Musikindustrie droht Minderjährigen mit hohen Geldstrafen auf medienhandbuch.de
Minderjährige haften für Urheberrechtsverstöße im Internet, wie eine erst kürzlich veröffentlichte Entscheidung des OLG Hamburg vom 13. September 2006 ergeben hat. In diesem Fall war eine 15-Jährige, die über eine Online-Tauschbörse Bilder der Sängerin Jeanette Biedermann heruntergeladen und diese via Ebay verkauft hatte, vom Rechteinhaber der Bilder kostenpflichtig abgemahnt worden. Es entspreche "allgemeiner Kenntnis - auch einer 15-Jährigen -, dass über fremde Rechtsgüter nur dann verfügt werden darf, wenn einem hierzu die Erlaubnis erteilt worden ist", entschieden die Richter.Eine ähnliche Entscheidung hat es bis jetzt noch nicht gegeben. Notwendig für einen Urheberrechtsverstoß ist kein schuldhaftes Handeln, sondern die Feststellung des Verstoßes, ausgenommen bei Schadensersatzforderungen, wo ein schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden muss. Das Mädchen habe mit dem Verkauf der Bilder bei Ebay einen erheblichen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen, der nun geahndet wurde. MitGerichts- und Anwaltskosten dürfte das Verfahren das Mädchen 3000,- Euro gekostet haben.
Hier eröffnet sich natürlich ein lukrativer Markt für Anwälte.
Obwohl Urteile wie das oben genannte unter den Jugendlichen die Runde machen, habe sich das Bewusstsein, beim Download urheberrechts-geschützter Inhalte Unrecht zu begehen, noch nicht durchgesetzt. Spezielle Kanzleien - auch in Deutschland - haben sich allerdings längst auf das Aufspüren von Urheberrechtsverstößen spezialisiert. Zum Teil bedienen sie sich dabei der Unterstützung von IT-Experten, die etwa die Identität möglicher Straftäter enthüllen können. Die Anwälte machen dabei Streitwerte im fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich geltend, aus denen sich die Gebühren für die Kanzleien berechnen. [...]Ohne die Einschaltung eines Gerichts seien pro Abmahnung so Einnahmen von über 2.000 Euro möglich.
Wer schützt an dieser Stelle eigentlich unbedarfte Jugendliche vor den Anwalthaien? Ist es bei Jugendlichen in diesem Bereich nicht häufig schon mit einer Emahnung von einer offiziellen Seite getan? Es nützt nichts, diese jungen Leute für ihr Leben lang zu verunsichern. Wichtiger ist frühzeitiges Beibringen von Informationskompetenz. Neben einer sicheren Handhabung der Technik, des Netzes und deren Möglichkeiten, werden sie für erlaubte und unerlaubte Handlungen frühzeitig sensibilisiert. Erst dann kann man trotz der aktuellen Diskussion davon ausgehen, dass so viel Wissen zum allgemeinen Kenntnisstand auch einer 15jährigen gehört. Beim momentanen Stand der Regelung wird hier eher den Abmahnern Haus und Hof geöffnet. Verängstigte Jugendliche werden eine weitere Auseinandersetzung mit dem richtigen Umgang mit Medien vermeiden und das kann keiner wollen.
Quelle:
Brien, Jörn: Urheberrecht: Musikindustrie droht Minderjährigen mit hohen Geldstrafen auf medienhandbuch.de
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Freitag, 8. Juni 2007
IPRED 2 - strafrechtliche Unklarheiten
https://chaoslinie.blogger.de/stories/817283/
Urheberrecht, EU.-Richtlinie tene, 17:11h
Strafrechtsexperten sehen im EU-Rat große Probleme mit der Rechtsgrundlage, dem Ausmaß und zahlreichen Einzelbestimmungen der geplanten Richtlinie zur besseren strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED2). So steht es in einem Vermerk
nahmen (IPRED1) der deutschen Ratspräsidentschaft für die Arbeitsgruppe "Materielles Strafrecht" des Gremiums der Regierungsvertreter aus den Mitgliedstaaten.
Die Direktive sieht vor, dass jede vorsätzliche Verletzung ein Rechts des geistigen Eigentums strafrechtlich geahndet werden soll, sofern die Verletzung gewerbsmäßigen Umfangs ist. Es geht dabei nicht nur um Urheberrechtsverletzungen sondern auch um Verstöße gegen das Marken- und Gebrauchsmusterrecht und das Halbleiterschutzgesetz. Patente werden anders als bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen (IPRED1)
nicht erfasst.
Nicht kriminalisiert werden dabei Urheberrechtsverletzungen im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich.
Krempl, Stefan: Offene Fragen zu geplanten Strafvorschriften beim geistigen Eigentum via heise online
Moechel, Erich: EU-Strafrecht gegen Tauschbörsennutzer auf futurezone.ORF.at

"Gerade die Einschränkung des Anwendungsbereiches der Richtlinie und die qualitative Einschränkung der Tatbestände sind weiterhin wichtige Diskussionspunkte", bestätigte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums die Bedenken gegenüber den im Raum stehenden Strafvorschriften.Die Beratungen im Rat befindenn sich auch nach der jüngsten Sitzung der Arbeitsgruppe Anfang der Woche noch in einem Anfangsstadium.
Die Direktive sieht vor, dass jede vorsätzliche Verletzung ein Rechts des geistigen Eigentums strafrechtlich geahndet werden soll, sofern die Verletzung gewerbsmäßigen Umfangs ist. Es geht dabei nicht nur um Urheberrechtsverletzungen sondern auch um Verstöße gegen das Marken- und Gebrauchsmusterrecht und das Halbleiterschutzgesetz. Patente werden anders als bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen (IPRED1)

Nicht kriminalisiert werden dabei Urheberrechtsverletzungen im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich.
Der Tatbestand des Vorsatzes wird ferner neu beschrieben mit der "bewussten Verletzung des betroffenen Rechtes mit dem Ziel, einen wirtschaftlichen Vorteil im gewerbsmäßigen Umfang zu erlangen".Die Strafrechtler im Rat halten viele der Definitionen, ob alt oder neu, für zu ungenau. Zweifel sind ihrer Meinung nach auch bei den vorgeschlagenen Strafen für natürliche sowie für die Haftungsauflagen für juristische Personen angebracht. Ziemlich unklar sind ihnen die Tatbeständen Beihilfe und Anstiftung, die ausgeweiteten Beschlagnahmerechte sowie die gemeinsamen Ermittlungsteams von Strafverfolgern mit Vertretern der Rechtehalter.
Die weiteren Beratungen über Sinn und Zweck der Richtlinien sollen nun unter der portugiesischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr fortgesetzt werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen haben dazu bereits eine umfassende VorschlagslisteQuellen:erarbeitet.
Krempl, Stefan: Offene Fragen zu geplanten Strafvorschriften beim geistigen Eigentum via heise online
Moechel, Erich: EU-Strafrecht gegen Tauschbörsennutzer auf futurezone.ORF.at
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G8 - Patente, Piraterie und wo bleiben die Nutzer?
https://chaoslinie.blogger.de/stories/817150/
Intellectual Property tene, 15:52h
Neben der Entwicklungshilfe und dem vieldiskutierten Klimawandel stand auch das geistige Eigentum auf der Tagesordnung des G8-Gipfels in Heiligendamm. Für die ersten Themen interessierten sich die Gipfelgegner und die Medien sehr, aber weniger öffentliche Aufmerksamkeit gab fürs Gipfelthema geistiges Eigentum. Bei diesem Thema konnten sich die Staatschefs auf den verstärkten Kampf gegen die Piraterie einigen und darauf, das Patentsystem "zu straffen und zu harmonisieren, um den Erwerb und Schutz von Patentrechten weltweit zu verbessern". Dafür soll eine "Task Force für geistige Eigentumsrechte" geschaffen werden. Gegen die Piraterie soll ein stärkerer Informationsaustausch der Zollbehörden und "einschlägigen Vollzugsbehörden" stattfinden und zudem soll es "Pilotpläne der technischen Hilfe zum Aufbau der zur Bekämpfung des Handels mit gefälschten und nachgemachten Gütern erforderlichen Kapazitäten" geben.
Emert, Monika: G8: Weiche Ziele beim Klima, aber starke Rechte fürs geistige Eigentum via heise online
"Der Nutzen der Innovation für das wirtschaftliche Wachstum und die wirtschaftliche Entwicklung wird immer mehr durch Verstöße gegen die Rechte des geistigen Eigentums weltweit bedroht. Wir bekräftigen daher nachdrücklich unser Bekenntnis zur Bekämpfung der Piraterie und Fälschung." heißt es allgemein in der Erklärung der G8-TeilnehmerDie G8-Staaten wollen nach ihrem Papier in einen "Dialog zu Innovation und den Schutz des geistigen Eigentums" mit den Schwellenländern im Rahmen der OECD treten. Ergebnisse sollen dazu auf dem nächsten G8-Gipfel vorgestellt und diskutiert werden.. Der Handel mit nachgemachten und gefälschten Gütern bedrohe die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern weltweit, insbesondere in ärmeren Ländern. Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), die Welthandelsorganisation (WTO), die Weltzollorganisation (WCO), Interpol, die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), APEC und der Europarat sollen ihre Maßnahmen dagegen intensivieren.
In dem Dialog könnten auch "Initiativen zur Stärkung des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums ermittelt werden, die dann in den entsprechenden internationalen Gremien behandelt werden sollten." Gestartet werden soll der Dialog wohl am heutigen Gipfeltag in den Diskussionen mit China, Indien, Brasilien, Süd Afrika und Mexiko.Insgesamt ist hier wieder eine rein wirtschaftliche Ausrichtung zu sehen. Wen wundert da die Kritik der Ärzte ohne Grenzen:
"Die G8 kündigen Initiativen an, die Regeln geistigen Eigentums wie das internationale Patentrecht zu verschärfen. Aus Sicht von Ärzte ohne Grenzen stellt dies eine Gefahr für die Versorgung von Menschen in ärmeren Ländern mit Medikamenten dar".Quelle:
Emert, Monika: G8: Weiche Ziele beim Klima, aber starke Rechte fürs geistige Eigentum via heise online
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